ImmoConcept Hillemeier

ImmoConcept Hillemeier Als eine der größten privat geführten Immobilienverwaltungen im Rheinland betreuen wir über 14.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten von Bonn, Köln bis Düsseldorf.
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Zudem erweitern professionelle Makler unser Portfolio im Bereich Verkauf und Vermietung.

04/06/2026

BGH Urteil zu Balkonsanierungen: Eigentümer sind nicht mehr allein verantwortlich.

Ein aktuelles Urteil des BGH (BGH, Urteil v. 24.4.2026, V ZR 102/24) bringt Bewegung in viele WEGs:
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf – und muss teilweise sogar – Balkonsanierungen beschließen, selbst wenn laut Teilungserklärung eigentlich jeder Eigentümer „seinen“ Balkon selbst instand halten muss. Warum ist das so relevant?

In der Praxis sehen wir häufig genau diese Situation:
Sanierungsbedarf ist da – aber es wird nicht entschieden.
Ergebnis: Stillstand, Diskussionen, Risiko.

Der BGH stellt jetzt klar:
✅ Die WEG bleibt verantwortlich für den Zustand der Immobilie
✅ Sie kann Maßnahmen zentral beschließen und organisieren
✅ Und sie kann zum Handeln verpflichtet sein, wenn Gefahren bestehen

Besonders wichtig:
Zuständigkeit und Kosten sind zwei unterschiedliche Themen.
Auch wenn die WEG saniert, gilt weiterhin:
👉 Wer laut Teilungserklärung zahlt, bleibt zahlungspflichtig.

Win für unsere Kunden:
Warten Sie nicht auf Einzellösungen.
Bei mehreren betroffenen Balkonen ist ein koordiniertes Vorgehen über die WEG oft rechtssicher und sinnvoller.
Das Urteil stärkt die Handlungsfähigkeit von WEGs – und schafft endlich Klarheit, wo vorher Unsicherheit war.
Für Eigentümer bedeutet das: Mehr Struktur, mehr Sicherheit, aber auch mehr Verantwortung in der Gemeinschaft.

28/05/2026

Barrierefrei umbauen? Jetzt wieder mit Zuschuss.

Gute Nachrichten für Eigentümer:
Die KfW hat das Programm „Nr. 455 B: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ wieder geöffnet.
Damit werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden aktuell mit 10 % bis 12,5 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Gefördert werden z. B.:
• stufenlose Zugänge
• breitere Türen
• bodengleiche Duschen
• Anpassungen im Bad oder Wohnbereich

Der große Vorteil:
Barrierefreiheit erhöht nicht nur den Komfort, sondern auch nachhaltig den Wert und die Zukunftsfähigkeit der Immobilie.
Wichtig zu wissen:
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss von Liefer oder Leistungsverträgen.

Quick Win für unsere Kunden:
👉 Erst Antrag stellen – dann beauftragen.
Wer frühzeitig plant, sichert sich den Zuschuss und vermeidet teure Fehler.
Und wer sowieso über Umbauten nachdenkt, sollte das Thema Barrierefreiheit jetzt prüfen – finanziell unterstützt und strategisch sinnvoll.

21/05/2026

Strom sparen klingt einfach – wird aber oft falsch gemacht. Viele Haushalte wollen ihre Stromkosten senken. Das Problem: Noch immer halten sich Tipps, die aus heutiger Sicht schlicht überholt sind. Stromspar-Mythen die erstaunen!

Ein paar Beispiele, die überraschen:
▪️„Licht an- und ausschalten verbraucht mehr Strom“ – stimmt nicht.
Gerade bei modernen LED-Leuchten spart man durch konsequentes Ausschalten bares Geld.
▪️Standby kostet kaum etwas? Leider doch. Fernseher, Router, Spielkonsolen & Co. verbrauchen im Bereitschaftsmodus dauerhaft Strom. Abschaltbare Steckdosenleisten können hier einen echten Unterschied machen.
▪️Backofen immer vorheizen? In den meisten Fällen unnötig.
Außer bei wenigen Rezepten (z. B. Blätterteig) spart man Energie, wenn man darauf verzichtet.
Eco-Programme dauern länger – sparen aber tatsächlich Strom.
Ob Wasch- oder Spülmaschine: Weniger Aufheizen, mehr Zeit = geringerer Energieverbrauch.
▪️Gefrierschrank kälter als −18 °C? Bringt keinen Vorteil, aber höhere Kosten.
Minus 18 Grad reichen vollkommen aus.

👉 Fazit:
Strom sparen beginnt nicht mit Aktionismus, sondern mit Wissen. Wer alte Mythen hinterfragt und Geräte bewusst nutzt, senkt seine Kosten nachhaltig – ganz ohne Komfortverlust.

💡 Quick Win für den Alltag:
Standby-Geräte konsequent vom Netz trennen, Eco-Programme nutzen und Temperatur-Einstellungen prüfen.

