03/02/2024
? Das bedeutet für Sie mehr Planungssicherheit beim Immobilienkauf!
? Nach 10 Jahren kann jeder Baukredit mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden (§489 (1) 2. BGB). Wenn also der Zins am Markt gefallen ist, kann so die Baufinanzierung vorzeitig abgelöst und sich um eine Finanzierung zu besseren Konditionen gekümmert werden.
✅ unabhängig davon, wie lang die Zinsbindung noch gelaufen wäre
✅ völlig ohne Vorfälligkeitsentschädigung
⚠️ Aber: Der Wechsel des Darlehensgebers kann unter Umständen mit höherem Aufwand und Kosten verbunden sein. Daher gilt: abwägen, ob sich der Wechsel wirklich lohnt.
Sie haben Fragen zu verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung? Dann kommen Sie gern auf uns zu. Wir helfen Ihnen weiter.