27/03/2026
🚨 BGH-Urteil mit Sprengkraft für die Immobilienverwaltung!
Heute hat der Bundesgerichtshof eine jahrzehntelange Praxis quasi über Nacht beendet:
👉 Die bekannte „3-Angebote-Regel“ ist Geschichte.
Bisher galt: Bei größeren Maßnahmen mussten in der Regel mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden.
Jetzt stellt der BGH klar: Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht.
Was bedeutet das konkret?
✔️ Entscheidungen können auch auf Basis eines einzigen Angebots getroffen werden
✔️ Maßgeblich sind Wirtschaftlichkeit, Eignung und Dringlichkeit
✔️ Handwerkermangel rechtfertigt pragmatische Lösungen
✔️ Beschlüsse bleiben wirksam, wenn die Maßnahme nicht überteuert und sinnvoll ist
👉 Für uns Verwalter heißt das: mehr Handlungsspielraum – aber auch mehr Verantwortung bei der Bewertung.