Rechtsanwälte und Notar Callsen & Thürk in Partnerschaft Flensburg

Rechtsanwälte und Notar Callsen & Thürk in Partnerschaft Flensburg Die Rechtsanwälte Callsen & Thürk sind in Flensburg mit einem Notariat sowie Fachanwälten jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie gern einen Termin.

Unsere Schwerpunkte sind Miet-, Arbeits-, WEG-, Reise- und Verkehrsrecht. Wir beraten Sie gern im Arbeits, Reise-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrs- und Vertragsrecht. Unser Notariat unterstützt Sie bei Grundstückskaufverträgen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und vielem mehr. Informieren Sie sich auch auf unserer Homepage http://www.rechtsanwaltskanzlei-flensburg.de/ über uns.

🎨 Streetart an der Fassade? Mehrheit kann genügen! Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Eine Wohnungseigentümerg...
25/09/2026

🎨 Streetart an der Fassade? Mehrheit kann genügen!

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Anbringung eines großformatigen Streetart-Gemäldes an einer Hochhausfassade grundsätzlich mehrheitlich beschließen.

Im entschiedenen Fall sollte eine internationale Streetart-Künstlerin die Fassade eines zur Wohnanlage gehörenden Hochhauses gestalten. Ein Eigentümer hielt das für unzulässig und argumentierte unter anderem, das Werk verändere die Anlage grundlegend und sein späteres Aussehen stehe noch gar nicht fest.

Der BGH sah das anders.

Nach § 20 Abs. 1 WEG kann auch eine dauerhaft angelegte und optisch erhebliche Veränderung der Fassade eine zulässige bauliche Veränderung sein. Dass das konkrete Kunstwerk bei Beschlussfassung noch nicht bis ins Detail feststeht, macht den Beschluss nicht automatisch unbestimmt. Bei einem Kunstwerk gehört gerade der kreative Gestaltungsspielraum zum Wesen der Sache. Besonders wichtig für Wohnungseigentümergemeinschaften: Eine deutliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes ist nicht automatisch eine „grundlegende Umgestaltung“ im Sinne von § 20 Abs. 4 WEG. Maßgeblich bleibt stets die Wohnanlage als Ganzes und die konkrete Situation des Einzelfalls. Auch eine unbillige Benachteiligung lag hier nicht vor. Dass einem einzelnen Eigentümer das Kunstwerk weniger gefällt als anderen, reicht hierfür nicht aus.

BGH, Urteil vom 25.09.2026 – V ZR 165/25

Ein spannendes Urteil zur Reichweite von Mehrheitsentscheidungen bei baulichen Veränderungen nach dem reformierten Wohnungseigentumsrecht.

Gestrandet am Flughafen?☕🏨 Auch während der Wartezeit haben Sie Rechte. Bei einer Flugannullierung kommen insbesondere V...
24/09/2026

Gestrandet am Flughafen?☕🏨 Auch während der Wartezeit haben Sie Rechte.

Bei einer Flugannullierung kommen insbesondere Verpflegung und Erfrischungen in Betracht. Geht es erst am nächsten Tag weiter, muss gegebenenfalls auch eine Hotelunterkunft samt Transfer übernommen werden.

Und wenn die Airline nichts organisiert?
Notwendige und angemessene Ausgaben können erstattungsfähig sein.

Deshalb: Belege unbedingt aufbewahren!

Keine Ausgleichszahlung kann dagegen beispielsweise bei echten außergewöhnlichen Umständen wie schwerem Wetter oder Sicherheitsrisiken bestehen.

Nach einem Unfall gilt zunächst: anhalten, Unfallstelle sichern und bei Verletzten Hilfe leisten. Für die spätere Reguli...
17/09/2026

Nach einem Unfall gilt zunächst: anhalten, Unfallstelle sichern und bei Verletzten Hilfe leisten.

Für die spätere Regulierung ist die Beweissicherung entscheidend. Fotografieren Sie deshalb nicht nur die Schäden am Fahrzeug, sondern auch die gesamte Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und mögliche Spuren.

