Prospero Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Prospero Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Haus- und Grundbesitzverwaltung, Family-Office Termine nur nach Vereinbarung. mbH und kann hier eingesehen werden:
http://www.prospero-dus.de/impressum

Leistungsschwerpunkte der Prospero sind Erwerb, Errichtung & Verwaltung sowie Vermietung von eigenen und fremden Immobilien, vorrangig im Großraum Düsseldorf. Impressum:
Das Impressum ist identisch mit dem Impressum der Homepage der Prospero Beteiligungsges.

Gerichtsurteil: Fristlose Kündigung bei Falschangaben in der Mieterselbstauskunft zulässigWer bei der Wohnungssuche fals...
13/06/2026

Gerichtsurteil: Fristlose Kündigung bei Falschangaben in der Mieterselbstauskunft zulässig

Wer bei der Wohnungssuche falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse macht, riskierte den Verlust der Wohnung – selbst wenn die Miete im Nachgang immer pünktlich gezahlt wird. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Lüneburg.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter bei Vertragsabschluss verschwiegen, dass ein Insolvenzverfahren gegen ihn lief. Als der Vermieter davon erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Die Richter bestätigten die Rechtmäßigkeit der Räumungsklage: Durch die Falschangabe wurde das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört. Zudem haben Vermieter ein berechtigtes Interesse an solventen Vertragspartnern, um sich vor potenziellen Mietausfällen und eigenen wirtschaftlichen Engpässen zu schützen. Die Frage nach den finanziellen Verhältnissen sei daher grundsätzlich immer zulässig.

Mehr Details zum Urteil und den rechtlichen Hintergründen für Vermieter und Mieter gibt es hier im Artikel:

Obwohl ein Mieter in Niedersachsen seine Miete pünktlich gezahlt hat, verklagt ihn sein Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Wie kann das sein?

Judex non calculat ... "... Künftig darf sich der Möblierungszuschlag nur noch am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgr...
24/04/2026

Judex non calculat ...

"... Künftig darf sich der Möblierungszuschlag nur noch am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Für vollständig möblierte Wohnungen sieht das Justizministerium lediglich eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor.

Konkret heißt das, dass bei einer Wohnung, die laut Mietspiegel 600 Euro kosten darf, künftig lediglich maximal 30 Euro als Zuschlag für Möbel abgerechnet werden können. Bisher kassierten Vermieter bei einer solchen Miete dafür bis zu 180 Euro pro Monat. ..."
schreibt das Handelsblatt heute.

Wenn man das ohne Eigenkapitalverzinsung rechnet, kann man für die gesamte Wohnung Möbel im Wert von 3.600 € kaufen. Das schafft man nicht einmal bei Ikea! Rechnet man noch eine Eigenkapitalverzinsung ab, sind es sogar nur ca. 2.700 €.
(Berechnet auf 10 Jahre)

Mehr muss man zu der Regulierungswut deutscher Ministerien nicht wissen. Anstatt für mehr Wohnungsbau zu sorgen, werden sie dafür sorgen, dass der Markt noch angespannter wird. Das geht ja im Bereich der Bauvorschriften noch weiter.

Es gibt jetzt schon kaum noch den klassischen Privatinvestoren, der ein 10 - 15 Familienhaus für seine Alterssicherung baut. Der Markt wird den monopolistischen Großinvestoren überlassen, ja, fast schon zugeschanzt.

Welche Einschränkungen die jetzt vorgestellten Reformpläne von Justizministerin Hubig für Eigentümer und Vermieter vorsehen – und wie sehr sie den Markt verändern werden.

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