19/10/2023
"Seit dem 01.01.2011 gibt es in der Europäischen Union (EU) eine neue europäische Aufsichtsstruktur. Damit sollte die Anwendung der Finanzmarktregulierung harmonisiert sowie die Kooperationsrahmen in der europäischen Aufsicht fortentwickelt werden. Mit der neuen Aufsichtsstruktur wurden einheitliche Regeln und Aufsichtspraktiken in der EU etabliert. Außerdem ist sie eine Reaktion darauf, die Gefahren der Regulierungs- und Aufsichts-Arbitrage zu vermindern. Damit gilt die Vernetzung der Finanzaufsicht in der EU im internationalen Vergleich als besonders fortgeschritten."
Quelle: Europäisches System der Finanzaufsicht (Silvio Andrae) Frankfurt School Verlag S.33
Ich kann zur Steigerung der Transparenz und zum Erhalt des Vertrauens in neue Zahlungsabwicklungsformen nur anregen, beispielsweise die bei Online-Dienstleistungen geltenden Regelungen der Gewerbeordnung (GewO) nach § 34 b Versteigerergewerbe auf den Abwicklungsplattformen enthaltenen "Auktionsverfahren" einzubeziehen und die Eintragungen in die öffentlichen Register von erhaltenen Europäischen Bankenzulassungen einschließlich der unternehmensseitig getroffenen Entscheidungen über die Teilnahme an dem von der Europäischen Kommission für den Online-Handel eingerichteten außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren einschließlich des Ombudsmannverfahrens auf der Website zu veröffentlichen. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgenden Links
§ 34 b Versteigerergewerbe - https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34.html
Industrie- und Handelskammer - https://www.ihk.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/AufgabenGeschichte/aufgabengeschichte_node.h
Europäische Zentralbank - Bankingsupervision - https://www.ecb.europa.eu/home/html/index.en.html