06/08/2026
Die Jahressperrfrist besagt, dass nach dem Abschluss eines Mietvertrages, die Miete ein Jahr nicht erhöht werden darf. Ebenfalls gilt die Sperrfrist, bei bereits erfolgter Mieterhöhung. Der Vermieter muss beachten, dass er die Mieterhöhung nicht innerhalb der Jahressperrfrist ankündigen kann. Im Zuge dessen beträgt die eigentliche Sperrfrist 15 Monate. Dies hat den Grund, dass der Vermieter die Mieterhöhung drei Monate bevor die Erhöhung greift, ankündigen muss. Kommt es zu Modernisierungsarbeiten oder zur Erhöhung der monatlichen Betriebskosten, gilt diese Frist nicht.