Hanseat Immobilien Delmenhorst

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28/06/2022

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04.01.2022 - EnergieeffizienzEnergie, Umwelt, Wohnen: Das ist 2022 neuEnergie, Umwelt, Wohnen: Das ist 2022 neuDie Verbr...
13/01/2022

04.01.2022 - Energieeffizienz
Energie, Umwelt, Wohnen: Das ist 2022 neu
Energie, Umwelt, Wohnen: Das ist 2022 neu

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einer Mitteilung unter anderem zusammengefasst, was sich 2022 bei den Themen Energie, Umwelt und Wohnen ändert. So müssen die Verbraucher unter anderem mit mehr Heizkosten rechnen. Zurückzuführen ist dies auf den CO2-Preis, der von 25 Euro pro Tonne auf auf 30 Euro pro Tonne CO2 gestiegen ist.

Dafür können Verbraucher Energielieferverträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, schneller kündigen. Die Kündigungszeit beträgt dann nur noch einen Monat anstatt drei Monate. Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Verbraucher so „besser vor überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geschützt“ werden.

Zudem weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die Förderung eines Neubaus nach dem Effizienzhaus-Standard 55 ausläuft. Anträge für diese müssen spätestens bis zum 31. Januar 2022 bei der KfW eingegangen sein. Ab dem 1. Februar 2022 sind dann laut Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur noch die Neubaustandards Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 40-Erneuerbare Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse sowie Effizienzhaus 40 Plus förderfähig.

AEE-ANIMATION: „KOMMUNALE WÄRMENETZE“:Wie können erneuerbare Energien sowohl in konventionelle Wärmenetze mit hohen Temp...
03/11/2021

AEE-ANIMATION: „KOMMUNALE WÄRMENETZE“:

Wie können erneuerbare Energien sowohl in konventionelle Wärmenetze mit hohen Temperaturen als auch in innovative Kältenetze integriert werden? Und wie können mit dem Einsatz von Wärmenetzen ganze Siedlungen oder Stadtviertel klimafreundlicher gemacht werden? Die Antworten auf diese Fragen liefert die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in ihrer Animation „Kommunale Wärmenetze“.
Dabei geht die AEE unter anderem auf Praxisbeispiele in deutschen Gemeinden ein. Diese zeigen, wie Solarthermie, Abwärme, Restholz, Photovoltaik und Wärmepumpen zu der Dekarbonisierung – also zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen durch kohlenstoffarme Energiequellen – beitragen können.

Mit der Animation, die unter waermewende.de/kommunale-waermenetze abrufbar ist, und weiteren Aktivitäten im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmewende“ möchte die AEE Technologien und Strategien bekannt machen, den Austausch zwischen Experten fördern und Kommunen helfen. Gefördert wird das Projekt der AEE und des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

Quellen: unendlich-viel-energie.de & waermewende.de/kommunale-waermenetze/

02/11/2021

NEU! DOPPELHAUSHÄLFTE IN GANDERKESEE-ORT!
Für weitere Infos:
Petra Johannsen, Tel.: 04221/981660, Handy: 0173/150 50 60

FÖRDERUNG: MEHR MÖGLICHKEITEN FÜR NACHHALTIGE GEBÄUDE!!!Die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) weist da...
25/10/2021

FÖRDERUNG: MEHR MÖGLICHKEITEN FÜR NACHHALTIGE GEBÄUDE!!!

Die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) weist darauf hin, dass die Fördermöglichkeiten für nachhaltige Gebäude deutlich umfangreicher geworden sind. Durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werde die Nachhaltigkeit im Bauen nicht mehr nur auf die Energieeffizienz reduziert. Profitieren können Bauherren oder Eigentümer auch durch die damit verbundene Einführung einer neuen Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse). Diese macht die Förderung von weiteren Nachhaltigkeitsleistungen möglich.
Zu den förderfähigen Nachhaltigkeitsleistungen zählen unter anderem die Berechnung der Lebenszykluskosten, die Erstellung einer Ökobilanz oder die Messung der Innenraumluftqualität. Zudem können auch Leistungen im Hinblick auf den Schallschutz sowie die Erhöhung des thermischen und visuellen Komforts einer Immobilie gefördert werden. Um eine Förderung zu bekommen, müssen die Gebäude mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Bei der Höhe der Förderung spielt auch die Größe der Immobilie eine Rolle.

