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Rekordwert im ersten Halbjahr – Förderungen der KfWIm ersten Halbjahr 2026 sagte die KfW-Bank Finanzierungen in neuer Re...
06/08/2026

Rekordwert im ersten Halbjahr – Förderungen der KfW

Im ersten Halbjahr 2026 sagte die KfW-Bank Finanzierungen in neuer Rekordhöhe zu. Besonders gefragt waren Förderkredite für energieeffizientes Bauen und Klimaschutz.

Insgesamt wurden von Januar bis Juni neue Zusagen in Höhe von 57,7 Mio. Euro vergeben, dies teilte die KfW am Mittwoch mit. Damit lag das Neugeschäft rund 46% über dem Vorjahreswert. Man kann von einem starken ersten Halbjahr sprechen, so die KfW. Das zweite Quartal entwickelte sich vor allem in der inländischen Förderung noch dynamischer als das bereits sehr starke erste Quartal. Zur Jahresmitte erreichte das Volumen der Zusagen 38,9 Milliarden Euro.

Beim Mittelstand ist besonders die Nachfrage nach Förderkrediten für Klimaschutz- und Umweltvorhaben mit 11,2 Milliarden (Vorjahr: 5,3) ausgeprägt. Ebenfalls die Programme für private Kunden wurden wieder mehr angefragt – hier insbesondere die energieeffiziente Gebäudeförderung samt Heizungsförderung. KfW-Vorstandschef Stefan Wintels bezeichnet die Förderung als „wesentlichen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und zur Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland“.

Operatives Ergebnis knackt Milliardenmarke
Rund ein Drittel über dem Vorjahresniveau liegt das Neugeschäft der Export- und Projektfinanzierung (15,4 Milliarden). Laut KfW liegen die Gründe für den Anstieg in der Nutzung von „attraktiven“ Marktchancen sowie der erfolgreiche Abschluss größerer Einzelgeschäfte. Als sogenanntes ökonomisches Ergebnis, sprich Konzerngewinn vor IFRS-Effekten, Förderaufwand und Steuern, erzielte der KfW-Konzern im ersten Halbjahr 1,238 Milliarden Euro.
Auch das operative Ergebnis, vor Bewertung und Förderaufwand, knackte die Milliardenmarke – mit 1,103 Milliarden Euro lag es über dem Vorjahreswert von 969 Mio. Euro. Es resultierte vor allem aus Zinsüberschuss vor dem Förderaufwand. Mit 1,567 Milliarden Euro übertraf dieser den Vorjahreswert von 1,436 Milliarden Euro. Der Provisionsüberschuss von Förderaufwand (umfasst vor allem die Vergütung von Förderaktivitäten im Auftrag des Bundes) lag mit 340 Mio. Euro leicht über dem Vorjahreswert mit 336 Mio. Euro. Stabil blieb der Verwaltungsaufwand vor Förderaufwand mit 805 Mio. Euro.

Neubauförderung wird verlängertDie Neubauförderung für EH-55-Effizienzhäuser (Gebäude, die nur 55% der Energie verbrauch...
01/07/2026

Neubauförderung wird verlängert
Die Neubauförderung für EH-55-Effizienzhäuser (Gebäude, die nur 55% der Energie verbrauchen) bleibt – das gaben Bund und KfW bekannt. Doch was müssen Antragsteller beachten und welche Konditionen gelten jetzt?
Der Bund und die Förderbank KfW haben die Neubauförderung verlängert um so den Wohnungsbau anzukurbeln. Solange die Fördermittel nicht komplett ausgeschöpft sind, können diese auch weiter beantragt werden – allerdings nur noch bis Ende des Jahres, teilte das Bundesbauministerium mit. Im Dezember 2025 hatte die Bundesregierung die Förderung für Gebäude nach EH 55 reaktiviert und das Programm bis zum 30.06.2026 befristet, nun jedoch noch einmal verlängert.

