Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. - vdw Sachsen

Sachsens   wachsen, das   insgesamt verliert  . Das ist längst nicht nur eine Herausforderung für die  . Verschärft das ...
28/09/2026

Sachsens wachsen, das insgesamt verliert . Das ist längst nicht nur eine Herausforderung für die . Verschärft das nun das Problem und erweitert das den Kreis derjenigen, die ein Problem haben? Wir sind vom Gegenteil überzeugt, wir sehen eine Chance darin. ist überall attraktiv. Wie schön, welche tollen Möglichkeiten und Angebote es überall gibt oder bedarfsgerecht geschaffen werden können, das müssen aber sowohl die Akteure vor Ort als auch die Menschen in den Großstädten wissen.

Genau dazu haben sich die Landtagsabgeordnete Ina Klemm, Sprecherin für Regionalmarketing der CDU-Fraktion, Prof. Dr.-Ing. Christian Roschke (r.), Prof. Dr.-Ing. Matthias Baumgart und unser Verbandsdirektor Alexander Müller heute an der Hochschule Mittweida sehr konkret ausgetauscht. Es geht darum, ein wissenschaftlich untermauertes praktisches und praktikables System zu entwickeln, das es ermöglicht, dass diese Chancen nicht immer nur gesehen sondern auch tatsächlich genutzt werden. Ein System bei dem alle gewinnen.

Herzlichen Dank für dieses konstruktive und vor allem auch sehr fundierte Gespräch. Dabei soll es nicht bleiben.

25/09/2026

Drohnen über Wohngebäuden: Was ist beim Datenschutz erlaubt?

Das Amtsgericht München hat sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Dachvermessung mittels Drohne bei einer Wohnliegenschaft einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Bewohner darstellt.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis: Ein zeitlich begrenzter und rechtzeitig angekündigter Drohneneinsatz kann zulässig sein. Entscheidend ist eine sorgfältige Interessenabwägung. Im konkreten Fall sprach unter anderem dafür, dass die Befliegung nur wenige Minuten dauern sollte und eine deutlich aufwendigere sowie risikoreichere Dachbegehung vermieden werden konnte.

Für Wohnungsunternehmen besonders relevant: Drohneneinsätze können bei guter Planung, transparenter Vorabinformation der Betroffenen und möglichst kurzer Durchführung auch datenschutzrechtlich rechtssicher gestaltet werden.

Eine spannende Entscheidung an der Schnittstelle von Digitalisierung, Gebäudemanagement und Datenschutz – und ein Thema, das in der Wohnungswirtschaft künftig sicher noch an Bedeutung gewinnen wird.

Heute war unser Mitgliedsunternehmen, die WGR GmbH Raschau-Markersbach bei uns zu Gast. Die ganze Wohnungsgesellschaft? ...
23/09/2026

Heute war unser Mitgliedsunternehmen, die WGR GmbH Raschau-Markersbach bei uns zu Gast. Die ganze Wohnungsgesellschaft? Ja, die kommunale WGR mit ihrem Geschäftsführer Kai Schwengfelder ist zu einem Betriebsausflug in Dresden und da gehört natürlich ein Besuch in der Geschäftsstelle des vdw Sachsen dazu. Vorher hat sich das Team schon ein saniertes Objekt bei unserem Mitgliedsunternehmen in Nünchritz angeschaut und jetzt geht es noch in den Jägerpark wo unser Mitgliedsunternehmen, die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG kräftig saniert.

Wir haben erläutert was ein Interessenverband
macht und warum jedes Mitglied, so auch die WGR, so wichtig für uns und unser Wirken ist. Kai Schwengfelder selbst gehört seit vielen Jahren unserem Verbandsrat an und ist somit mit der Verbandsarbeit vertraut. Wir wünschen der WGR einen spannenden Tag in Dresden und freuen uns auf den weiteren Austausch!

BGH: Keine Maklerprovision bei gleichzeitiger WohnungsverwaltungDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 (A...
23/09/2026

BGH: Keine Maklerprovision bei gleichzeitiger Wohnungsverwaltung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. I ZR 224/25) klargestellt: Wer eine Wohnung verwaltet und zugleich deren Vermietung vermittelt, kann dafür weder vom Mieter noch vom Vermieter eine Maklerprovision verlangen.

