13/06/2026
Gerichtsurteil: Fristlose Kündigung bei Falschangaben in der Mieterselbstauskunft zulässig
Wer bei der Wohnungssuche falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse macht, riskierte den Verlust der Wohnung – selbst wenn die Miete im Nachgang immer pünktlich gezahlt wird. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Lüneburg.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter bei Vertragsabschluss verschwiegen, dass ein Insolvenzverfahren gegen ihn lief. Als der Vermieter davon erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Die Richter bestätigten die Rechtmäßigkeit der Räumungsklage: Durch die Falschangabe wurde das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört. Zudem haben Vermieter ein berechtigtes Interesse an solventen Vertragspartnern, um sich vor potenziellen Mietausfällen und eigenen wirtschaftlichen Engpässen zu schützen. Die Frage nach den finanziellen Verhältnissen sei daher grundsätzlich immer zulässig.
Mehr Details zum Urteil und den rechtlichen Hintergründen für Vermieter und Mieter gibt es hier im Artikel:
Obwohl ein Mieter in Niedersachsen seine Miete pünktlich gezahlt hat, verklagt ihn sein Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Wie kann das sein?