18/06/2024
Keine Mängelanzeige? Für Schäden haftet Ihr Mieter! ⚠️🏠
Liebe Vermieter,
ihr Mieter hat das Recht zur Mietminderung, aber auch Pflichten in Bezug auf Mietmängel. Die wichtigste Pflicht: Der Mieter muss Ihnen auftretende Mängel unverzüglich anzeigen – sonst hat er selbst das Nachsehen.
🔍 Unverzügliche Mängelanzeige ist Pflicht
Gemäß § 536c Abs. 1 BGB muss der Mieter auftretende Mängel unverzüglich anzeigen. Diese Pflicht ist entscheidend, da Sie auf diese Informationen angewiesen sind, um die Wohnung ordnungsgemäß instand halten zu können.
📞 Form der Anzeige
Bitte beachten Sie: Teilt der Mieter Ihnen, Ihrem Verwalter oder dem Hausmeister einen Mangel mit, hat er seine Pflicht erfüllt. Auch wenn der Mieter davon ausgehen kann, dass Ihnen der Mangel bereits bekannt ist, muss er ihn trotzdem anzeigen, um eine Mietminderung zu rechtfertigen.
🛠️ Folgen unterlassener Mängelanzeige
So etwas kommt im Vermieteralltag leider immer wieder vor: Bei einer Wohnungsbesichtigung stellen Sie fest, dass ein Dachfenster undicht ist und die darunterliegende Wand bereits feucht und schimmelig ist. Der Mieter bestätigt, dass sich die feuchten Stellen seit Monaten vergrößern, hat es Ihnen aber nicht gemeldet.
In diesem Fall hat der Mieter seine Pflicht verletzt und muss den durch die unterlassene Anzeige entstandenen Schaden ersetzen (§ 536c Abs. 2 BGB). Die Kosten für die Renovierung der Wand können Sie von Ihrem Mieter verlangen. Für das neue Dachfenster müssen Sie jedoch selbst aufkommen. Und: Mindern darf der Mieter auch nicht, denn dies setzt voraus, dass er Sie über den Mangel informiert hat.
🚪 Kündigung bei wiederholter Pflichtverletzung
Verletzt der Mieter wiederholt seine Pflicht, Mängel rechtzeitig anzuzeigen, und gefährdet dadurch Ihre Immobilie erheblich, dürfen Sie ihm fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies gilt allerdings erst, wenn er nach einer Abmahnung erneut eine Mängelanzeige verzögert.
Bleiben Sie dran – in den kommenden Wochen teilen wir weitere wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema Mietminderung!
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