04/12/2023
Das Fahrzeug ist nach der Reparatur ein Unfallwagen. Bei einem Verkauf darf dieser Umstand keinesfalls verschwiegen werden. Der potentielle Käufer wird für Ihr Fahrzeug immer weniger Geld bezahlen, als für einen gleichen Wagen ohne reparierten Unfallschaden.
Die gegnerische Versicherung ist dazu verpflichtet, diesen Differenzbetrag zu erstatten. Der Kfz-Sachverständige taxiert in seinem Gutachten die Höhe der Wertminderung.
Einer von vielen Gründen, sofort nach einem Unfall, einen freien Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren.
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Eine einwandfreie und schlüssige Dokumentation ist zur verzögerungsfreien Schadenregulierung durch die gegnerische Versicherung zwingend erforderlich. Wenn Sie keine Schuld am Unfall trifft, dann dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen selber bestimmen. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.
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Fragen rund um die Gutachtenerstellung, Schadengutachten und Wertgutachten beantworte ich dir gerne kurzfristig telefonisch, per Mail oder WhatsApp. 0151-20 28 28 78
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G-wie-Gutachten. Das Kfz-Sachverständigenbüro für Unfallschäden und Wertgutachten im Norden.
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