06/06/2022
Ja! Die Eigentümerversammlung dient der Wohnungseigentümergemeinschaft als zentrales Gremium. Hier entscheiden die Eigentümer über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Mindestens einmal jährlich muss der WEG-Verwalter eine Eigentümerversammlung einberufen. In der Eigentümerversammlung entscheiden die Wohnungseigentümer über die Bestellung und Abberufung des Verwalters, die Jahresabrechnung (Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung), den Wirtschaftsplan und Sonderumlagen, die Entlastung des Verwalters, die Wahl des Verwaltungsbeirats, bauliche Maßnahmen und vieles mehr. Die Eigentümer treffen ihre Entscheidungen in der Regel per Mehrheitsbeschluss. Je nach dem anwendbaren Stimmprinzip wird die Mehrheit unterschiedlich berechnet. Gesetzliches Stimmprinzip ist das Kopfprinzip. Dieses kann in der Teilungserklärung zugunsten des Objektprinzips oder des Wertprinzips abbedungen werden.