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Mietbewerbung – wichtige PunkteEine passende Wohnung zu finden ist oft nicht leicht: zu wenig Wohnungen, zu viele Bewerb...
23/04/2026

Mietbewerbung – wichtige Punkte

Eine passende Wohnung zu finden ist oft nicht leicht: zu wenig Wohnungen, zu viele Bewerber! Schnelligkeit bei der Bewerbung ist allerdings nicht alles. Auch direkt alle Unterlagen mitschicken, hilft nicht immer. Vermieter müssen aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen strukturiert vorgehen, denn sonst können die passenden Mieter vielleicht in der Masse der Anfragen untergehen.
Aber was sind denn wichtige Aspekte? Was gehört in ein Anschreiben, welches den ersten Kontakt zum Makler oder Vermieter herstellt, hinein? Zusammengefasst ist es eigentlich ganz einfach: eine freundliche Anrede (am besten mit korrektem Namen des Maklers oder des Vermieters – also des Ansprechpartners), ein kurzer, klarer Text und, das ist ganz wichtig, vollständige Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon). Weiter sollten Daten wie das Netto-Einkommen, die Größe des Haushalts (sprich: wie viele Personen wollen einziehen), Beruf und Arbeitgeber sowie den nächstmöglichen Einzugstermin angegeben werden. Hilfreich kann es sein, weitere kurze Hinweise zu geben, z.B. ob Haustiere vorhanden sind oder was der Umzugsgrund ist.

Mittlerweile sehen es Vermieter gerne, wenn eine Bonitätsauskunft und / oder eine Mieterselbstauskunft direkt mitgeschickt wird. Diese sind oft eine Grundlage für eine Vorauswahl – streng genommen dürfen diese aber erst im Rahmen der Mietvertragsvorbereitungen angefordert werden.

Für den Vermieter sind drei Fragen wichtig:
1. Kann der Bewerber die Miete regelmäßig und zuverlässig zahlen?
Das Haushaltseinkommen ist der wichtigste Kritikpunkt. Hier ist nicht die absolute Höhe entscheidend, sondern ob nach Abzug der Miete noch genug „übrigbleibt“. Als Faustregel gilt hier: Die Miete sollte nur 30, maximal 40% des Nettohaushaltseinkommens ausmachen.

2. Passt die Wohnung zur Lebenssituation damit ein langfristiges Mietverhältnis realistisch ist?
Ein Haushalt, der finanziell am absoluten Limit kalkuliert, kann genauso unpassend sein, wie ein Interessent mit sehr hohem Einkommen, der sich für eine kleine Wohnung bewirbt. Der Vermieter sucht zuverlässige Mieter, die regelmäßig und pünktlich die Miete zahlen können. Weiter ist es genauso wichtig, dass potentielle Mieter in die bestehende Hausgemeinschaft passen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass eine Familie mit vier Kindern eine Wohnung in einem Haus mit alleinstehenden, sehr ruhigen Mietern bekommt.

3. Wie ist der erste Eindruck? Wirkt der Interessent vertrauenswürdig?
Gerade für private Vermieter ist der Eindruck neben den Zahlen wichtig. Während der Makler den rein finanziellen Aspekt beleuchtet, muss das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter stimmen. Punkten kann hier, wer einen freundlichen, verlässlichen und kommunikativen Eindruck macht.

Nach dieser ersten Hürde kommt der Besichtigungstermin. Dieser ist nicht nur für die Interessenten wichtig, um die Wohnung zu begutachten, sondern auch für den Vermieter oder Makler, einen persönlichen Eindruck vom Interessenten zu bekommen – Papier ist schließlich geduldig. Oft ist es so, dass der Favorit „auf dem Papier“ nach einem persönlichen Kennenlernen nicht mehr die erste Wahl ist.

Wer diese Punkte beherzigt und berücksichtigt, hat bessere Chancen die Wohnung zu bekommen.

Zwei 2-Zimmer-Wohnung in Emmerich zu vermieten!Zimmer: 2 KDBWohnfläche: 46,26 m²Miete: 380,00 €Nebenkosten: 90,00 € (1 P...
22/04/2026

Zwei 2-Zimmer-Wohnung in Emmerich zu vermieten!

Zimmer: 2 KDB
Wohnfläche: 46,26 m²
Miete: 380,00 €
Nebenkosten: 90,00 € (1 Person)
Gartenpflege: 21,00 €
Kaution: 3 Netto-Monatsmieten

Energieausweis liegt vor!