Im konkreten Fall hatte eine Hausverwaltung neben ihren regulären Verwaltungsaufgaben auch Mietverträge im Namen der Eigentümerin abgeschlossen. Für Neuvermietungen erhielt sie zusätzlich Provisionen. Nach Beendigung des Verwaltervertrags verlangte die Eigentümerin die gezahlten Beträge zurück.

Der BGH bestätigte: Die entsprechende Provisionsvereinbarung war unwirksam. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz besteht kein Provisionsanspruch, wenn der Wohnungsvermittler zugleich Verwalter der vermieteten Wohnung ist. Das gilt ausdrücklich auf beiden Seiten des Mietverhältnisses.

Für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen bedeutet die Entscheidung: Verwaltung und provisionspflichtige Wohnungsvermittlung müssen klar voneinander abgegrenzt werden.



[1]: https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/2026-05-21/i-zr-224_25?utm_source=chatgpt.com "BGH, 21.05.2026 - I ZR 224/25 - Anspruch der Immobilieneigentümerin auf Rückzahlung geleisteter Provisionen gegenüber beauftragten Wohnungsvermittler; Kein Anspruch des Wohnungsvermittlers auf Provision bei Abschluss von Mietverträgen bei eigener Verwaltung dieser Wohnungen; Unwirksamkeit der im Verwaltervertrag vereinbarten Provisionsabrede nach WoVermittG | anwalt24.de"

Wie bleibt die Wärmewende bezahlbar, was bedeutet die EEG-Reform für Mieterstrom- und PV-Projekte – und wie entsteht ein...
22/09/2026

Wie bleibt die Wärmewende bezahlbar, was bedeutet die EEG-Reform für Mieterstrom- und PV-Projekte – und wie entsteht ein belastbarer Nachhaltigkeitsbericht? Das waren die Leitfragen der dritten Sitzung 2026 unseres Fachausschusses Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Zum Auftakt ging es um die geplante Neuregelung der Kostenneutralität bei der Umstellung auf Wärmelieferung sowie um die EEG-Reform. Beim Wärmenetzpaket liegen bislang nur Eckpunkte vor, ein Referentenentwurf steht noch aus – wie das Kostenneutralitätsgebot konkret neu geregelt wird, ist derzeit noch offen.

Anschließend wurde es praktisch: die LWB Leipzig, die WGR Riesa und die IBV Taucha stellten ihre freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte vor. Die Ansätze unterschieden sich, die Herausforderungen ähnelten sich: verlässliche Daten, geeignete Kennzahlen, tragfähige Prozesse. Klar wurde: Neue Daten, Standards und Erfahrungswerte erfordern eine stetige Weiterentwicklung.

Breiten Raum nahm die Diskussion über die ab 27. September 2026 geltenden UWG-Vorgaben zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ein. Dass falsche oder unbelegte Umweltaussagen unzulässig sind, stand außer Frage – Sorge bereitet, dass die Vorgaben zum Hemmschuh für transparente Kommunikation werden könnten.

Nachhaltigkeitsberichte sind nicht automatisch Werbung, teils sogar verpflichtend. Klimapfade mit konkreten Zielen gehören zur Transformationssteuerung und sind für die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung relevant. Werden freiwillige Aussagen darin im Kontext einer geschäftlichen Handlung gegenüber Verbraucher als Aussagen über künftige Umweltleistungen eingeordnet, muss ein detaillierter Umsetzungsplan regelmäßig unabhängig und extern geprüft werden. Aus Sorge vor Abmahnungen könnten Unternehmen deshalb zurückhaltender berichten – obwohl gerade hier Transparenz notwendig wäre.

Danke an die drei Unternehmen für die Einblicke und an alle Mitglieder für den konstruktiven Austausch.

Seit Anfang 2024 besteht der Fachausschuss – der jüngste im vdw Sachsen. Nach der dritten Sitzung 2026 steht wiederum fest: Seine Themen werden uns nachhaltig beschäftigen.

18/09/2026

Schonfristzahlung schützt nicht automatisch vor einer ordentlichen Kündigung

Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 25. Februar 2026 klargestellt: Werden Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Schonfrist vollständig ausgeglichen, kann dadurch zwar eine fristlose Kündigung unwirksam werden – eine zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs bleibt jedoch grundsätzlich bestehen.

