16/05/2026
Vererben und Immobilienbewertung
Das Thema Vererben ist komplex und sollte frühzeitig geplant werden.
Insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer spielen Freibeträge eine wichtige Rolle.
Werden diese überschritten, können erhebliche steuerliche Belastungen entstehen – gerade bei Immobilienvermögen ist dies aufgrund der gestiegenen Immobilienwerte häufig schnell der Fall.
Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung
Verwandtschaftsgrad
Freibetrag
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner 500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkelkinder 200.000 €
Urenkel 100.000 €
Eltern und Großeltern 100.000 €
Geschwister, Neffen, Nichten, sonstige Personen 20.000 €
Die steuerlichen Freibeträge können grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Dadurch ergeben sich verschiedene Möglichkeiten zur frühzeitigen und steuerlich optimierten Vermögensübertragung.
Wer legt den Immobilienwert fest?
Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird der Wert einer Immobilie grundsätzlich vom Finanzamt ermittelt.
Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Bewertungsvorschriften nach dem Bewertungsgesetz.
Dabei orientiert sich das Finanzamt am sogenannten Verkehrswert beziehungsweise Marktwert der Immobilie.
Je nach Art der Immobilie kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Einsatz, beispielsweise:
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
In vielen Fällen werden heute deutlich höhere Immobilienwerte angesetzt als noch vor einigen Jahren.
Dadurch werden die steuerlichen Freibeträge schneller überschritten und es kann zu einer höheren Steuerbelastung kommen.
Ein unabhängiges Sachverständigengutachten kann sinnvoll sein, wenn der tatsächliche Marktwert niedriger liegt als der vom Finanzamt angesetzte Wert.
Dadurch lassen sich unter Umständen erhebliche steuerliche Vorteile erzielen.
Möglichkeiten zur steuerlich optimierten Übertragung von Immobilien für die Übertragung von Immobilien gibt es verschiedene Gestaltungsmodelle, um Vermögen steuerlich optimiert an die nächste Generation weiterzugeben.
Dazu gehören unter anderem:
Schenkungen zu Lebzeiten
Nutzung der Freibeträge im 10-Jahres-Rhythmus
Übertragung mit Nießbrauchsrecht
Wohnrechtsregelungen
Vorweggenommene Erbfolge
Testamentarische Gestaltung
Familiengesellschaften
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen, familiären und steuerlichen Situation ab.
Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige individuelle Beratung.
Ich berate Sie hierzu gerne persönlich.
Stefan Biedebach
Biedebach.de seit 1999 Immobilien- und Sachverständigenbüro
www.biedebach.de
BIEDEBACH Immobilien- und Sachverständigenbüro seit 1999DER UNTERSCHIED, DER DEN UNTERSCHIED MACHTWir sind ein unabhängiges Immobilienberatungsunternehmen mit dem Focus auf die GeschäftsfelderImmobilienbewertung, Immobilienkauf & -verkauf sowie Due Diligence.NewsZinsen und Immobilienwertevon St...