Beschreibung

Bei den Objekten handelt es sich um zwei 2-Zimmer-Wohnung in Emmerich. Die Wohnungen liegen im 1. Obergeschoss eines 6-Parteien-Hauses, Baujahr 1954. Ein kleiner Flur bzw. ein kleiner Eingangsbereich verbindet alle Räume miteinander. Auf den zur Wohnung gehörenden Süd-West-Balkon gelangt man durch die Küche. Zu den Wohnungen gehört jeweils ein eigener Kellerraum sowie der gemeinschaftlich genutzte Wasch- und Trockenkeller. Ebenfalls gemeinschaftlich kann der Garten genutzt werden.

Ausstattung

Die Wohnungen wurden renoviert und sind mit einem SAT-Anschluss ausgestattet. Eine Wohnung verfügt über eine neu eingebaute Wärmepumpe, die zweite hat eine Gasheizung.
Bei einer Wohnung besteht die Möglichkeit, die Küche vom Vormieter zur übernehmen (VB 500€, ohne Elektrogeräte).

Lage

Die Wohnungen befinden sich in einer Seitenstraße im Zentrum der Stadt Emmerich. Die Fußgängerzone ist in wenigen Minuten fußläufig zu erreichen. An die Fußgängerzone schließt sich die Rheinpromenade mit ihrem hohen Freizeitwert an. Öffentliche Verkehrsmittel können ebenfalls in wenigen Gehminuten erreicht werden.

Habecks Heizgesetz ist GeschichteEndlich setzt die Bundesregierung ein gegebenes Versprechen um: CDU und SPD kippen das ...
25/02/2026

Habecks Heizgesetz ist Geschichte
Endlich setzt die Bundesregierung ein gegebenes Versprechen um: CDU und SPD kippen das von allen Seiten kritisierte „Heizgesetz“ von Ex-Wirtschaftsminister Habeck. Am Dienstagabend haben sich Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) auf Eckpunkte für ein neues Gesetz geeinigt.

Habecks Regel, wonach Heizungen die neu eingebaut werden, mit mindestens 65% Ökoenergie betrieben werden dürfen, entfällt! Sprich: Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden und das über 2045 hinaus.

Für Vermieter, Mieter und Eigentümer soll zukünftig folgendes gelten:
- Gas- und Ölheizungen dürfen weiterbetrieben werden. Eine Bioquote von bis zu einem Prozent soll ab 2028 erfüllt werden. Das bedeutet, dass die Versorger in Gas und Öl Biokraftstoff beimischen müssen. Ob und wie diese Quote ab 2030 steigt, sollen spätere Regierungen entscheiden.
- Der wichtigste Wegfall: Heizungen müssen nicht ab 2045 mit 100% Ökokraftstoff oder -energie laufen.
- Es gibt keine CO2-Abgabe auf den Ökoenergie-Anteil.
- Bei neu eingebauten Heizungen gilt ab 2029 das sie zu 10% mit Biogas bzw. Öl betrieben werden müssen. Bis 2040 soll der Anteil in drei Schritten steigen.
- Die Beratungspflicht beim Einbau einer neuen Heizung entfällt.
- Staatliche Zuschüsse soll es weiterhin geben. Die Höhe ist derzeit aber noch unklar.

Schon im März könnte das Bundeskabinett das neue Gesetz beschließen. Jens Spahn zeigt sich zufrieden. „Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen.“ Auch Haus & Grund Verbandspräsident Kai Warnecke zeigt sich voller Lobes. „Damit sind Habeck und sein Heiz-Hammer endgültig Geschichte. Die Energiewende kann beginnen – und zwar so, dass Hauseigentümer und Mieter dabei nicht finanziell überfordert werden. Ein guter Tag für die Menschen in Deutschland.“

"Wenn das alte Jahr erfolgreich war, dann freue Dich aufs Neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht!"- Albert Einste...
31/12/2025

"Wenn das alte Jahr erfolgreich war, dann freue Dich aufs Neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht!"
- Albert Einstein -

Wir wünschen Ihnen und Euch einen guten Rutsch ins neue Jahr, ganz viel Glück, viele schöne Momente und noch mehr Gesundheit!

Wir machen Urlaub:In der Zeit vom 23.12.2025 bis 04.01.2026 ist unser Büro nicht besetzt. Ab dem 05.01.2026 sind wir wie...
23/12/2025

Wir machen Urlaub:

In der Zeit vom 23.12.2025 bis 04.01.2026 ist unser Büro nicht besetzt. Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!

"Die besinnlichen Tage zwischen Weihnachten und Neujahr haben schon manchen um die Besinnung gebracht!" - Joachim Ringel...
23/12/2025

"Die besinnlichen Tage zwischen Weihnachten und Neujahr haben schon manchen um die Besinnung gebracht!"
- Joachim Ringelnatz -

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest"

Klagen abgewiesen – Grundsteuer ist verfassungskonform!Wie am 17.11. von uns gepostet, wurden mehrere Klagen bzgl. der n...
11/12/2025

Klagen abgewiesen – Grundsteuer ist verfassungskonform!