Die NH-Klasse erhalten Gebäude, die Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) tragen und somit alle Einzelanforderungen des Bundes erfüllen. Darüber hinaus muss das Gebäude mit einem DGNB-Zertifikat ausgezeichnet sein. Dafür wird ein Auditor benötigt, der bei den Bauvorhaben unter anderem die Einhaltung der QNG-Anforderungen sorgt. Auch die Kosten für diesen werden bezuschusst. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf www.dgnb.de/beg-foerderung. Die DGNB bietet online außerdem Infoveranstaltungen an, die über das Thema informieren.

14/10/2021

WOHNUNG GESUCHT!
Wir suchen für ein älteres Ehepaar eine Wohnung im Erdgeschoss oder mit Fahrstuhl in Delmenhorst oder Ganderkesee zur Miete oder zum Kauf. Mindestens 3 Zimmer, ab 80 m² in einem gepflegten Haus. Bitte rufen Sie uns an:

Petra Johannsen
Tel.: 04221/981660 oder Handy: 0173/150 50 60
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IMMOBILIENERBSCHAFT: PFLICHTTEILSSTRAFKLAUSEL:Zu einer sogenannten Pflichtstrafklausel im Testament rät Notarin Sonja Re...
05/10/2021

IMMOBILIENERBSCHAFT: PFLICHTTEILSSTRAFKLAUSEL:

Zu einer sogenannten Pflichtstrafklausel im Testament rät Notarin Sonja Reiff (Ehe-)Paaren mit Kindern, um sich für das Alter abzusichern. Hintergrund ist, dass sich (Ehe-)Paare sich häufig für das sogenannte Berliner Testament entscheiden. Bei diesem setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Haben sie Kinder, erben diese erst, wenn beide Eltern verstorben sind. Den Pflichtteil können die Kinder beim Berliner Testament dennoch bereits einfordern, wenn ein Elternteil verstirbt.
Tun sie dies, kann dies zu finanziellen Schwierigkeiten für den länger lebende Elternteil führen, zum Beispiel dann, wenn es sich beim Vermögen um eine selbst bewohnte Immobilie handelt. Die Mutter oder der Vater wird in diesem Fall Schwierigkeiten haben, den Pflichtteil in bar zu erbringen. Sie oder er muss die Immobilie belasten, verkaufen oder sich im Alter eine neue Bleibe suchen. Einige (Ehe)-Paare möchten eine solche Situation vermeiden, um zunächst den Ehepartner abzusichern.

Hier kann die Pflichtteilsstrafklausel zum Einsatz kommen: Im Testament oder Erbvertrag wird festgehalten, dass die Kinder nur beim Verzicht als Schlusserben ihrer Eltern eingesetzt werden. Durch die Klausel steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils nicht geltend machen. Den ausführlichen Beitrag finden Interessenten auf: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/erbe-testament-pflichtteilsstrafklausel-wie-kann-verhindert-werden-dass-ein-enterbtes-kind-seinen-pflichtteil-geltend-macht/

Quelle: https://www.selzer-reiff.de/

INTERVIEW: EIGENHEIME BEI 25- BIS 39-JÄHRIGEN GEFRAGT:39 Prozent der 25- bis 39-Jährigen möchten laut der Bausparkasse S...
27/09/2021

INTERVIEW: EIGENHEIME BEI 25- BIS 39-JÄHRIGEN GEFRAGT:

39 Prozent der 25- bis 39-Jährigen möchten laut der Bausparkasse Schwäbisch Hall innerhalb der nächsten zehn Jahre ein Eigenheim kaufen oder bauen. Auch Corona ändere daran nichts. Ralf Oberländer, Finanzierungsexperte der Bausparkasse, geht allerdings davon aus, dass die Immobilienpreise weiterhin steigen werden.
Zudem erwartet er, dass das Angebot von Wohnraum die hohe Nachfrage nicht deckt. Den zirka 350.000 benötigten Wohnungen würden laut Prognosen nur 2023 lediglich 295.000 Wohnungsfertigstellungen gegenüberstehen.

Dennoch rät der Finanzierungsexperte Interessenten mit genügend Eigenkapital und sicherem Einkommen zum Immobilienkauf. Dafür spreche unter anderem die „Robustheit des Marktes“. Außerdem komme es der Altersvorsorge und Vermögensbildung zugute, wenn Personen statt der Miete den Immobilienkredit zahlen. Das vollständige Kurz-Interview finden Interessenten auf schwaebisch-hall.de.

