18/06/2026
Messiewohnung im Mietverhältnis – was können Vermieter tun?
Eine unordentliche Wohnung allein reicht regelmäßig nicht für eine Kündigung. Entscheidend ist, ob konkrete Beeinträchtigungen oder Gefahren vorliegen.
Relevant wird es insbesondere bei Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall, Brandgefahr, Substanzschäden, Feuchtigkeitsschäden oder wenn andere Mieter beeinträchtigt werden.
Wichtig ist zunächst: dokumentieren, abmahnen und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Außerdem kann der Mieter aufgefordert werden, einen Besichtigungstermin zur Zustandsprüfung zu ermöglichen.
Je nach Lage können auch Hilfsstellen eingeschaltet werden, etwa Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde, Ordnungsamt oder Gesundheitsamt.
Erst wenn keine Abhilfe erfolgt oder erhebliche Gefahren bestehen, kommen weitere rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung in Betracht.
Wir prüfen, welches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll ist.