Auch Namen und Kontaktdaten von Zeugen sollten möglichst sofort notiert werden.

Personal-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner austauschen – aber: Kein vorschnelles Schuldanerkenntnis abgeben.

Sachlich dokumentieren, ruhig bleiben und die rechtliche Bewertung anschließend vornehmen lassen.

Eigenbedarf liegt vor – kündigen darf die GbR trotzdem noch nicht! 🏠⏳ Der BGH (Urt. v. 21.01.2026 – VIII ZR 247/24) hat ...
10/09/2026

Eigenbedarf liegt vor – kündigen darf die GbR trotzdem noch nicht! 🏠⏳

Der BGH (Urt. v. 21.01.2026 – VIII ZR 247/24) hat entschieden:

Wird eine bereits vermietete Wohnung zunächst in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend auf eine Familien-GbR übertragen, kann die Kündigungssperre des § 577a BGB greifen – auch wenn tatsächlich Eigenbedarf für ein Familienmitglied besteht.

Im entschiedenen Münchner Fall betrug die Sperrfrist aufgrund einer bayerischen Sonderregelung sogar zehn Jahre.

Und bei uns in Schleswig-Holstein?

Hier gibt es derzeit keine entsprechende Verlängerung. In Flensburg und Glücksburg gilt daher grundsätzlich die gesetzliche Sperrfrist von drei Jahren.

Entscheidend ist also nicht nur, ob Eigenbedarf besteht, sondern auch, wann die Wohnung umgewandelt und anschließend übertragen wurde.

Eigenbedarf bei der eGbR – geht das überhaupt? 🏠⚖️ Eine eingetragene GbR vermietet eine Wohnung. Einer ihrer Gesellschaf...
02/09/2026

Eigenbedarf bei der eGbR – geht das überhaupt? 🏠⚖️

Eine eingetragene GbR vermietet eine Wohnung. Einer ihrer Gesellschafter trennt sich von seiner Ehefrau und benötigt die vermietete Wohnung nun selbst.

Kann sich die eGbR auf den Eigenbedarf ihres Gesellschafters berufen?

Genau darum ging es vor dem LG Bochum (Urt. v. 12.09.2025 – 10 S 41/25).

Seit Inkrafttreten des MoPeG ist diese Frage umstritten, weil die Rechtsfähigkeit der GbR nun ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Das LG Bochum bleibt jedoch bei der bisherigen Linie:

Ja – auch die eGbR kann grundsätzlich wegen des Eigenbedarfs eines Gesellschafters kündigen.

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Die Revision zum BGH ist eingelegt.

👉 Hier geht es also um die Grundsatzfrage, ob eine eGbR Eigenbedarf überhaupt geltend machen kann.

Massenentlassung fehlerhaft angezeigt – sind die Kündigungen unwirksam❓Plant ein Arbeitgeber innerhalb eines kurzen Zeit...
27/08/2026

Massenentlassung fehlerhaft angezeigt – sind die Kündigungen unwirksam❓

Plant ein Arbeitgeber innerhalb eines kurzen Zeitraums die Entlassung einer größeren Zahl von Beschäftigten, muss er unter bestimmten Voraussetzungen vorab eine sogenannte Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstatten.

Was auf den ersten Blick wie eine bloße Formalität wirkt, kann für die Wirksamkeit der Kündigungen entscheidend sein.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 30. Oktober 2025 klargestellt: Wird eine anzeigepflichtige Massenentlassung nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig angezeigt, kann eine bereits ausgesprochene Kündigung nicht einfach nachträglich dadurch wirksam werden, dass der Arbeitgeber die fehlende oder mangelhafte Anzeige später korrigiert.

Worum ging es in dem Verfahren❓

Ein Arbeitgeber hatte Kündigungen im Rahmen einer geplanten Massenentlassung ausgesprochen, ohne zuvor eine wirksame Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde erstattet zu haben.

Im Raum stand deshalb die Frage, ob die Kündigungen zunächst lediglich „schwebend unwirksam“ sind und später automatisch wirksam werden können, sobald der Arbeitgeber die Anzeige nachholt.

