18/08/2021
Heizkosten Novelle!
1.) Messtechnische Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, wie zum Beispiel Zähler oder Heizkostenverteiler müssen fernablesbar werden.
Bis Ende 2026 müssen bereits bestehende Systeme dementsprechend modernisiert werden.
Ab Inkrafttreten dieser Verordnung müssen neue Systeme direkt in Bezug darauf angepasst werden.
Technisch wichtig ist, dass diese modernisierten Systeme interoperabel sind. Das heißt, dass Informationen zwischen einzelnen Anbietern ausgetauscht werden können.
Außerdem ist ein Smart-Meter-Gateway - für neue Ausstattungen ab einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung, für bestehende ab 2031 - erforderlich.
2.) Eigentümern müssen Mietern künftig monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitteilen. Voraussetzung ist, dass in dem Objekt fernablesbare messtechnische Ausstattungen vorhanden sind.
Zugestellt werden, sollen diese Informationen so, dass sie verständlich sind und den Nutzer unmittelbar erreichen (per E-Mail beispielsweise).
Gebäudeeigentümer sind außerdem verpflichtet, ihren Mietern Informationen über Brennstoffmix, Steuern und Abgaben, sowie einen Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des jeweiligen Nutzers mit dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahrs zukommen zu lassen.
Für weitere Informationen:
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Für Anfragen per E-Mail:
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Immobilien Forchheim bei Martina Hübner. Seit mehr als 10 Jahren betreuen wir Sie rund um Ihre Immobilie... und keine Frage bleibt offen!