30/11/2018
Unfallschaden
Nach dem 30. November wechseln
Für rund zwei Drittel der Versicherten wird die Kfz-Versicherung im nächsten Jahr teurer. Gut zu wissen: Mit dem Sonderkündigungsrecht lässt sich der Vertrag auch nach dem 30. November noch kündigen, um den Anbieter zu wechseln.
Mit dem Jahresende läuft auch das Versicherungsjahr der Kfz-Versicherung ab – und das neue bringt für viele Autofahrer schlechte Nachrichten: Für rund zwei Drittel der Kunden wird die Kfz-Versicherung teurer. Doch spätestens, wenn die Beitragsrechnung ins Haus flattert, lohnt sich ein Tarif-Vergleich. Denn bei einer Beitragserhöhung kann das Sonderkündigungsrecht auch nach dem 30. November noch aus der Patsche helfen.
Für eine ordentliche Kündigung gilt der 30. November als Stichtag. Denn bei den meisten Anbietern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, nur wenige Versicherer weichen davon ab. Mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist, kann die Versicherung also bis zum 30. November gekündigt werden. Danach kann der Anbieter nur noch mit dem Sonderkündigungsrecht gewechselt werden. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung greift, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. Bis zu welchem Termin die Sonderkündigung möglich ist, hängt davon ab, wann der Versicherte über die Beitragserhöhung informiert wurde. Mit Erhalt der Benachrichtigung hat er vier Wochen Zeit zu kündigen.
Also gleich vergleichen!!!!
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