Gestiegene Nachfrage
Laut dem Bundesbauministerium konnten bis zum 15.06.2026 mit dem Förderprogramm rund 33.700 Wohneinheiten mit rund 3,2 Milliarden Euro gefördert werden. Zur Verfügung stehen jetzt noch rund 343 Millionen Euro. Zuletzt sei die Nachfrage nach dem Förderprogramm stark gestiegen, teilte Bundesbauministerin Verena Hubertz von der SPD mit. Zugleich sei die Baubranche wegen des Iran-Kriegs von steigenden Kosten betroffen. Hubertz: „Es ist noch Geld im Fördertopf und wir wollen, dass es dort ankommt, wo es gebraucht wird.“

Die zinsverbilligten Kredite werden von der KfW-Bank gefördert. So soll für die Förderung weiter ein möglichst effektiver Zinssatz von einem Prozent pro Jahr bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung gelten. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht vorgesehen.
Aber natürlich gibt es hier Bedingungen, die erfüllt werden müssen: Neben dem Standard EH 55, muss die Wärme zu 100% aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Heißt: Häuser mit Gas- oder Ölheizungen sind somit ausgeschlossen. Weiter muss zur Antragstellung die Baugenehmigung vorliegen.

2022 wurde die EH-55 Förderung von der Ampel-Regierung eingestampft. Ihr Argument damals war, dass sich dieser Energiestandard längst am Markt etabliert habe. Deshalb sollte fortan der strengere und daher teurere Energieeffizienzhaus-40-Standard gefördert werden. Aufgrund dessen legten viele Investoren ihre Planungen für EH-55-Häuser auf Eis und es wurde überhaupt nicht gebaut.

Mietminderung, weil es zu heiß ist?Wir alle haben auf den Sommer gewartet, doch kaum sind die Temperaturen jenseits der ...
24/06/2026

Mietminderung, weil es zu heiß ist?

Wir alle haben auf den Sommer gewartet, doch kaum sind die Temperaturen jenseits der 30 Grad Marke, beschweren sich viele über die Hitze. Kann man eigentlich die Miete mindern, wenn es in der Wohnung viel zu warm ist?

Es gibt in Deutschlang keine gesetzliche Höchstgrenze für Raumtemperaturen, daher ist eine Mietminderung nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Es wird eigentlich immer im Einzelfall entschieden, ob ein rechtlicher Sachmangel gem. § 536 BGB vorliegt, z.B. wenn es eine Zeit lang nicht möglich ist, die Fenster „normal“ zu nutzen und zu öffnen.
Steigen die Temperaturen tagsüber über 26 bis 28 Grad und sinken nachts nicht mehr unter 25 Grad, kann eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen – so der grobe Richtwert. Allerdings nur, wie bereits erwähnt, wenn man nicht vorschriftsmäßig verdunkeln bzw. lüften kann.

Eine Mietminderung hat Aussicht auf Erfolg, wenn bauliche Mängel vorliegen. Dies bedeutet, dass die Hitze nachweislich entsteht, weil Bauvorschriften nicht eingehalten wurden oder der geschuldete sommerliche Wärmeschutz nicht dem technischen Standard des Baujahres entsprechen. Weiter könnte man Erfolg haben, wenn es keinen Hitzeschutz gibt, d.h. wenn der Vermieter trotz extremer Aufheizung, wie es z.B. bei großen Glasfronten geschieht, keine Außenrollos oder Jalousien zur Verfügung stellt.

Eine Mietminderung ist meist komplett ausgeschlossen, wenn es sich um einen Altbau oder eine Dachgeschosswohnung handelt. Laut Deutschem Mieterbund muss ein Mieter, der einen ungedämmten Altbau oder eine Dachgeschosswohnung anmietet, grundsätzlich mit einer höheren Wärmebelastung rechnen. Sollte die Hitze allerdings absolut unzumutbar sein, könnte man mit einer Minderung Erfolg haben.
Weiter ist es so, dass wenn es sich nur um „kurze Hitzewellen“ handelt, sprich die Schönewetterzeit dauert nur ein paar Tage, ist eine Mietkürzung ebenfalls nicht gerechtfertigt.

