VÖS Immobilienmanagement GmbH

VÖS Immobilienmanagement GmbH WEG Verwaltung
SEV und Mietverwaltung

27/03/2026

🚨 BGH-Urteil mit Sprengkraft für die Immobilienverwaltung!

Heute hat der Bundesgerichtshof eine jahrzehntelange Praxis quasi über Nacht beendet:

👉 Die bekannte „3-Angebote-Regel“ ist Geschichte.
Bisher galt: Bei größeren Maßnahmen mussten in der Regel mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden.
Jetzt stellt der BGH klar: Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht.

Was bedeutet das konkret?

✔️ Entscheidungen können auch auf Basis eines einzigen Angebots getroffen werden
✔️ Maßgeblich sind Wirtschaftlichkeit, Eignung und Dringlichkeit
✔️ Handwerkermangel rechtfertigt pragmatische Lösungen
✔️ Beschlüsse bleiben wirksam, wenn die Maßnahme nicht überteuert und sinnvoll ist

👉 Für uns Verwalter heißt das: mehr Handlungsspielraum – aber auch mehr Verantwortung bei der Bewertung.


VDIV Weiterbildung in Weimar. Was gibt es neues? Was kommt auf uns zu?Wissen ist wichtig. Für uns und unsere Kunden.    ...
04/03/2026

VDIV Weiterbildung in Weimar. Was gibt es neues? Was kommt auf uns zu?

Wissen ist wichtig. Für uns und unsere Kunden.

26/01/2026

❄️ Schnee & Glätte – wer muss wann ran? ❄️
Sobald es schneit oder glatt wird, sind Hausbesitzer, Vermieter und – je nach Regelung – auch Mieter in der Pflicht. Die genauen Zeiten sind in den jeweiligen Ortssatzungen der Städte und Gemeinden geregelt und auf deren Webseiten zu finden.

🕒 Schneeräumen – diese Zeiten gelten meistens:
➡️ Montag bis Samstag: 7:00 – 20:00 Uhr
➡️ Sonntag & Feiertage: meist ab 8:00 oder 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr

🚶‍♂️ Was muss geräumt werden?
✔️ Der Gehweg vor dem Haus sowie der Weg zum Hauseingang
✔️ Auf einer Breite von ca. 1,20 bis 1,50 Meter
✔️ Vermieter müssen zusätzlich die Wege zu Mülltonnen & Co. freimachen (hier reicht ein schmaler Durchgang)

📄 Wichtig für Mieter:
Die Räum- und Streupflicht kann im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf Mieter übertragen werden.

⚠️ Achtung Streupflicht!
Damit niemand ausrutscht, muss bei Glätte gestreut werden –
🚫 kein Streusalz! (in vielen Gemeinden verboten)
✅ Stattdessen: Sand, Split oder Asche
❌ Holzspäne sind ungeeignet – sie werden nass und rutschig.

👉 Ein kurzer Blick in die örtliche Satzung lohnt sich – so bleibt der Winter sicher für alle!

02/10/2025

Neues BGH-Urteil: Kündigungen wegen Eigenbedarf werden erleichtert

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Vermietern bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt. Damit wird es künftig einfacher, Mietverhältnisse zu beenden, wenn der Vermieter oder nahe Angehörige die Wohnung selbst nutzen möchten.

🔎 Was ist neu?
➡️ Auch ein vorübergehender Bedarf kann jetzt Eigenbedarf darstellen. Beispiel: Ein Vermieter benötigt die Wohnung, um während Umbauarbeiten dort zu wohnen oder um sie später mit einer anderen Einheit zusammenzulegen.
➡️ Bisher galt dies oft nur als „Verwertungsinteresse“ und reichte nicht aus – jetzt erkennt der BGH dies als legitimen Eigenbedarf an.

⚖️ Was bleibt bestehen?
Der Eigenbedarf muss ernsthaft und nachvollziehbar begründet sein.

Mieter können weiterhin Härtegründe geltend machen (z. B. hohes Alter, Krankheit oder fehlende Ersatzwohnung).

Fällt der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, muss der Vermieter den Mieter informieren.

🏠 Was bedeutet das in der Praxis?
Dieses Urteil stärkt die Position von Vermietern deutlich. Gerade Eigentümer, die ihre Immobilie flexibler nutzen möchten, profitieren von der Entscheidung. Für Mieter bedeutet es allerdings weniger Schutz vor einer Kündigung, wenn sie sich nicht auf schwerwiegende Härtefälle berufen können.

Fortbildung ist ein MUSS !!!Auch wir legen großen Wert auf stetige Weiterbildung, denn das ist in unserer Branche unerlä...
16/09/2025

Fortbildung ist ein MUSS !!!

Auch wir legen großen Wert auf stetige Weiterbildung, denn das ist in unserer Branche unerlässlich. Deshalb sind wir auch dieses Jahr wieder dabei bei den Verwaltertagen des VDIV.
📚 Workshops
🎤 Spannende Vorträge
🤝 Netzwerken mit Experten
Wir freuen uns schon riesig auf die inspirierenden Tage! 💼

19/08/2025

Neues BGH-Urteil zum Mieterschutz

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 161/24) hat klargestellt:
Die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum beginnt erst mit dem Erwerb der Wohnung durch den neuen Eigentümer – nicht schon, wenn eine Gesellschaft zuvor das gesamte Grundstück kauft und in Eigentumswohnungen aufteilt.

➡️ Im entschiedenen Fall in München gilt damit die 10-jährige Sperrfrist ab Grundbucheintragung des Käufers im Jahr 2017.
👉 Ergebnis: Eine Kündigung im Jahr 2022 war unwirksam – zulässig wäre sie frühestens ab 2027.

