10/09/2026
🚨 Achtung, Unternehmerinnen und Unternehmer! 🚨
Die E-Rechnung ist längst kein ferner Zukunftstraum mehr, sondern harte Realität in der Buchhaltung.
Seit dem 01.01.2025 gilt bereits die Pflicht, E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen zu können.
Doch das ist erst der Anfang: Spätestens ab dem 01.01.2027 müssen die meisten von euch auch im B2B-Bereich elektronische Rechnungen im strukturierten Format ausstellen.
Was viele unterschätzen: Eine PDF per E-Mail ist meistens keine echte E-Rechnung!
ACHTUNG:
❗️Manuelle Prozesse und Notlösungen fliegen bei der nächsten Betriebsprüfung sofort auf.
❗️Risiko Vorsteuerabzug: Unsaubere oder nicht konforme Rechnungen gefährden im Zweifel euren Vorsteuerabzug.
❗️Prozesse werden sichtbar: Schlechte Abläufe in der Buchhaltung werden durch die digitale Standardisierung gnadenlos aufgedeckt – aber saubere Prozesse sparen massiv Zeit!
Unser Tipp: Schiebt das Thema nicht auf die lange Bank. Bereitet eure Software und eure internen Abläufe jetzt vor, statt im Dezember 2026 in Panik zu geraten. Sprecht uns an – wir helfen euch bei der Umstellung und der perfekten Integration in unsere Zusammenarbeit! 🤝