In diesem Sinne behelfen wir uns mit den altbekannten Hausmitteln und hängen feuchte Handtücher vor die verdunkelten Fenster!

Mietbewerbung – wichtige PunkteEine passende Wohnung zu finden ist oft nicht leicht: zu wenig Wohnungen, zu viele Bewerb...
23/04/2026

Mietbewerbung – wichtige Punkte

Eine passende Wohnung zu finden ist oft nicht leicht: zu wenig Wohnungen, zu viele Bewerber! Schnelligkeit bei der Bewerbung ist allerdings nicht alles. Auch direkt alle Unterlagen mitschicken, hilft nicht immer. Vermieter müssen aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen strukturiert vorgehen, denn sonst können die passenden Mieter vielleicht in der Masse der Anfragen untergehen.
Aber was sind denn wichtige Aspekte? Was gehört in ein Anschreiben, welches den ersten Kontakt zum Makler oder Vermieter herstellt, hinein? Zusammengefasst ist es eigentlich ganz einfach: eine freundliche Anrede (am besten mit korrektem Namen des Maklers oder des Vermieters – also des Ansprechpartners), ein kurzer, klarer Text und, das ist ganz wichtig, vollständige Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon). Weiter sollten Daten wie das Netto-Einkommen, die Größe des Haushalts (sprich: wie viele Personen wollen einziehen), Beruf und Arbeitgeber sowie den nächstmöglichen Einzugstermin angegeben werden. Hilfreich kann es sein, weitere kurze Hinweise zu geben, z.B. ob Haustiere vorhanden sind oder was der Umzugsgrund ist.

Mittlerweile sehen es Vermieter gerne, wenn eine Bonitätsauskunft und / oder eine Mieterselbstauskunft direkt mitgeschickt wird. Diese sind oft eine Grundlage für eine Vorauswahl – streng genommen dürfen diese aber erst im Rahmen der Mietvertragsvorbereitungen angefordert werden.

Für den Vermieter sind drei Fragen wichtig:
1. Kann der Bewerber die Miete regelmäßig und zuverlässig zahlen?
Das Haushaltseinkommen ist der wichtigste Kritikpunkt. Hier ist nicht die absolute Höhe entscheidend, sondern ob nach Abzug der Miete noch genug „übrigbleibt“. Als Faustregel gilt hier: Die Miete sollte nur 30, maximal 40% des Nettohaushaltseinkommens ausmachen.

2. Passt die Wohnung zur Lebenssituation damit ein langfristiges Mietverhältnis realistisch ist?
Ein Haushalt, der finanziell am absoluten Limit kalkuliert, kann genauso unpassend sein, wie ein Interessent mit sehr hohem Einkommen, der sich für eine kleine Wohnung bewirbt. Der Vermieter sucht zuverlässige Mieter, die regelmäßig und pünktlich die Miete zahlen können. Weiter ist es genauso wichtig, dass potentielle Mieter in die bestehende Hausgemeinschaft passen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass eine Familie mit vier Kindern eine Wohnung in einem Haus mit alleinstehenden, sehr ruhigen Mietern bekommt.

3. Wie ist der erste Eindruck? Wirkt der Interessent vertrauenswürdig?
Gerade für private Vermieter ist der Eindruck neben den Zahlen wichtig. Während der Makler den rein finanziellen Aspekt beleuchtet, muss das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter stimmen. Punkten kann hier, wer einen freundlichen, verlässlichen und kommunikativen Eindruck macht.

Nach dieser ersten Hürde kommt der Besichtigungstermin. Dieser ist nicht nur für die Interessenten wichtig, um die Wohnung zu begutachten, sondern auch für den Vermieter oder Makler, einen persönlichen Eindruck vom Interessenten zu bekommen – Papier ist schließlich geduldig. Oft ist es so, dass der Favorit „auf dem Papier“ nach einem persönlichen Kennenlernen nicht mehr die erste Wahl ist.