🔎 Hintergrund: § 577a BGB schützt Mieter vor Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung in Eigentumswohnungen. Bundesländer wie Bayern oder Berlin können die Sperrfrist per Verordnung auf bis zu 10 Jahre verlängern.

Fazit: Mieter bekommen mehr Sicherheit, Käufer müssen länger warten.

08/08/2025
18/07/2025

🏡 Was ist eigentlich das Hausgeld?
Viele Eigentümer fragen sich: Was bezahle ich da eigentlich jeden Monat?
👉 Das Hausgeld deckt u.a. folgende Kosten:
– Laufende Instandhaltung und Instandhaltungsrücklage
– Versicherungen
– Müll, Wasser, Hausreinigung
– Verwalterhonorar etc.

🔍 Noch Fragen? Wir erklären’s gerne – verständlich und transparent.

Schönheitsreparaturen nicht automatisch Mietersache! Aus aktuellem Anlass:Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom...
23/06/2025

Schönheitsreparaturen nicht automatisch Mietersache!

Aus aktuellem Anlass:
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 08.05.2024 – VIII ZR 82/23)

📌 Worum geht's?
Der BGH hat erneut klargestellt: Ist eine Wohnung beim Einzug unrenoviert übergeben worden, kann der Vermieter keine Schönheitsreparaturen vom Mieter verlangen – selbst wenn der Mietvertrag dies vorsieht.

💡 Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?

➡️ Mieter müssen in solchen Fällen nicht streichen oder tapezieren – auch dann nicht, wenn der Vertrag pauschal „alle Schönheitsreparaturen“ dem Mieter auferlegt.

➡️ Vermieter sollten ihre Mietverträge regelmäßig prüfen (lassen), um unwirksame Klauseln zu vermeiden und rechtlich sicher aufgestellt zu sein.

📣 Unser Tipp aus der Praxis:

Als Immobilienverwalter prüfen wir bei Neuvermietungen nicht nur die Wohnung, sondern auch den Mietvertrag auf Aktualität. Wer auf rechtssichere Verwaltung setzt, spart sich im Zweifel viel Ärger.

Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

21/05/2025

🏗️ Bauliche Veränderungen? Nur mit Beschluss!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut deutlich gemacht: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum einer WEG dürfen nur mit einem gültigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorgenommen werden.

🔒 Eigenmächtige Umbauten einzelner Eigentümer sind unzulässig – selbst dann, wenn sie auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen. Ob neue Fenster, ein fest installierter Sichtschutz oder Veränderungen an der Fassade: Ein Beschluss ist Pflicht.

✅ Warum das wichtig ist?
Der Beschluss schützt die Gemeinschaft vor einseitigen Eingriffen und stellt sicher, dass alle Eigentümer gleich behandelt und beteiligt werden.

📌 Unser Tipp: Wer eine bauliche Maßnahme plant, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Hausverwaltung suchen – wir unterstützen gerne bei der Vorbereitung eines entsprechenden Beschlusses zur nächsten Eigentümerversammlung.

Lange hat es gedauert – jetzt ist es endlich soweit!Unser Onlineportal geht an den Start!Nach monatelanger Verzögerung –...
17/04/2025

Lange hat es gedauert – jetzt ist es endlich soweit!
Unser Onlineportal geht an den Start!

Nach monatelanger Verzögerung – verursacht durch technische Herausforderungen bei den Schnittstellen verschiedener Softwareanbieter – haben wir nun den ersten großen Meilenstein erreicht.

Ein riesiges DANKESCHÖN an unsere Kundinnen und Kunden für eure Geduld und euer Verständnis in dieser Zeit! Ihr seid großartig!

Was ist passiert?
✅ Unser Testlauf war erfolgreich
🏢 Die größte WEG mit 316 Einheiten ist bereits freigeschaltet
🔜 Nach und nach folgen alle weiteren Eigentümergemeinschaften
🏠 Zum Schluss startet das Onboarding der Mieter

Wir freuen uns, euch bald allen den vollen digitalen Service anbieten zu können – für mehr Transparenz, Komfort und Übersicht rund um eure Immobilie.

Euer Team der VÖS Immobilienmanagement GmbH
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06/04/2025

Spielgerät im Garten? In der WEG leider nicht so einfach!

☀️ Ein sonniger Tag, Kinderlachen im Innenhof – und plötzlich steht da ein neues Spielgerät. Schön für die Kleinen, oder?

Doch was viele nicht wissen: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dürfen Spielgeräte wie Trampoline, Rutschen & Co. nicht einfach ohne Beschluss auf Gemeinschaftsflächen aufgestellt werden – auch wenn alle es „ganz nett“ finden.

Warum?
⚠️ Weil solche Geräte ein erhebliches Haftungsrisiko darstellen.
Kommt es zu einem Unfall, haftet im Zweifel die gesamte Eigentümergemeinschaft – und der Verwalter gleich mit. Und dann ist es mit der Harmonie schnell vorbei.

Dazu kommen Themen wie:
✔️ Verkehrssicherheit
✔️ Wartung & Instandhaltung
✔️ Versicherungsfragen
✔️ Folgekosten bei Schäden

Deshalb ganz klar:
Was gut gemeint ist, braucht eine rechtliche Grundlage.
Ohne Beschluss und fachliche Prüfung müssen solche Geräte wieder entfernt werden – im Sinne der Sicherheit und des Gemeinschaftsschutzes.

Adresse

BahnhofStr. 4
Ebern
96106

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