Im entschiedenen Fall hatte der Mieter über einen längeren Zeitraum erhebliche Mietrückstände aufgebaut. Trotz späterer vollständiger Zahlung sah das Gericht die ordentliche Kündigung als wirksam an. Entscheidend war insbesondere, dass eine schuldhafte und nicht unerhebliche Pflichtverletzung vorlag.

Auch persönliche und familiäre Schwierigkeiten ändern nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich nichts an der Pflicht, die laufende Miete sicherzustellen.

Für Wohnungsunternehmen ist die Entscheidung ein wichtiger Hinweis für den Umgang mit Zahlungsverzug und Kündigungen im Wohnraummietrecht.

Unsere Mitgliedsunternehmen bieten weit mehr als attraktive und bezahlbare Wohnungen. Das hat unser heutiger Thementag „...
17/09/2026

Unsere Mitgliedsunternehmen bieten weit mehr als attraktive und bezahlbare Wohnungen. Das hat unser heutiger Thementag „Quartiere der Zukunft gestalten“ in Dresden deutlich gemacht.

Dresdens Bürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann sprach über unsere gemeinsame Verantwortung für ein Zuhause für alle. Robert Montau beleuchtete die sozialen Aufgaben und die wirtschaftliche Bedeutung der Quartiersarbeit.

Dr. Romy Reimer vom FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung stellte neue Wohnformen für unterschiedliche Lebenssituationen vor. Matthias Beine von der Cultus gGmbH der Landeshauptstadt Dresden zeigte, welchen Beitrag soziale Dienstleistungen zu lebenswerten Quartieren leisten.

Katharina Herre-Kirchfeld von der SozialGestaltung GmbH hatte nicht nur die eierlegende Wollmichsau dabei (was unsere Mitgliedsunternehmen in der Regel sind) sondern erläuterte Perspektiven für die Nachnutzung ehemaliger Krankenhausstandorte. Wie daraus konkrete Daseinsvorsorge entsteht, zeigte Rico Teichmann von der Wohnungsbaugesellschaft Bergstadt Schneeberg WBG Schneeberg mit der Umwandlung eines Krankenhauses in ein ambulantes Gesundheitszentrum.

Dirk Perner und Sören Sander von der WGP Pirna WGP Pirna stellten die „Sonnensteiner Höfe“ als Räume für Begegnung und lebendige Nachbarschaft vor. Julia Rohde und Tarik Bornemann von der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH LWB.ZuhauseInLeipzig zeigten, wie ihre Wohnschule junge Menschen auf die erste eigene Wohnung und ein selbstständiges Leben vorbereitet.

Martin Weinhold von der Wohnungsbaugesellschaft Plauen Wohnungsbaugesellschaft Plauen berichtete schließlich über Notfallwohnungen, die Menschen in schwierigen Lebenslagen einen Neustart ermöglichen.

Diese Beispiele zeigen, warum wir uns zu Recht sozial orientierte Wohnungswirtschaft nennen. Unsere Mitgliedsunternehmen fördern Teilhabe, stärken den Zusammenhalt und übernehmen Verantwortung für die Lebensqualität vor Ort. Dieses Engagement gehört zu ihrem Selbstverständnis und verdient mehr Sichtbarkeit.

Vielen Dank an alle Mitwirkenden für die Einblicke und den Austausch. Und vor allem an diejenigen, die diese Arbeit jeden Tag leisten.

🏗️ Viele Hemmnisse – entscheidend sind jetzt die LösungenAm 15. September nahm der vdw Sachsen am ko-kreativen Lösungswo...
16/09/2026

🏗️ Viele Hemmnisse – entscheidend sind jetzt die Lösungen

Am 15. September nahm der vdw Sachsen am ko-kreativen Lösungsworkshop zum Projekt SPAteN an der TU Dresden teil.

SPAteN steht für das Sächsische Projekt zum Abbau technisch entbehrlicher Normen im Wohnungsbau. Das vom Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung beauftragte Projekt wird durch das Lab Wissensarchitektur und das Institut für Baubetriebswesen der TU Dresden bearbeitet. Ziel ist es, bürokratische Hemmnisse aus der Praxis zu identifizieren und Vorschläge zur Abschaffung oder Vereinfachung von Vorschriften und Verfahren zu entwickeln.

