15/08/2019
Grunderwerbsteuer-Schlupfloch wird geschlossen - reagieren Sie noch heute
Liebe Leser,
die Grunderwerbsteuer ist ein echtes Ärgernis für alle Immobilienkäufer. Bis zu 6,5 Prozent zahlen wir je nach Region in Deutschland - ohne Gegenleistung. Dies hemmt auch Investitionen. Finanzminister Scholz will nun eines der letzten Schlupflöcher stopfen. Bis 2020 haben Sie noch Zeit, es auszunutzen.
Sind Sie an einem Immobilienkonzern beteiligt oder gründen Sie ein entsprechendes Unternehmen? Dann ist für Sie 2019 das Jahr, um noch fleißig Objekte zu erwerben. Denn ab 2020 wird es um mindestensdrei bis 6,5 Prozent teurer - je nach Bundesland. Der Grund: Gerade Konzerne erwerben ein grundstück oder Bebäude nicht selbst, sondern über Anteile an einder Gesellschaft. Damit fällt auch keine Grunderwerbsteuer an. Geht es nach Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), so wird diese Praxis nur noch im aktuellen Geschäftsjahr möglich sein.
Wie diese Praxis derzeit funktioniert
Im ersten Schritt werden die Immobilien an eine Gesellschaft übertragen. Der Käufer erwirbt dann Anteile an der Gesellschaft. Sind das unter 95 Prozent des Gesellschaft und die restlichen 5 Prozent übernimmt der Partner, so wird auch keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies nennt sich ,,Share Deal" und ist derzeit völlig legal.
Privatkäufer und Investoren
Rund 14 Millarden Euro nimmt der Bund jährlich an Grunderwerbsteuer ein und rechnet mit etwa einer Millarde Verlust durch Share Deals. Dies sei unfair den Privatkäufern gegenüber, wird argumentiert. Jedoch wärde die Grunderwerbsteuer generell eine Stellschraube, um auch Privatkäufern den Immobilienkauf besser möglich zu machen - zumal diese noch nicht einmal bundeseinheitlich ist. Auf der anderen Seite beschwert sich ganz Deutschland derzeit über den Wohnungsmangel, gleichzeitig wird das Klima für Investoren so immer rauer und unattraktiver gemacht.
Was ändert sich konkret 2020?
Mittlerweile liegt ein konkreter Gesetzentwurf vor, um diese Share Deals zu besteuern. Dafür soll es zwei neue Hürden geben.
Die steuerbefreite Anteilsgrenze wird von 95 auf 90 Prozent gesenkt. Der Eigentümer des großen Anteils darf diesen im Anschluss zehn Jahre lang nicht auf 100 Prozent erhöhen (diese Frist lag bisher bei fünf Jahren).
Dieser Entwurd ist bereits ein Kompromiss: Die Grünen hatten eine 50-Prozent-Grenze vorgeschlagen; die Union verlangte, dass bei einer verschärften Anwendung der Grunderwerbsteuer die Steuersätze gesenkt würden. Denn diese wurden in den letzten Jahren in einigen Ländern fast verdoppelt, so etwa in Nordrhein-Westfalen auf 6,5 Prozent. Die Länder im Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.
Ob diese Maßnahmen wirklich zum gewünschten Ziel führen, ist allerdingst fragwürdig. Letzlich handelt es sich zwar um eine Verschärfung, jedoch gibt es nach wie vor Möglichkeiten, das Gesetz zu umschiffen.
Mit freundlichen Grüßen
Asbach Immobilien Consulting
Immobilienmakler Haus u. Mietverwalter