Habt ihr weitere Tipps?

14/05/2026

GEG- 65 % ade? Oder doch alles anders als gedacht? Nach den veröffentlichten Eckpunkten sollte die bisherige zentrale Mindestquote für erneuerbare Energien im Gebäudeenergiegesetz aufgehoben werden – und genau das sorgt aktuell für viele Fragezeichen.

Geplant ist, die 65 Prozent Regel zu ersetzen und den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder zuzulassen. Begleitet würde dies von einer sogenannten „Bio Treppe“: Ab 2029 könnten neu eingebaute fossile Heizungen schrittweise steigende Anteile CO₂ neutraler Brennstoffe erfüllen müssen – mit einem möglichen Zielhorizont bis 2040.

⚠️ Das würde bedeuten: Heute entscheiden, obwohl die langfristigen Anforderungen noch nicht final klar wären.
👉 Unser aus Verwaltungssicht:
Wir würden dir aufzeigen, welche Entscheidungen jetzt vertretbar erscheinen, wo Zurückhaltung sinnvoll sein könnte – und wie Eigentümer trotz offener Eckpunkte handlungsfähig bleiben könnten.

Du willst wissen, was diese Überlegungen für deine Immobilie heißen könnten? Dann lass uns hinschauen – bevor aus Eckpunkten echte Kosten werden. Wir planen dazu ein tolles Webinar mit Mietsrechtexpertin und RA Cathrin Fuhrländer. Also folgen und up-to-date bleiben!

07/05/2026

Aus wird : Kommt jetzt wirklich mehr Klarheit ins Heizungsthema? Die Umbenennung ist politisch gewollt und kein bloßer Namenswechsel.

Nach den aktuell veröffentlichten Eckpunkten soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt werden. Ziel sei es, den Fokus zu verschieben: weg vom reinen „Heizungsgesetz“ hin zu einem umfassender gedachten Modernisierungsrahmen für Gebäude.

📌 In der politischen Begründung wird betont, dass das neue Gesetz technologieoffener, einfacher und praxisnäher ausgestaltet sein soll. Die stark diskutierte 65 Prozent Vorgabe soll entfallen, Detailsteuerung reduziert und die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer gestärkt werden.

⚠️ Bedeutend soll dabei sein: Der Namenswechsel wird auch kommunikativ einen Neustart markieren – weg von Verboten, hin zu Modernisierung, Verantwortung und schrittweisem Klimaschutz, etwa über die geplante „Bio Treppe“.

👉 Unser für dich aus Verwaltungssicht:
Wir behalten nicht nur den neuen Namen im Blick, sondern vor allem die Inhalte dahinter – um Eigentümern verständlich aufzuzeigen, was sich praktisch ändert und was nicht.

Fragst du dich, ob das GMG für deine Immobilie wirklich Erleichterung bedeuten könnte?
Was denkst du? Neustart oder nur neues Label?

30/04/2026

GEG-Chaos? Viel Lärm, viele Schlagzeilen – aber was gilt wirklich? Kaum ein Gesetz sorgt aktuell für so viele Fragen wie das Gebäudeenergiegesetz.

Was läuft in der GEG Reform gerade?
In der Politik werden derzeit mehrere Punkte diskutiert:
– Die bisherige 65 Prozent Vorgabe für erneuerbare Energien soll abgeschafft werden.
– Gas- und Ölheizungen könnten wieder zulässig sein – jedoch mit einer neuen **Quotenlogik („Bio Treppe“)“.
– Ab 2029 würden für neue fossile Heizungen schrittweise steigende Anteile CO₂ neutraler Brennstoffe gelten.
– Gleichzeitig stehen Fragen zu Klimaschutz, Bezahlbarkeit, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit im Raum.

⚠️ Ergebnis: Viele Ankündigungen, aber noch keine finale Klarheit – besonders für Eigentümer und WEGs.
👉 Unser für dich:
In unserem geplanten kostenlosen Live Webinar erklären wir,
• was aktuell wirklich gilt
• welche Änderungen realistisch kommen könnten
• und wie Eigentümer teure Fehlentscheidungen vermeiden könnten

Du möchtest wissen was die GEG Reform ganz konkret für deine Immobilie bedeuten könnte?
👉 Jetzt hier dranbleiben und keine Infos zum Thema GEG und zu unserem geplanten kostenlosen Webinar mehr verpassen.

29/04/2026
28/04/2026

E Ladeförderung wird endlich praxistauglich! Ab 15. April 2026 startete das neue Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus – mit einer entscheidenden Erleichterung für Wohnungseigentümergemeinschaften.

👉 Förderantrag zuerst, WEG Beschluss später.
Der Beschluss kann nach positiver Förderung bis zu 6 Monate nachgereicht werden.
Endlich passt sich die Förderung den realen Abläufen in Wohnungseigentümergemeinschaften an.

