Trinkwasserhygiene

Trinkwasserhygiene Wir bieten Wissen, Kompetenz und Erfahrung zu allen Bereichen der Trinkwasserhygiene, Risikoabschätzung und Bewertung von Trinkwasserinstallationen

Als Experten und Sachverständige für Trinkwasserhygiene bieten wir Unterstützung in allen Bereichen der Trinkwasser-Installation & -Hygiene und unterstützen in allen Belangen rund um Trinkwasser, wie beispielsweise bei Streitfällen und Gerichtsverfahren, wo wir Unternehmer oder Installateure/Planer beraten, Juristen unterstützen oder Gutachten in gerichtlichem Auftrag erstellen. Kurzvita: Ich bin

seit 1997 ausgebildeter Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister und Gas- und Wasserinstallateurmeister, Fachexperte Gebäudeautomation (VDI), zertifizierter Produktmanager (MSC) und sowohl Referent „Technik“ als auch "Hygiene" nach VDI/DVGW 6023/D. Tätig als Fachautor für Gentner Verlag, Beuth Verlag u.a., Referent u.a. für die VDI Wissensforum sowie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Installateur und Heizungsbauerhandwerk, Teilgebiet Trinkwasserhygiene. Als Mitglied im DVGW und VDI gehört zu meinen Aktivitäten in diversen nationalen und europäischen Regelwerksgremien unter anderem die Mitarbeit an der Überarbeitung des DVGW Arbeitsblatts W 551, in der CEN „ad hoc“-Gruppe zur Überarbeitung der EN 1717 sowie im DIN Arbeitsausschuss „Trinkwasserinstallation in Gebäuden“ (Normenreihe DIN 1988) und im VDI Richtlinienausschuss 6023. Im September 2015 übernahm ich zudem den Vorsitz des VDI-Richtlinienausschuss 3810 Blatt 2 „Betrieb und Instandhaltung Gebäudetechnischer Anlagen – Sanitär".

Habt Ihr eigentlich mitbekommen, dass die DIN EN 1717 vor einigen Wochen neu erschienen ist? 😉So einiges hat sich beim "...
15/03/2026

Habt Ihr eigentlich mitbekommen, dass die DIN EN 1717 vor einigen Wochen neu erschienen ist? 😉

So einiges hat sich beim "Schutz des Trinkwassers" geändert: Flüssigkeitskategorien wurden neu definiert bzw. eindeutiger definiert, Begriffe wurden neu gefasst und interpretiert (z.B. "häuslicher Gebrauch" oder "freier Ablauf" und verschiedene Themen wurden neu aufgenommen.

Unsere bisherige DIN 1988-100 ist nicht mehr anwendbar, die DIN EN 1717 regelt das Thema im Moment alleine.
Es ist zwar eine neue DIN 1988-100 im 2. Entwurf erschienen, die jedoch inhaltlich keine Ergänzungen zur DIN EN 1717 mehr bringt, sondern nur noch begleitende Themen behandelt und Beispiele bieten soll.

Damit sachkundige Fachleute auf dem aktuellen Stand bleiben können, biete der ein neues Spezialseminar S2 zum Thema "Schutz des Trinkwassers" an. Dabei geht es um
💧 Grundsätzliche Inhalte der DIN EN 1717
💧 Flüssigkeitskategorien
💧 Neuerungen und Änderungen
💧 Einsatzbeispiele für Sicherungsarmaturen und Sicherheitseinrichtungen
💧 Funktion und Aufbau von Sicherungseinrichtungen
💧 Feuerlösch- und Brandschutzanlagen

Das Seminar ist ‼️unverzichtbar als Upgrade und für die *fachliche Weiterbildung* von Sachverständigen, Planern, Installateuren, Betreibern und Gesundheitsamtsmitarbeiter!
📅 07.05.2025 in Euskirchen
📅 20.05.2026 in Ingolstadt

https://www.dvqst.de/bildung/termine-1 #:~:text=S2%20Schutz%20des%20Trinkwassers%20nach%20DIN%20EN%201717%20und%20mitgeltenden%20Regelwerken

