04/06/2026
BGH Urteil zu Balkonsanierungen: Eigentümer sind nicht mehr allein verantwortlich.
Ein aktuelles Urteil des BGH (BGH, Urteil v. 24.4.2026, V ZR 102/24) bringt Bewegung in viele WEGs:
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf – und muss teilweise sogar – Balkonsanierungen beschließen, selbst wenn laut Teilungserklärung eigentlich jeder Eigentümer „seinen“ Balkon selbst instand halten muss. Warum ist das so relevant?
In der Praxis sehen wir häufig genau diese Situation:
Sanierungsbedarf ist da – aber es wird nicht entschieden.
Ergebnis: Stillstand, Diskussionen, Risiko.
Der BGH stellt jetzt klar:
✅ Die WEG bleibt verantwortlich für den Zustand der Immobilie
✅ Sie kann Maßnahmen zentral beschließen und organisieren
✅ Und sie kann zum Handeln verpflichtet sein, wenn Gefahren bestehen
Besonders wichtig:
Zuständigkeit und Kosten sind zwei unterschiedliche Themen.
Auch wenn die WEG saniert, gilt weiterhin:
👉 Wer laut Teilungserklärung zahlt, bleibt zahlungspflichtig.
Win für unsere Kunden:
Warten Sie nicht auf Einzellösungen.
Bei mehreren betroffenen Balkonen ist ein koordiniertes Vorgehen über die WEG oft rechtssicher und sinnvoller.
Das Urteil stärkt die Handlungsfähigkeit von WEGs – und schafft endlich Klarheit, wo vorher Unsicherheit war.
Für Eigentümer bedeutet das: Mehr Struktur, mehr Sicherheit, aber auch mehr Verantwortung in der Gemeinschaft.