📌 Kurz & knapp
• 500 Mio. € Fördervolumen
• Zuschüsse bis 2.000 € je Stellplatz
• WEG ausdrücklich als eigene Zielgruppe
• Nicht rückzahlbarer Zuschuss

✅ Weniger Bürokratie
✅ Mehr Planungssicherheit
✅ Besser umsetzbar im Alltag von WEG & Verwaltungen

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ladeinfrastruktur strategisch anzugehen.

28/04/2026

„Eigentlich wollten wir schnell verkaufen …“So beginnt mehr als die Hälfte der Gespräche mit Eigentümer:innen – und fast immer folgt derselbe Satz:
„… aber irgendwo ist es dann schiefgelaufen.“

Nach vielen Jahren im Immobilienverkauf sehen wir die gleichen Fehler immer wieder. Fünf davon begegnen uns besonders häufig

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Der Preis fühlt sich richtig an – ist es aber nicht.
Ein Wunschpreis ersetzt keine Marktanalyse. Wer den Markt ignoriert, wartet oft Monate auf ernsthafte Anfragen. Ein realistischer Preis öffnet Türen. Ein zu hoher verschreckt.

„Das machen wir später noch schön.“
Interessent:innen entscheiden heute zuerst online. Dunkle Fotos, kleine Mängel oder ungepflegte Außenbereiche kosten Aufmerksamkeit – und am Ende Geld. Kleine Vorbereitungen haben große Wirkung.

Unterlagen? Irgendwo im Ordner …
Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne – fehlen sie, stockt der Verkauf. Sind sie vollständig, schafft das Vertrauen. Und Vertrauen verkauft.

Zu viel Herz, zu wenig Abstand.
Erinnerungen, Emotionen, Geschichte – verständlich. Aber beim Verkauf zählt ein nüchterner Blick. Wer objektiv bleibt, trifft bessere Entscheidungen.

„Das bekommen wir schon alleine hin.“
Professionelle Unterstützung wird oft erst dann gewünscht, wenn es kompliziert wird. Dabei lassen sich viele Stolpersteine von Anfang an vermeiden – mit Erfahrung, Struktur und Marktkenntnis.

Unser Fazit:
Ein ist kein Zufall, sondern ein Prozess. Und der läuft am besten mit einem klaren Plan und den richtigen Partnern.

Sie möchten Ihre in Köln/Bonn und der Region verkaufen?
Wir begleiten Sie von der ersten Bewertung bis zum erfolgreichen Abschluss – transparent, professionell und mit Blick fürs Detail.

Sprechen Sie uns sehr gerne an. 😊 Wir wissen, wo die typischen Fehler liegen – und wie man sie vermeidet. Unsere Maklerinnen Anke Klasen und Johanna Wollersheim sind gerne für euch da.

23/04/2026

BGH sagt Nein zur starren Drei Angebote Praxis! Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.03.2026, Az. V ZR 7/25) stellt klar, dass Wohnungseigentümergemeinschaften nicht generell verpflichtet sind, vor Erhaltungsmaßnahmen drei Vergleichsangebote einzuholen.

Entscheidend ist nicht die Anzahl der Angebote – sondern die Qualität der Entscheidungsgrundlage.
Der BGH rückt damit den Fokus auf das, was wirtschaftlich wirklich zählt:
• ausreichende Information der Eigentümer
• nachvollziehbare Wirtschaftlichkeit
• Berücksichtigung von Art, Umfang und Dringlichkeit der Maßnahme

Besonders praxisrelevant:
Langjährige, positive Erfahrungen mit einem bewährten Handwerksbetrieb können eine tragfähige Grundlage für einen Beschluss sein.
Preis ist wichtig – aber eben nicht alles. Zuverlässigkeit, Termintreue, Anlagenkenntnis und schnelle Mängelbeseitigung dürfen ausdrücklich berücksichtigt werden.

📌 Ein echter Quick Win für die Verwaltungspraxis:
• weniger Formalismus
• mehr Handlungsspielraum
• Erleichterung bei kleineren, wiederkehrenden oder eilbedürftigen Maßnahmen
Aber klar bleibt auch:
Ein Beschluss ist weiterhin angreifbar, wenn ein Angebot objektiv ungeeignet oder deutlich überteuert ist. Sorgfältige Prüfung und saubere Dokumentation bleiben Pflicht.

👉 Fazit: Vergleichsangebote sind sinnvoll – aber kein Selbstzweck mehr.
Entscheidend ist, dass die Auswahl wirtschaftlich vertretbar und nachvollziehbar begründet ist.
Eine ausführliche Einordnung folgt, sobald die vollständige Urteilsbegründung vorliegt.

Adresse

Von-der-Wettern-Straße 21
Cologne
51149

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
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Freitag 08:00 - 15:00

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