Rohre, Armaturen, Installationen - seit dem 12.01.2026 (das war letzte Woche 😉) dürfen sie kein Blei mehr enthalten. Wie...
19/01/2026

Rohre, Armaturen, Installationen - seit dem 12.01.2026 (das war letzte Woche 😉) dürfen sie kein Blei mehr enthalten. Wie Sie das giftige Schwermetall in Trinkwasserleitungen erkennen und was dann zu tun ist, zeigt auch ein ganz guter Beitrag des ZDF:

Die neue Trinkwasserverordnung verbietet Blei in Rohren, Leitungen und Armaturen. Wie erkennt man das giftige Metall - und was ist dann zu tun?

Liebe Trinkwasserhygieniker*innen,Ich wünsche Euch allen und Euren Lieben ein paar schöne, geruhsame Tage 🎄 und einen gu...
24/12/2025

Liebe Trinkwasserhygieniker*innen,

Ich wünsche Euch allen und Euren Lieben ein paar schöne, geruhsame Tage 🎄 und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 🎉

Sehr guter und wichtiger Beitrag von Markus Sironi zum Thema Entrgraten von Rohranschnitten ☝️
15/10/2025

Sehr guter und wichtiger Beitrag von Markus Sironi zum Thema Entrgraten von Rohranschnitten ☝️

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Welche Warmwasser-Temperatur sollte eigentlich eine Wohnungsstation (ugs. "Frischwasserstation") liefern können?Um diese...
15/09/2025

Welche Warmwasser-Temperatur sollte eigentlich eine Wohnungsstation (ugs. "Frischwasserstation") liefern können?

Um diese Frage beantworten zu können, müssen zunächst einige Rahmenbedingungen erläutert werden.

Gemäß DVGW W 551 (A) handelt es sich nur dann um eine sog. Kleinanlage, wenn
- sich die gegenständliche Anlage in einem 1- oder 2-Familienhaus befindet oder
- die Trinkwassererwärmungsanlage einen Inhalt ≤ 400 l aufweist und
- das Leitungssystem für Trinkwasser (warm) in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und der hydraulisch ungünstigsten Entnahmestelle einen Inhalt von ≤ 3 l nicht überschreitet.

Für Kleinanlagen wird gem. DVGW W 551 (A) Pkt. 6.2 die Einstellung der Reglertemperatur am Trinkwassererwärmer auf 60 °C empfohlen. Betriebstemperaturen unter 50 °C sollen aber in jedem Fall vermieden werden. Allerdings sollte der Auftraggeber oder Betreiber im Rahmen der Inbetriebnahme und Einweisung über das eventuelle Gesundheitsrisiko (Legionellenwachstum) informiert werden.

Auch die DIN 1988-200 definiert im Zusammenhang mit zentralen Trinkwassererwärmern in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Durchflusssystemen mit nachgeschalteten Leitungsvolumen > 3 l unter Pkt. 9.7.2.3 inhaltlich gleich:
"Die Einstellung der Reglertemperatur am Trinkwassererwärmer ist auf 60 °C vorzusehen. Wird im Betrieb ein Wasseraustausch in der Trinkwasser-Installation für Trinkwasser warm innerhalb von 3 d sichergestellt, können Betriebstemperaturen auf ≥ 50 °C eingestellt werden. Betriebstemperaturen < 50 °C sind zu vermeiden. Der Betreiber ist im Rahmen der Inbetriebnahme und Einweisung über das eventuelle Gesundheitsrisiko (Legionellenvermehrung) zu informieren."

Anmerkung: „Betriebstemperatur“ definiert absolute Toleranzgrenzen, jenseits deren ein Betrieb ausgeschlossen ist bzw. Gefährdungen drohen.

