17/11/2016
Die neue Mietrechtsnovelle liegt dem Bundestag zur Beratung vor und wurde im Bildungscentrum Wirtschaft vor einigen Tagen im Rahmen eines Seminars vorgestellt. Wenn auch nur die Hälfte davon durchkommt, was Herr Heiko Maas darin vorgibt, dann wird es ziemlich eng für Vermieter. Auch die 2. Berechnungsverordnung zur Feststellung der anrechenbaren WFL soll wieder aus der Versenkung hervorgekramt werden. Ursprünglich gedacht, um die anrechenbare Wohnfläche in Sozialwohnungen mieterfreundlich zu definieren, soll die Verordnung nun bei allen Mietwohnungen verpflichtend gelten. D. h. z. B., Balkone und Dachterrassen werden nur noch zu 1/4, und nicht, wie derzeit geltend, zu 1/2 auf die Wohnfläche angerechnet werden. Wenn das durchkommt, müssen etliche hunderttausend Neubauwohnungen neu bewertet werden. gruseliger Gedanke !!
Wer z. B. in Toplage eine Penthousewohnung mit 50 m² Dachterrasse gekauft hat, verliert mal eben 12,5 qm WFL zu 3-4-oder auch 5000,- €. Bin mal gespannt, was de finanzierenden Banken dazu sagen. Das ist Vernichtung von Vermögen mit einem Federstrich. Die Tendenz geht somit immer klarer erkennbar in Richtung Zwangsbewirtschaftung von Privateigentum. Dabei liegt eine einfache, schnelle und ergebnisorientierte Lösung klar auf der Hand. Viele Menschen würden ja gerne in Wohnungsbau investieren. Man verbessert einfach die Abschreibungsmöglichkeiten ein wenig und legt einen Schwerpunkt deutlich auf Sozialwohnungbau. Muss ja nicht immer in Top-Lagen sein. Aber warum einfach, wenn es auch schwer geht?