Wer diese Punkte beherzigt und berücksichtigt, hat bessere Chancen die Wohnung zu bekommen.

Zwei 2-Zimmer-Wohnung in Emmerich zu vermieten!Zimmer: 2 KDBWohnfläche: 46,26 m²Miete: 380,00 €Nebenkosten: 90,00 € (1 P...
22/04/2026

Zwei 2-Zimmer-Wohnung in Emmerich zu vermieten!

Zimmer: 2 KDB
Wohnfläche: 46,26 m²
Miete: 380,00 €
Nebenkosten: 90,00 € (1 Person)
Gartenpflege: 21,00 €
Kaution: 3 Netto-Monatsmieten

Energieausweis liegt vor!

Beschreibung

Bei den Objekten handelt es sich um zwei 2-Zimmer-Wohnung in Emmerich. Die Wohnungen liegen im 1. Obergeschoss eines 6-Parteien-Hauses, Baujahr 1954. Ein kleiner Flur bzw. ein kleiner Eingangsbereich verbindet alle Räume miteinander. Auf den zur Wohnung gehörenden Süd-West-Balkon gelangt man durch die Küche. Zu den Wohnungen gehört jeweils ein eigener Kellerraum sowie der gemeinschaftlich genutzte Wasch- und Trockenkeller. Ebenfalls gemeinschaftlich kann der Garten genutzt werden.

Ausstattung

Die Wohnungen wurden renoviert und sind mit einem SAT-Anschluss ausgestattet. Eine Wohnung verfügt über eine neu eingebaute Wärmepumpe, die zweite hat eine Gasheizung.
Bei einer Wohnung besteht die Möglichkeit, die Küche vom Vormieter zur übernehmen (VB 500€, ohne Elektrogeräte).

Lage

Die Wohnungen befinden sich in einer Seitenstraße im Zentrum der Stadt Emmerich. Die Fußgängerzone ist in wenigen Minuten fußläufig zu erreichen. An die Fußgängerzone schließt sich die Rheinpromenade mit ihrem hohen Freizeitwert an. Öffentliche Verkehrsmittel können ebenfalls in wenigen Gehminuten erreicht werden.

Habecks Heizgesetz ist GeschichteEndlich setzt die Bundesregierung ein gegebenes Versprechen um: CDU und SPD kippen das ...
25/02/2026

Habecks Heizgesetz ist Geschichte
Endlich setzt die Bundesregierung ein gegebenes Versprechen um: CDU und SPD kippen das von allen Seiten kritisierte „Heizgesetz“ von Ex-Wirtschaftsminister Habeck. Am Dienstagabend haben sich Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) auf Eckpunkte für ein neues Gesetz geeinigt.

Habecks Regel, wonach Heizungen die neu eingebaut werden, mit mindestens 65% Ökoenergie betrieben werden dürfen, entfällt! Sprich: Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden und das über 2045 hinaus.

Für Vermieter, Mieter und Eigentümer soll zukünftig folgendes gelten:
- Gas- und Ölheizungen dürfen weiterbetrieben werden. Eine Bioquote von bis zu einem Prozent soll ab 2028 erfüllt werden. Das bedeutet, dass die Versorger in Gas und Öl Biokraftstoff beimischen müssen. Ob und wie diese Quote ab 2030 steigt, sollen spätere Regierungen entscheiden.
- Der wichtigste Wegfall: Heizungen müssen nicht ab 2045 mit 100% Ökokraftstoff oder -energie laufen.
- Es gibt keine CO2-Abgabe auf den Ökoenergie-Anteil.
- Bei neu eingebauten Heizungen gilt ab 2029 das sie zu 10% mit Biogas bzw. Öl betrieben werden müssen. Bis 2040 soll der Anteil in drei Schritten steigen.
- Die Beratungspflicht beim Einbau einer neuen Heizung entfällt.
- Staatliche Zuschüsse soll es weiterhin geben. Die Höhe ist derzeit aber noch unklar.

