06/10/2020
Weil wir als SV finden, dass eure Meinung zählt und ihr euch wohlfühlen sollt, haben wir uns nochmal an das Studentenwerk bezüglich der Maskenpflicht gewendet. Hier die Antwort darauf:
Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung stellt sich beim Studentendorf wie folgt dar:
Die „kleinen“ Häuser im Studentendorf würden wir als eine WG anerkennen. Folglich würde die Mietsache bereits hinter der Hauseingangstür beginnen und es ist vom Studentenwerk keine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet.
Bei den „großen“ Häusern würden wir jeweils die Etagen als WG anerkennen. In der Küche müsste keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Beim Verlassen der Etage ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Bei den gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen (Waschmaschinenraum, Fahrradschuppen, Treppenhaus bei den großen Häusern, Aufzug etc.) ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, da hier eine „Vermischung“ der WGs erfolgt.
In den Küchen und Duschen gilt gem. Punkt 1 keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Durch Punkt 1 wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Studentendorf entsprechend reduziert. Wir hoffen, dass die ergänzten Informationen dazu geführt haben, dass die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung als angemessen eingestuft werden.
Wir hoffen, dass ihr damit zufriedener seid. Haltet durch!
Eure SV