Sachverständigenbüro Heinsen

Sachverständigenbüro Heinsen Als freier und unabhängiger Bausachverständiger bin ich im Bereich von Schäden an Gebäuden, der Immobilienbewertung und als Immobilienmakler tätig.

Ein aktuelles BGH Urteil gegen Schimmelgefahr.
06/12/2018

Ein aktuelles BGH Urteil gegen Schimmelgefahr.

Die Gefahr, dass in einer Wohnung aufgrund einer bei Errichtung üblichen, aber heute nicht mehr zeitgemäßen Bausubstanz Schimmel auftreten kann, stellt keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt.

22/09/2018

Wer ist der Beste im Land mit Säge, Maurerkelle und Spachtel? Diese Frage wurde in Schleswig bei den Landesmeisterschaften in den Bauberufen geklärt.

Was man als zukünftiger Eigenheimbesitzer wissen sollte, wenn man eine ältere Immobilie sein eigen nennen möchte.
31/08/2018

Was man als zukünftiger Eigenheimbesitzer wissen sollte, wenn man eine ältere Immobilie sein eigen nennen möchte.

Wenn Sie Eigentümer eines älteren Hauses, Wohngebäudes oder einer sonstigen Immobilie sind, sollten sie Ihre Nachrüstpflichten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kennen und fristgerecht erfüllen. Ansonsten drohen Ihnen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Auf diesen Seiten finden Sie eine ...

21/06/2018

Verzögern die Wohnungseigentümer pflichtwidrig eine gebotene Sanierung des Gemeinschaftseigentums, haften sie gegenüber Miteigentümern, die hierdurch einen Schaden erleiden.

15/06/2018
Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Sie wären nicht die ersten Bauherren, die Nachts nicht schlafen können.
28/05/2018

Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Sie wären nicht die ersten Bauherren, die Nachts nicht schlafen können.

Abschläge erst nach Kontrolle zahlen

Als Bauherren eines schlüsselfertigen Hauses haben Sie einen Vertrag samt Zahlungsplan unterzeichnet. In regelmäßigen Abständen verlangt die Baufirma entsprechende Abschlagszahlungen. Denken Sie daran: Erst zahlen, wenn Ihr unabhängiger Sachverständiger Ihnen dafür grünes Licht gibt. Er prüft in Ihrem Auftrag vorab, ob der sogenannte Bautenstand wirklich erreicht ist, also ob der Bau wirklich schon so weit gediehen ist, wie vertraglich vereinbart, oder ob die Firma das nur behauptet. Und er kontrolliert dabei auch gleich, ob der betreffende Bauabschnitt in Ordnung ist. Dann erst sollten Sie das Geld überweisen. Zahlen Sie vorher, gehen Sie in Vorlage und haben damit ein Druckmittel weniger in der Hand, falls doch noch was schief geht. Und im Fall einer Insolvenz der Firma ist das Geld fast immer einfach weg!

18/05/2018

Eklatante Sicherheitsmängel auf der Baustelle: Wer baut, der übernimmt grundsätzlich auch Haftung und muss für die Sicherheit auf der Baustelle sorgen. Dabei ist die Haftung unterschiedlich verteilt: Baut eine Familie beispielsweise mit einem Bauträger, dann ist sie in der Regel gar nicht selbst Bauherr. Erst mit der offiziellen Bauabnahme übernimmt sie das Haus und damit auch die Haftung. Wer selbst als Bauherr auftritt, der steht von Beginn an in der Haftung und muss sich entsprechend versichern. Unter Umständen muss sogar beim Einfamilienhaus ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator eingeschaltet werden, der die Baustelle prüft. Aber ganz
gleich, wer die Haftung übernimmt: ungesicherte
Treppenpodeste und fehlende Bautreppen sind eklatante Sicherheitsmängel.

02/05/2018

EnEV ab 2016 im Neubau praktisch anwenden: Energiestandard für Naubau ab 2016 verschärft; EnEV 2014: EnEV-easy für Wohnbau kommt; EnEV 2014: Ferienhäuser neu definiert; EnEV 2014: Erneuerbare Energien präzisiert; Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Gut zu wissen...
03/04/2018

Gut zu wissen...

EnEV 2014: Werden bei zu errichtenden kleinen Gebäuden die in Anhang 3 genannten Werte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile und die Anforderungen des Abschnitts 4 eingehalten, gelten die übrigen Anforderungen dieser Verordnung als erfüllt. Als kleine Gebäude im Sinne des Satzes 1...

26/03/2018

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