Schon im März könnte das Bundeskabinett das neue Gesetz beschließen. Jens Spahn zeigt sich zufrieden. „Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen.“ Auch Haus & Grund Verbandspräsident Kai Warnecke zeigt sich voller Lobes. „Damit sind Habeck und sein Heiz-Hammer endgültig Geschichte. Die Energiewende kann beginnen – und zwar so, dass Hauseigentümer und Mieter dabei nicht finanziell überfordert werden. Ein guter Tag für die Menschen in Deutschland.“

"Wenn das alte Jahr erfolgreich war, dann freue Dich aufs Neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht!"- Albert Einste...
31/12/2025

"Wenn das alte Jahr erfolgreich war, dann freue Dich aufs Neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht!"
- Albert Einstein -

Wir wünschen Ihnen und Euch einen guten Rutsch ins neue Jahr, ganz viel Glück, viele schöne Momente und noch mehr Gesundheit!

Wir machen Urlaub:In der Zeit vom 23.12.2025 bis 04.01.2026 ist unser Büro nicht besetzt. Ab dem 05.01.2026 sind wir wie...
23/12/2025

Wir machen Urlaub:

In der Zeit vom 23.12.2025 bis 04.01.2026 ist unser Büro nicht besetzt. Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!

"Die besinnlichen Tage zwischen Weihnachten und Neujahr haben schon manchen um die Besinnung gebracht!" - Joachim Ringel...
23/12/2025

"Die besinnlichen Tage zwischen Weihnachten und Neujahr haben schon manchen um die Besinnung gebracht!"
- Joachim Ringelnatz -

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest"

Klagen abgewiesen – Grundsteuer ist verfassungskonform!Wie am 17.11. von uns gepostet, wurden mehrere Klagen bzgl. der n...
11/12/2025

Klagen abgewiesen – Grundsteuer ist verfassungskonform!

Wie am 17.11. von uns gepostet, wurden mehrere Klagen bzgl. der neuen Grundsteuerreform beim Bundesgerichtshof (BFH) eingereicht. Dieser ist jetzt zu der Entscheidung gekommen, dass die neue Grundsteuer nicht verfassungswidrig ist und die Klagen wurden als unbegründet abgewiesen.

Drei Eigentümer hatten Klage beim BFH eingereicht und somit gegen die Reform geklagt. In der ersten Instanz hatten die Kläger bereits verloren, so dass jetzt Deutschland höchstes Finanzgericht in zweiter Instanz entscheiden sollte. Der Bund der Steuerzahler hatte ebenso wie der Eigentümerverband Haus & Grund Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Für sie steht fest, dass durch die Reform die Grundsteuer für viele Bürger „komplexer, teurer und ungerechter“ geworden ist. Zwar müssen nur die Eigentümer die Steuer zahlen, doch Vermieter können diese auf ihre Mieter mit der Nebenkostenabrechnung umlegen, so trifft es eigentlich die gesamte Bevölkerung.
Nach der Einschätzung der Experten verstoße die Reform gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwerte festsetzen dürfen. Doch diese Einschätzung hat der BFH jetzt zurückgewiesen.

In den drei erwähnten Verfahren geht es um das sogenannte Bundesmodell, wie es in elf Bundesländern, auch bei uns in NRW, angewandt wird. Aber auch gegen die Ländergesetze in den anderen fünf Bundesländern wurden Klagen eingereicht. Insgesamt sollen bundesweit über 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die neuen Grundsteuerbescheide eingelegt haben, über 2000 Eigentümer haben bislang geklagt. Doch viele dieser Klagen wurden bereits abgewiesen.

Die Neuregelung war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zuvor veranschlagten Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht mehr aktualisiert worden, was zu großen Ungleichheiten bei der Besteuerung geführt hat.

Adresse

Klosterweg 23
Goch
47574

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Dienstag 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Mittwoch 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Donnerstag 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Freitag 09:00 - 14:00
15:00 - 18:30
Samstag 09:00 - 15:00

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