An fünf Thementischen wurden Hemmnisse und mögliche Lösungsansätze diskutiert:

▪️ Cluster A und E: Technische Normen sowie sonstige Anforderungen an Gebäude durch EU- und Bundesrecht
▪️ Cluster B: Öffentliches Baurecht
▪️ Cluster C: Genehmigungs- und Verwaltungsprozesse
▪️ Cluster D: Dokumentations- und Prüfpflichten
▪️ Cluster F und G: Förderprogramme und Voraussetzungen sowie sonstige Hemmnisse

Besonders wertvoll war die Vielfalt der Perspektiven: Planer, Bauträger, Wohnungswirtschaft, Kommunen und Verwaltung brachten ihre jeweiligen Erfahrungen und Problemwahrnehmungen ein.

Unsere Zwischenbilanz: Die Pinnwände zeigten am Ende ein umfangreiches Bild bestehender Probleme. Konkrete Lösungsvorschläge blieben im Verhältnis dazu jedoch noch überschaubar.

Nun kommt es darauf an, die Hemmnisse systematisch zu bewerten, zu priorisieren und in rechtlich tragfähige sowie praktisch wirksame Maßnahmen zu übersetzen. Welche Anforderungen sind tatsächlich entbehrlich? Wo bestehen Doppelungen und vermeidbare Nachweispflichten? Und auf welcher Ebene liegen die erforderlichen Handlungsmöglichkeiten?

Der Erfolg von SPAteN wird sich daran messen lassen, ob aus der Problembeschreibung spürbare Vereinfachungen für kostengünstigeres und effizienteres Bauen entstehen. Der vdw Sachsen wird diesen Prozess konstruktiv begleiten und die Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen weiterhin einbringen.

Wie kann energetische Sanierung im Bestand mit möglichst geringen Eingriffen in die Nutzung verbunden werden?Mit dieser ...
15/09/2026

Wie kann energetische Sanierung im Bestand mit möglichst geringen Eingriffen in die Nutzung verbunden werden?

Mit dieser Frage beschäftigt sich das Forschungsprojekt AktivDHKS der TU Dresden. Gestern wurde der entwickelte Systemaufbau am Demonstrator in Dresden vorgestellt.

Der Ansatz verbindet Dämmung, thermische Aktivierung, Heizen und Kühlen in der Gebäudehülle. Die thermische Speichermasse der bestehenden Außenwand soll dabei gezielt genutzt werden. Die Montage erfolgt von außen – ein wichtiger Aspekt für die Sanierung bewohnter Gebäude.

Bereits vor der praktischen Erprobung wurde das Konzept in Gebäudesimulationen untersucht. Dabei wurden unter anderem die energetische Wirkung der thermischen Speichermasse sowie Möglichkeiten zur Lastverschiebung und Reduzierung von Lastspitzen betrachtet. Die bisherigen wissenschaftlichen Ergebnisse sind allerdings noch als vorläufige Simulationsergebnisse einzuordnen.

Jetzt folgt der entscheidende nächste Schritt: das Monitoring am realen Demonstrator.

Es wird sich zeigen, wie sich das System unter realen Betriebsbedingungen verhält und inwieweit sich die bisherigen Erkenntnisse aus Simulation und Entwicklung bestätigen lassen.

Auch für die Wohnungswirtschaft ist das interessant: Mit der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG ist bereits ein Mitgliedsunternehmen des vdw Sachsen Teil des Projektkonsortiums.

Für die weitere Erprobung und Bewertung des Ansatzes sind weitere Bestandsgebäude aus der Wohnungswirtschaft von besonderem Interesse.

Damit geht es jetzt um die entscheidende Frage: Was leistet eine aktivierte Gebäudehülle tatsächlich im realen Gebäudebetrieb – und lässt sich der Ansatz auf weitere Bestände übertragen?

Wir sind gespannt auf die Ergebnisse.

15/09/2026

Wie wird in der sächsischen Wohnungswirtschaft geheizt?

Fernwärme spielt dabei eine zentrale Rolle: In den Metropolen werden über 90 % der Wohnungen damit versorgt, außerhalb sind es rund 65 %.

Dort hat auch Gas weiterhin einen hohen Anteil – gleichzeitig sind bereits über 1.200 Wärmepumpen im Einsatz.

Adresse

Am Brauhaus 8
Dresden
01099

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

+49351491770

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