Der EuGH erteilte einer solchen nachträglichen Heilung eine Absage.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige muss grundsätzlich erfolgen, bevor die Kündigungen ihre Wirkung entfalten können. Eine erst nach Ausspruch der Kündigungen nachgeholte Anzeige beseitigt den ursprünglichen Fehler nicht rückwirkend.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer❓

Erhalten zahlreiche Beschäftigte innerhalb kurzer Zeit Kündigungen, sollte immer geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer anzeigepflichtigen Massenentlassung vorliegen.

Die Anzeigepflicht richtet sich nach der Größe des Betriebs und der Anzahl der innerhalb von 30 Kalendertagen geplanten Entlassungen. Nach § 17 Kündigungsschutzgesetz besteht sie beispielsweise bei Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern, wenn mindestens sechs Arbeitnehmer entlassen werden sollen.

Auch bei größeren Betrieben gelten gesetzlich festgelegte Schwellenwerte.

Fehlt die erforderliche Anzeige vollständig oder wurde sie nicht rechtzeitig erstattet, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigungen haben.

Wichtig bleibt allerdings: Nicht jeder noch so kleine Fehler im Anzeigeverfahren führt zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Entscheidend ist, welche gesetzliche Vorgabe verletzt wurde und wie schwer der jeweilige Fehler wiegt.

Was bedeutet das für Arbeitgeber❓

Bei Personalabbaumaßnahmen, Betriebsschließungen und insbesondere in Insolvenzverfahren muss das Massenentlassungsverfahren sorgfältig vorbereitet werden.

Arbeitgeber müssen unter anderem prüfen,

➡️ ob die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht werden,

➡️ welcher 30-Tage-Zeitraum maßgeblich ist,

➡️ ob ein Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt wurde,

➡️ welche Angaben die Anzeige enthalten muss und

➡️ zu welchem Zeitpunkt die Kündigungen ausgesprochen werden dürfen.

Eine nachträgliche Korrektur kann zu spät kommen. Im schlimmsten Fall müssen die Kündigungen erneut ausgesprochen werden. Dadurch können weitere Vergütungsansprüche entstehen und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse erheblich verzögert werden.

▶Die Entscheidung zeigt:

Die Massenentlassungsanzeige ist keine bedeutungslose Formalität.

Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, können selbst Kündigungen, die aus betrieblichen Gründen grundsätzlich nachvollziehbar wären, rechtlich scheitern.

Arbeitnehmer sollten eine Kündigung deshalb frühzeitig prüfen lassen. Arbeitgeber sollten das Anzeige- und Konsultationsverfahren bereits vor Ausspruch der Kündigungen rechtssicher vorbereiten.

Dabei ist stets die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage zu beachten: Diese muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

EuGH, Urteil vom 30.10.2025
Az. C-134/24


🎉 Herzlichen Glückwunsch! 🎉Wir sind unfassbar stolz auf unsere ehemalige Auszubildende Anne Köppke, die ihre Ausbildung ...
25/08/2026

🎉 Herzlichen Glückwunsch! 🎉

Wir sind unfassbar stolz auf unsere ehemalige Auszubildende Anne Köppke, die ihre Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten als Jahrgangsbeste in Schleswig-Holstein abgeschlossen hat! 🏆👏

Heute wurde Frau Köppke dafür in Kiel im Hotel Maritim vom Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein feierlich geehrt. Eine großartige Leistung, die uns als Kanzlei Callsen & Thürk aus Flensburg ganz besonders freut. ❤️

Wir gratulieren von Herzen zu diesem herausragenden Erfolg! 🥳

🫶lich willkommen in der Kanzlei Callsen und Thürk, liebe Isabel Meyer und lieber Kevin Geilert! 😊 Wir freuen uns sehr, d...
18/08/2026

🫶lich willkommen in der Kanzlei Callsen und Thürk, liebe Isabel Meyer und lieber Kevin Geilert! 😊 Wir freuen uns sehr, dass Ihr eure Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten / zum Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten bei uns startet.

