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28/02/2018

inige Antworten und Erklärungen zu vielen offenen Fragen ....

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge - Wie funktioniert das?

Ein ganz neues Problem wird auf Städte wie Stuttgart und den diesem Beispiel folgenden Städten wie Berlin, Hamburg, München, etc. zukommen, die ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verhängen, die nicht der EURO 6 Kategorie entsprechen.

Dies ist die Frage:
Wie soll denn eine berechtigte Einfahrt in eine Umweltzone kontrolliert werden, wenn denn nicht mit einer Blauen Plakette? - Die Antwort ist einfach: Gar nicht!

Oder glaubt wirklich jemand, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes den ruhenden Verkehr kontrollieren, indem diese sich intensiv in gebückter Haltung mit dem chromfarbenen Fahrzeugtypenschild am Heck eines Fahrzeuges beschäftigen? Um dann anschließend einen Buchstaben „d“ automatisch dem illegal abgestellten Dieselfahrzeug zuordnen? Immerhin könnte sich ja unter der verdreckten Karosse tatsächlich ein Baujahr 2015 verbergen, welches auch schon einen EURO 6 Eintrag im Fahrzeugschein haben könnte.

Wahrscheinlicher ist aber, dass die Polizei den fließenden Verkehr unter die Lupe nimmt, um ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge durchzusetzen. Das wiederum macht effektiv nur Sinn, wenn dies durch die Ordnungshüter an roten Ampeln erfolgt, wo denn auch innerhalb einiger Sekunden eine Einschätzung vorgenommen werden kann, ob es sich denn um einen Benziner oder Diesel handeln könnte. Und wenn es ein Diesel ist, ob dieser denn so neu aussieht, dass es ein EURO 6 sein könnte, den man dann unbehelligt weiterfahren lassen kann. Der ganze Rest der Dieselfahrzeuge – und das sind immerhin rund 35% – darf dann erstmal hinter der Ampel rechts ranfahren, um sich aufwendig die Fahrzeugpapiere kontrollieren zu lassen.

Problematisch ist zudem die Definition eines Einfahrverbotes, weil dieses in aller Regel nur zu bestimmten Zeiten gelten wird. Wie umfangreiche Erfahrungen aus Frankreich zeigen, wo im Juli 2016 die Crit’Air Vignette eingeführt worden ist, ist ein Einfahrverbot sehr genau zu definieren, was durchaus nicht trivial ist.
Wenn z. B. ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge Montag-Freitag besteht in der Zeit von 8-20h, so wird man erleben, das viele Fahrzeuge vor 8h einfahren und nach 20h aus der Zone ausfahren. Was jedoch ist mit den dort parkenden Fahrzeugen? Aus Sicht eines Ordnungsamtes, welches gegen 13h eine Kontrolle vornimmt kann nichts unternommen werden, denn das Fahrzeug fährt nicht sondern parkt. Außerdem kann nicht festgestellt werden, ob das Fahrzeug innerhalb oder außerhalb der Sperrzeiten eingefahren ist.
Des Weiteren sind diverse Fälle aus französischen Umweltzonen bekannt, bei denen ein Einfahrverbot wörtlich genommen wurde und der Fahrer sein Fahrzeug innerhalb der Sperrzeiten nur innerhalb der Zone gefahren hatte. Genau genommen also erlaubt, da es ja eine Einfahrverbotszone ist und nicht eine Fahrverbotszone.

Ohne Plaketten keine effektive Kontrollen möglich

Demzufolge kann nur der fließende Verkehr in einer Sperrzone zu den Sperrzeiten kontrolliert werden. Dies wird ohne Plakette jedoch nicht funktionieren, wie schon das zuvor beschriebene Beispiel einer Kontrolle an der Ampel aufzeigt.
Bleibt also noch die altbekannte „Mausefalle“, die in Zukunft in der Sperrzone reihenweise Autos auf Verdacht aus dem fließenden Verkehr herauswinkt, um dann deren Fahrzeugpapiere zu kontrollieren.

Fazit: Ob mit oder ohne der Blauen Plakette, ob mit oder ohne graue oder violette Crit’Air Vignette:
Eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs ohne eine entsprechende Plakette am Fahrzeug kann so gut wie nicht erfolgen. Eine wirklich effiziente Kontrolle des fließenden Verkehrs zur Überwachung eines Fahrverbotes für schadstoffreiche Fahrzeuge wird kaum wahrscheinlicher sein, als eine totale Sonnenfinsternis über der Stadt.
Ähnlich sieht es offensichtlich auch der Vorsitzende der Deutsche Polizeigewerkschaft DPOLG Ralf Kusterer, der dies in einem Interview mit DPA näher erläuterte.

Was also soll bezweckt werden mit einem solchen Einfahrverbot? Man kann nur vermuten, dass hier ein Signal gesetzt werden soll, um den Verkehrsminister unter Druck zu setzen. Man darf gespannt sein, wie dieses unsägliche Gezerre zwischen Ländern, Städten und Kommunen einerseits und dem Bundesverkehrsminister andererseits weitergeht.

Stuttgart / Deutschland: Verwaltungsgericht bestätigt das Dieselfahrverbot zum 1. Januar 2018! - Die Green-Zones-App zum Diesel Fahrverbot hier kostenlos erhältlichE

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18/07/2016

Ab sofort auch Tüv Abnahmen und Eintragungen bei Aumotek Mainspitze !

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11/07/2016

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30/05/2016

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25/05/2016

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