02/06/2026
Seit Oktober 2024 sind Plug-in-Solargeräte privilegierte Maßnahmen nach § 20 WEG. Während Sie grundsätzlich ein Genehmigungsrecht haben, erfordert die Wohnungseigentümergemeinschaft dennoch einen formalen Beschluss, um die rechtliche Konformität sicherzustellen. Die Gemeinschaft kann spezifische Bedingungen hinsichtlich des Erscheinungsbildes, der Sicherheit und der Statik festlegen. Im Jahr 2026 erlauben technische Standards Wechselrichter mit bis zu 800 W, mit vereinfachten Anmeldeverfahren. ☀️
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