04/06/2022
Das neue Gesetz der Marklerkosten
Seit dem 23.12.2020 wird die Maklerprovision beim Erwerb vom Wohnimmobilien max. hälftig zwischen Verkäufer und Käufern aufgeteilt.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verteilung der Maklerkosten gerechter und transparenter zu gestalten um private Käufer von Wohnimmobilien, von den hohen Erwerbsnebenkosten zu entlasten. Denn von den Leistungen eines Immobilienmaklers Profitiren Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Ausgeschlossen vom neuen Gesetzt sind, alle gewerbliche Immobilien (z.B. Mehrfamilienhäuser, Renditeobjekte sowie Baugrundstücke.)