Quelle: schwaebisch-hall.de
© photodune.net

GDW: BAU UND ERHALT VON SOZIALWOHNUNGEN RÜCKLÄUFIGDie Wohnungsunternehmen des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Im...
09/08/2021

GDW: BAU UND ERHALT VON SOZIALWOHNUNGEN RÜCKLÄUFIG

Die Wohnungsunternehmen des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) haben im Jahr 2020 rund 19,4 Milliarden Euro in den Bau von bezahlbaren Wohnungen und ihre Bewirtschaftung investiert. Damit waren es etwa 13,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Doch flächendeckend sind die Aussichten für die Zukunft trüb: Der Anstieg der Bauwerkskosten, Mietregulierungen und andere Beschränkungen verhindern, dass ausreichend günstige Wohnungen gebaut werden können.
Betrachtet man die Entwicklungen in der Wohnungswirtschaft in den vergangenen Jahren, ist zu sehen, dass das Geschäftsklima seit der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahre 2008/2009 um 3,3 Indexpunkte gesunken ist. Auch wenn die GdW-Unternehmen im Jahr 2020 rund 4 Prozent mehr Wohnungen gebaut haben als 2019, ist bei einer genaueren Betrachtung der Gesamtsituation und des Bauverhaltens in Deutschland zu sehen, dass gerade im Bereich von Sozialwohnungen ein großer Mangel besteht.

Zwar wurden von den insgesamt benötigten 320.000 Wohnungen im Jahr 2020 letztlich 306.000 Einheiten fertiggestellt, doch betrachtet man die bezahlbaren Sozialwohnungen, sehen die Zahlen ganz anders aus. Von den benötigten 104.000 bezahlbaren Wohnungen wurden 2020 nur 85.000 Einheiten und somit nur 61 Prozent der eigentlich benötigten Wohnungen fertiggestellt. Bei den geförderten Sozialwohnungen waren es sogar nur 38 Prozent. Um wieder besser und mehr bauen zu können, fordert der GdW u. a. ein stärkeres staatliches Engagement für den Bau und Erhalt von Sozialwohnungen.

Quelle: GdW
© photodune.net

Die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat während der Corona-Pandemie zu einer außerordentlichen Ei...
09/08/2021

Die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat während der Corona-Pandemie zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung aufgerufen. In dem Schreiben vom 8. April 2020 wurde zu einer sogenannten „Ein-Mann-Versammlung“ eingeladen. Das Schreiben enthielt den Hinweis, dass aufgrund der Corona-Pandemie zeitnah und auf unbestimmte Zeit keine Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Aus diesem Grund greife sie auf eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit zurück, die Eigentümerversammlung in Form einer „Ein-Mann-Versammlung“ stattfinden zu lassen.
An dieser außerordentlichen Eigentümersammlung haben lediglich die Verwalterin mit ihrem Geschäftsführer teilgenommen. Der Geschäftsführer übernahm die Rolle des Versammlungsleiters und Vertreters der Wohnungseigentümer. Die Eigentümer wurden dazu aufgerufen, ihm eine Vollmacht zu erteilen, in der sie über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 abstimmen, sodass dazu Beschlüsse gefasst werden können. Die „Ein-Mann-Versammlung“ fand in den Geschäftsräumen des Beigeladenen statt. Die anhand der Vollmachten mehrheitlich gefassten Beschlüsse waren Grundlage für Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung am 26.06.2020.

Einer der Eigentümer erhob Klage (AZ 483 C 8456/20). Er ist der Meinung, dass die getroffenen Beschlüsse nichtig seien, da es für die durchgeführte „Ein-Mann-Versammlung“ keine Rechtsgrundlage gäbe. Vielmehr sei in rechtswidriger Weise gegen das Teilnahme- und Stimmrecht der Wohnungseigentümer verstoßen worden, die keine Vertretungsvollmacht abgegeben haben. Die Klage hatte vor dem Amtsgericht München Erfolg. Gemäß § 23 Abs. 1 WEG sind die getroffenen Beschlüsse nichtig. Denn sie greifen insoweit in den Kernbereich des Wohnungseigentums ein, als dass alle Wohnungseigentümer das Recht haben, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen.

Quelle: AG München
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