02/08/2018
Hat der Handwerker den Auftrag nicht wie vereinbart erfüllt, gibt es ein Recht auf Nacherfüllung. Das heißt, der Handwerker muss nachbessern und die Mängel und Schäden beseitigen. Unter Umständen darf der Kunde sogar einen anderen Handwerker beauftragen, um Auftrag zu vollenden.