18/07/2015
Das Bestsellerprinzip - Wer bestellt bezahlt?
In den vergangenen 5 Jahren haben wir über 95% aller Vermietungen provisionsfrei für den Mieter vorgenommen.
Da das gesamte Vermietungsgeschäft insgesamt nur einen kleinen Teil zu unserem Firmenumsatz beiträgt, treffen uns die Neuregulierungen im Maklerrecht finanziell nicht spürbar.
Wer bestellt bezahlt! Eine grundsätzlich vernünftige Idee, die insbesondere den Maklern das Geschäftsmodell ruiniert, die ihren Kunden außer einer Adresse keinen echten Mehrwert bieten.
Die Krux liegt im Detail.
In einer Universitätsstadt wie Göttingen bekommen wir regelmäßig Anfragen von auswärtigen Kunden, die uns gern beauftragen, für Sie tätig zu werden und Ihnen eine schöne Mietwohnung zu vermitteln. Sie möchten nicht ohne fachkundige Vorauswahl oft vermeidbare Besichtigungstermine mit verschiedensten privaten Vermietern wahrnehmen. Sie legen Wert darauf, einen Profi an der Seite zu haben, der Preise richtig einschätzen kann und in den Verhandlungen mit den Vermietern auf Ihrer Seite vermittelnd tätig ist. Sie möchten kein Risiko in den Formulierungen des Mietvertrages eingehen und suchen einen zentralen Ansprechpartner vor Ort, der Termine gesammelt koordiniert, sie ggf. vom Bahnhof abholt und auch nach Vertragsabschluss in allen Fragen rund um den Mietvertrag zur Verfügung steht. Für diesen umfangreichen Service sind sie sehr gern bereit zu bezahlen.
Wer bestellt bezahlt!
Insofern müsste das ja möglich sein.
Leider nicht. Zumindest nicht, wenn man sein Geschäft seriös betreibt. Ich darf diesem Kunden nur Wohnungen anbieten, die ich vor seinem Auftrag noch nicht kannte und die ich noch keinem anderen Kunden gezeigt habe.
Selbst wenn mir die perfekte Wohnung für meinen Kunden bekannt ist, darf ich nicht für ihn tätig werden, um ihm diese Wohnung zu vermitteln. Bei 2 ähnlichen Suchaufträgen parallel, muss ich vorher würfeln, wem ich eine Wohnung zeige. Der andere muss leer ausgehen. Ich hätte nun die Möglichkeit, den Vermieter zu überzeugen, mich kostenpflichtig zu beauftragen. Bei einer gefragten Altbauetage im Ostviertel werde ich dabei vermutlich wenig Erfolg haben.
Wenn er es tut, ist ab diesem Moment der Vermieter mein Auftraggeber. Da er mich bezahlt, ist es nun meine Aufgabe, seine Interessen zu vertreten. Ich müsste nun für den Vermieter in Verhandlungen mit meinem usrprünglichen Auftraggeber treten, von dem ich ggf. schon sehr viel weiß. Ein möglichst hoher Mietpreis und vermieterfreundliche Vertragsklauseln müssten jetzt das Ziel sein. Ich wäre praktisch ein Anwalt, der mitten in den Verhandlungen die Partei wechselt.
Mich alternativ von einer Seite bezahlen zu lassen und für die andere Seite tätig zu werden, widerspricht meinem Anspruch an seriöse Geschäftsgebaren. Ich möchte meinem Auftraggeber allerdings auch nicht seine etwaige Traumwohnung vorenthalten, weil ich sie nicht anbieten darf. Das entspricht nicht dem Auftrag.
Nun könnte ich dem Mietinteressenten die Situation schildern und er könnte getreu dem Prinzip „Wer bestellt bezahlt“ in vollem Wissen um die gesetzliche Situation mich trotzdem beauftragen, auf seiner Seite zu bleiben. Leider ist dieser Auftrag am Ende nichtig. D.h. der Kunde könnte jederzeit gezahlte Beträge zurückfordern und ich begehe zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit, die mit saftigen Bußgeldern belegt wird.
Es gibt viele seriöse Kollegen, die ihren Job ernst nehmen und in einem komplizierten Markt mit viel Marktkenntnis und rechtlichem Wissen für ihre Mietinteressenten da sind. Und es gibt viele Interessenten, die gern bereit sind, genau dafür zu bezahlen. Leider ist das nicht mehr möglich. Insofern musste ich heute erneut einem Kunden - in diesem Fall einer Professorin aus Hamburg - mitteilen, dass wir nicht für sie tätig werden können. Finanziell ist das für uns am Ende keine Einbuße, es tut mir allerdings leid, dass ich einen kleinen Teil unseres Serviceangebotes - trotz Nachfrage und zufriedener Kunden - einstellen muss.
Wer bestellt bezahlt - Die Idee ist gut. Allerdings sollte man bei Bestellung auch liefern dürfen.