Wir wünschen euch einen tollen Start, spannende erste Tage und ganz viel Freude bei der Ausbildung! ⚖️📚

Schön, dass ihr da seid!

⚖️📚

Krankschreibung vorgelegt – und trotzdem keine Entgeltfortzahlung? Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat v...
12/08/2026

Krankschreibung vorgelegt – und trotzdem keine Entgeltfortzahlung?

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat vor Gericht grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Sie ist jedoch kein unangreifbarer Beweis dafür, dass ein Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Juni 2025 entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch durch das eigene Verhalten und den eigenen Vortrag des Arbeitnehmers erschüttert werden kann.

In dem entschiedenen Fall ging es um einen Busfahrer, der auf anderen Linien eingesetzt und entsprechend eingewiesen werden sollte. Mit diesen Fahrten war er offenbar nicht einverstanden. Im zeitlichen Zusammenhang mit der geplanten Einweisung meldete er sich arbeitsunfähig. Hinzu kamen weitere Auffälligkeiten, unter anderem die Rückgabe von Arbeitsmaterialien.

Das Gericht sah deshalb konkrete Zweifel daran, ob tatsächlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hatte.

Was bedeutet das rechtlich?

Kann der Arbeitgeber konkrete Tatsachen darlegen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren üblichen Beweiswert.

Dann reicht es im Prozess nicht mehr aus, lediglich auf die Krankschreibung zu verweisen.

Der Arbeitnehmer muss vielmehr nachvollziehbar darlegen,

➡️ welche gesundheitlichen Beschwerden bestanden,
➡️ welche konkreten Auswirkungen diese Beschwerden hatten und
➡️ weshalb er dadurch seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben konnte.

Eine medizinische Diagnose muss der Arbeitnehmer dabei nicht selbst formulieren. Er muss seine Beschwerden jedoch zumindest so beschreiben, wie er sie selbst wahrgenommen hat. Außerdem kann es erforderlich sein, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und sie als Zeugen zu benennen.

Im konkreten Verfahren fehlte es nach Auffassung des Gerichts an einem ausreichenden Vortrag zu den behaupteten Beschwerden. Der Arbeitnehmer konnte seine Arbeitsunfähigkeit daher nicht beweisen und erhielt für die streitigen Zeiträume keine Entgeltfortzahlung.

Die Entscheidung zeigt:

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt ein wichtiges Beweismittel. Entstehen jedoch konkrete und nachvollziehbare Zweifel, muss der Arbeitnehmer im Streitfall deutlich mehr vortragen als nur: „Ich war krankgeschrieben.“

Für Arbeitgeber gilt allerdings ebenfalls: Ein bloßes Bauchgefühl oder eine pauschale Vermutung genügt nicht. Es müssen konkrete Umstände vorliegen, die den Beweiswert der Bescheinigung tatsächlich erschüttern können.

LAG Köln, Urteil vom 03.06.2025
Az. 7 SLa 54/25

🏠 BGH zu Betriebskosten: Keine automatische Pflicht zu Vergleichsangeboten Der BGH stärkt Vermieter bei der Betriebskost...
04/08/2026

🏠 BGH zu Betriebskosten: Keine automatische Pflicht zu Vergleichsangeboten

Der BGH stärkt Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung:

Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot liegt nicht schon deshalb vor, weil der Vermieter vor der Beauftragung von Dienstleistern keine Vergleichsangebote eingeholt hat.

Entscheidend ist vielmehr, ob die abgerechneten Kosten objektiv überhöht und nicht marktgerecht waren.

Wichtig für Mieter: Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen rechtzeitig und konkret erhoben werden. Auch der Einwand, die Kosten seien unwirtschaftlich, kann dem Einwendungsausschluss unterfallen.

📌 BGH, Urteil vom 20.05.2026 – VIII ZR 6/24

Adresse

Am Fördeufer 1b
Flensburg
24944

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 13:00
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Freitag 08:00 - 15:00

Telefon

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