22/08/2026
Gloria von Thurn und Taxis hatte vor einigen Jahren nach dem Ableben ihres Ehegatten leidvoll erfahren müssen, dass die rechtzeitige Nachlassplanung eine sehr sinnvolle Angelegenheit sein kann. Um die durch den Erbfall anfallen Erbschaftssteuer zu bezahlen, war sie genötigt, einen Teil des Nachlasses, insbesondere Pretiosen, Gemälde und andere Kunstgegenstände, zu verkaufen.
Auch Kunstgegenstände sind erbschaftssteuerpflichtig!
Das Vermögen vieler vermögender Privatpersonen beinhaltet oft ganze Kunstsammlungen oder einzelne wertvolle Kunstgegenstände. Sie werden bei der Nachlassplanung oft übersehen oder vernachlässigt. Die Konsequenzen sind fatal. Auch Kunstgegenstände unterliegen der Erbschaftssteuer.
Kunst und Kunstgegenstände im potentiellen Nachlass ✓ Steuer ✓ Begünstigung ✓ Steuerbefreiung ✓ Stiftungslösung ✓ Steuerzahlung durch Hingabe