Wie am 17.11. von uns gepostet, wurden mehrere Klagen bzgl. der neuen Grundsteuerreform beim Bundesgerichtshof (BFH) eingereicht. Dieser ist jetzt zu der Entscheidung gekommen, dass die neue Grundsteuer nicht verfassungswidrig ist und die Klagen wurden als unbegründet abgewiesen.

Drei Eigentümer hatten Klage beim BFH eingereicht und somit gegen die Reform geklagt. In der ersten Instanz hatten die Kläger bereits verloren, so dass jetzt Deutschland höchstes Finanzgericht in zweiter Instanz entscheiden sollte. Der Bund der Steuerzahler hatte ebenso wie der Eigentümerverband Haus & Grund Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Für sie steht fest, dass durch die Reform die Grundsteuer für viele Bürger „komplexer, teurer und ungerechter“ geworden ist. Zwar müssen nur die Eigentümer die Steuer zahlen, doch Vermieter können diese auf ihre Mieter mit der Nebenkostenabrechnung umlegen, so trifft es eigentlich die gesamte Bevölkerung.
Nach der Einschätzung der Experten verstoße die Reform gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwerte festsetzen dürfen. Doch diese Einschätzung hat der BFH jetzt zurückgewiesen.

In den drei erwähnten Verfahren geht es um das sogenannte Bundesmodell, wie es in elf Bundesländern, auch bei uns in NRW, angewandt wird. Aber auch gegen die Ländergesetze in den anderen fünf Bundesländern wurden Klagen eingereicht. Insgesamt sollen bundesweit über 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die neuen Grundsteuerbescheide eingelegt haben, über 2000 Eigentümer haben bislang geklagt. Doch viele dieser Klagen wurden bereits abgewiesen.

Die Neuregelung war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zuvor veranschlagten Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht mehr aktualisiert worden, was zu großen Ungleichheiten bei der Besteuerung geführt hat.

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt! Erst eins, dann zwei...Wir wünschen einen schönen zweiten Advent!
07/12/2025

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt! Erst eins, dann zwei...

Wir wünschen einen schönen zweiten Advent!

Wir wünschen einen schönen 1. Advent und eine ruhige, besinnliche Vorweihnachtszeit!
30/11/2025

Wir wünschen einen schönen 1. Advent und eine ruhige, besinnliche Vorweihnachtszeit!

Grundsteuer – jetzt verhandelt der BundesfinanzhofSeit letzter Woche befasst sie der Bundesfinanzhof mit Klagen gegen di...
17/11/2025

Grundsteuer – jetzt verhandelt der Bundesfinanzhof
Seit letzter Woche befasst sie der Bundesfinanzhof mit Klagen gegen die neue Grundsteuer. Unter anderem geht es um die Regelung in NRW, Sachsen und Berlin. Was Sie als Immobilienbesitzer jetzt wissen sollten lesen Sie hier!

Das oberste deutsche Finanzgereicht ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München. Hier werden seit letzter Woche über Klagen verhandelt, die gegen die neue Grundsteuer-Regelung unter anderem hier in NRW eingegangen sind. Betroffen sind die Länder, die das sogenannte Bundesmodell anwenden. Insgesamt haben das 11 Länder getan.

Warum klagen Grundstücksbesitzer?
Insgesamt mehr als 2000 Eigentümer haben gegen die neue Grundsteuer geklagt, mehrere Zehntausende haben Einspruch eingelegt. Der Grund ist, dass sie zu viel Grundsteuer bezahlen müssen und sie der Ansicht sind, dass das Eigentum viel zu hoch bewertet wurde.
Die (neue) Grundsteuer betrifft uns alle – nicht nur die Eigentümer von Grundstücken, sondern auch Wohnungsinhaber und auch Mieter, da der Vermieter diese über die Nebenkostenabrechnung verteilen darf. Die Grundsteuer geht an die Städte und Gemeinden, die über Hebesätze ihre Haushalte aufbessern.
Nun sind mehrere Fälle bis vor den Bundesfinanzhof gekommen. Man geht davon aus, dass von der Entscheidung des obersten deutschen Steuergerichts eine Signalwirkung ausgehen wird. Bis zur Entscheidung des BFH haben einige Finanzgerichte die bereits dort anhängigen Verfahren ausgesetzt.

