22/06/2026
Passt
**Ich war vermutlich nicht der bequemste Teilnehmer auf dem Podium – aber genau darum ging es.**
Die Expertenrunde „Neue Modelle im Immobilienverzehr“ auf der iff-Konferenz 2026 in Hamburg ist beendet. Es war eine angeregte und fachlich spannende Diskussion mit Vertretern aus Verbraucherschutz, Wissenschaft und Immobilienwirtschaft.
Auch wenn der Titel eigentlich breiter angelegt war, drehte sich ein großer Teil der Diskussion mal wieder um den Immobilien-Teilverkauf – insbesondere um die Frage, ob ein Teilverkauf rechtlich als Immobiliardarlehen einzuordnen ist oder nicht.
Die juristische Bewertung überlasse ich den Juristen.
Ich habe auf dem Podium vor allem die praktische Frage gestellt:
**Was hilft es einem Eigentümer, wenn es möglicherweise keinen rechtlichen Verkaufszwang gibt, aber das laufende Nutzungsentgelt wirtschaftlich von Anfang an nicht tragbar ist?**
Denn genau hier liegt aus meiner Sicht der wunde Punkt.
Wenn bereits zu Beginn erkennbar ist, dass ein Eigentümer das monatliche Nutzungsentgelt dauerhaft nicht tragen kann, reicht der pauschale Hinweis auf Eigenverantwortung nicht aus.
Dann geht es nicht um Entmündigung.
Dann geht es um Verbraucherschutz.
Während bei klassischen Finanzprodukten Tragfähigkeitsprüfungen, Informationspflichten und klare Verbraucherschutzregeln selbstverständlich sind, fehlen solche verbindlichen Standards beim Teilverkauf weiterhin in der notwendigen Klarheit.
Damit bewegt sich der Teilverkauf aus meiner Sicht weiterhin genau dort, wo ihn bereits der von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat für Verbraucherfragen eingeordnet hat: "in einem Graubereich zwischen Immobilientransaktion und Verbraucherdarlehen – mit erkennbarem Reformbedarf".
Deshalb hat die Diskussion in Hamburg meine kritische Haltung zum Teilverkauf nicht abgeschwächt – im Gegenteil.
Ein fehlender rechtlicher Verkaufszwang bedeutet nicht automatisch, dass kein wirtschaftlicher Verkaufsdruck entsteht. Und wirtschaftlicher Verkaufsdruck kann im Alter sehr schnell zu Auszugsdruck werden.
Mein Fazit aus Hamburg:
**Immobilienverrentung darf kein Sammelbegriff werden, unter dem sich jedes beliebige Modell verstecken kann.**
Nicht jedes Modell ist falsch. Aber jedes Modell muss ehrlich, verständlich, wirtschaftlich tragfähig und vertraglich sicher sein.
Eigentümer brauchen keine schönen Werbeversprechen, sondern klare Zahlen, verständliche Verträge und eine Lösung, die wirklich zu ihrer persönlichen Lebenssituation passt.
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