Was hat es mit der Neuerung auf sich?
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde die Neuregelung notwendig. Das Gericht hatte im Jahr 2018 entschieden, dass die alten Regelungen nicht mehr verfassungsgemäß sind. Schließlich beruhte die Regelung auf Grundstückswerten, die im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht mehr angepasst wurden. Deswegen erarbeitete der Bund ein neues Grundsteuergesetz. Als es einige Proteste aus den Ländern gab, wurde das Gesetz mit der sogenannten Öffnungsklausel versehen. So haben sich Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bayern neben dem Bundesmodell für eigene Steuermodelle entschieden. Bei den vorliegenden Klagen geht es jetzt allerdings um das Bundesmodell, welches, wie bereits erwähnt, in NRW, Sachsen und Berlin angewandt wird.

Was gibt es für Probleme?
Es geht vor allem darum, ob die Kläger die Bewertung einfach so hinnehmen müssen oder ob diese grob daneben liegen, so dass sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Hier stand der Gesetzgeber vor einem echten Dilemma. Es mussten Kriterien gefunden werden, um 36 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.
Pauschalisierungen sind bei Massenverfahren, wie z.B. Steuerbescheide, erlaubt. Nicht jedes Grundstück konnte zu 100% richtig bewertet werden, das war auch dem Gesetzgeber bewusst. Das Bundesmodell gibt Kriterien vor, wie die neue Steuer erhoben wird.

Was sind das für Kriterien?
Für Wohngebäude gilt unter anderem das sogenannte pauschalierte Ertragswertverfahren, welches kompliziert zu berechnen ist. Neben Gebäudetyp (Einfamiliengrundstück oder Mietwohngrundstück) und Alter in fünf Kategorien, wird eine Netto-Kaltmiete ermittelt, welche auf statistischen Daten beruht und immer wieder neu angepasst werden muss. Weiter gibt es Zu- und Abschläge für ländliche Gebiete oder Städte.

Der Eigentümerverband Haus & Grund genau wie der Bund der Steuerzahler sehen hier eine übermäßige und somit rechtswidrige Belastung. Da diese so weit gehe, wäre das neue Grundsteuergesetzt des Bundes verfassungswidrig.

Wie könnte eine Entscheidung des BFH aussehen?
Man erwartet zum 10.12.2025 eine Entscheidung des BFH. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Der BFH kann ein Urteil sprechen, wenn dieser die Regelung für verfassungsgemäß hält. Wenn die Kläger damit nicht einverstanden sind, können sie hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegen.
Wenn der BFH eigene verfassungsrechtliche Bedenken geltend macht, kann dieser das Gesetz nicht selbst für verfassungswidrig erklären, das kann nur das Bundesverfassungsgericht. Wenn dies der Fall ist, wird der BFH das Verfahren, genau wie alle anderen anhängigen, aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen, damit dieses entscheidet.

Fest steht: Der Streit über die neue Grundsteuerregelung ist noch lange nicht vorbei!

Wie viele Schlüssel stehen Mietern zu?Endlich das passende Haus oder die passende Wohnung gefunden und bei der Übergabe ...
05/11/2025

Wie viele Schlüssel stehen Mietern zu?

Endlich das passende Haus oder die passende Wohnung gefunden und bei der Übergabe bekommt man nur zwei Schlüssel ausgehändigt. Ist das so richtig?

Wenn man alleine oder mit zwei Personen einzieht, ist das völlig ausreichend. Bei Familien sieht das allerdings anders aus: hier stehen jedem Bewohner, also auch Kindern, ein Haus- und Wohnungsschlüssel zu. Für Garage, Keller und Co. reicht ein Schlüssel pro Haushalt.

Wenn man mehr Schlüssel braucht bzw. haben möchte, dürfen Sie diese ohne Erlaubnis des Vermieters nachfertigen lassen. Er muss allerdings informiert werden. Wenn es sich um eine Schließanlage handelt, benötigen Sie sogar einen sogenannten Sicherungsschein vom Vermieter. So lässt sich vermeiden, dass unbefugte Personen Nachschlüssel anfertigen lassen können.

Reserveschlüssel für Vermieter?
Das ist ein absolutes Tabu, auch bei Notfällen! Der Vermieter darf die Wohnung nur mit Ihrer Erlaubnis betreten und darf keinen Schlüssel für sich behalten.

Wichtig: Beim Auszug müssen alle Exemplare, auch die Sie auf eigene Kosten haben nachfertigen lassen, zurückgegeben werden. Sollten Sie Schlüssel verloren haben, informieren Sie umgehend den Vermieter. Wenn dies erst nach dem Auszug herauskommt, darf er die Schlösser auf Ihre Kosten austauschen lassen.

Adresse

Klosterweg 23
Goch
47574

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Dienstag 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Mittwoch 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Donnerstag 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Freitag 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Samstag 09:00 - 15:00

Telefon

+4928272790120

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