Beide Regelwerke definieren demnach übereinstimmend zunächst eine Betriebstemperatur < 50 °C als mögliches Gesundheitsrisiko auf Grund einer Legionellenvermehrung.
Werden bei Durchfluss-Trinkwassererwärmungsanlagen systembedingt die erforderlichen Temperaturen des Trinkwassers nicht erreicht, ist auch gem. VDI 2072 "Wärmeübergabestationen" durch eine Nacherwärmung der trinkwasserhygienisch einwandfreie Betrieb sicherzustellen.

In Kleinanlagen mit Rohrleitungsinhalten > 3 l sind gem. DVGW W 551 (A) zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle sowie in Großanlagen Zirkulationssysteme einzubauen.
Gem. Pkt. 10.5.2 der DIN 1988-200 heißt es ebenso generell (ohne Ausnahme), dass bei Rohrleitungsinhalten > 3 l zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und entferntester Entnahmestelle (längster Fließweg) Zirkulationssysteme einzubauen sind. Stockwerks- und/oder Einzelzuleitungen mit einem Wasservolumen ≤ 3 l je Fließweg können ohne Zirkulationsleitungen gebaut werden.
Insbesondere gem. VDI 6023-1 Pkt. 5.3.5 sind jedoch für die Anbindung von Entnahmestellen grundsätzlich möglichst kurze Rohrleitungen mit geeigneten Rohrdurchmessern zu wählen. Das Volumen dieser Leitungen soll so gering wie möglich sein und darf für Trinkwasser (warm) und (kalt) jeweils die benannten 3 l nicht überschreiten.

§ 37 Abs. 1 IfSG stellt die rechtliche Grundanforderung auf, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch generell so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Diesem Gedanken folgend urteilte auch der Bundesgerichtshof (BGH) sinngem. bereits im Jahr 2012, dass die Gefahr einer mikrobiologischen Verkeimung in einer Trinkwasserinstallation ein dem Auftraggeber nicht zumutbares Risiko darstellt.

Es ist nicht nur normativ definiert, sondern es kann wohl auch als allgemein bekannt unterstellt werden, dass bei Betriebstemperaturen < 50 °C PWH ein Wachstum von gesundheitsschädlichen Bakterien (z.B. Legionellen) möglich ist.

Bei Trinkwassererwärmungsanlagen, die der „wohnungszentralen Gruppenversorgung“ dienen, mit einem Leitungsinhalt von ≤ 3 l PWH zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmungsanlage und der ungünstigsten Entnahmestelle, sollten gem. den vorgenannten Erläuterungen nach Ablauf von 3 l eine Temperatur an der Entnahmestellen von min. 50 °C entnommen werden können.

Betriebstemperaturen < 50 °C stellen eine mögliche Gesundheitsgefährung dar, die gem. IfSG nicht zu besorgen sein darf und einem Nutzer gem. BGH auch nicht zumutbar ist.

Bei Trinkwassererwärmungsanlagen, die der „wohnungszentralen Gruppenversorgung“ dienen, mit einem Leitungsinhalt von > 3 l PWH zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmungsanlage und der ungünstigsten Entnahmestelle, ist demnach ein Zirkulationssystem vorzusehen. Es gelten dann die Anforderungen nach DVGW W 551 (A), d.h. min. 60 °C am Austritt der TWE, max. 5 K Temperaturverlust bis zum Wiedereintritt der Zirkulation und nach Ablauf von max. 3 Litern eine Entnahmetemperatur von ≥ 55 °C an der Auslaufstelle.

Bild: AI-generiert

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der früheren Gefährdungsanalyse und der heutigen Risikoabschätzung?Bis in da...
12/09/2025

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der früheren Gefährdungsanalyse und der heutigen Risikoabschätzung?

Bis in das Jahr 2023 sprach man gemäß noch von „Gefährdungsanalysen“. Mit der Novellierung der im Jahr 2023 erfolgte durch die Änderung der Begrifflichkeit für die hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasserinstallationen von „ “ zu „ “ eine wesentliche Zielkonkretisierung. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sollten mögliche Gefährdungen für den Normalbetrieb der Wasserversorgung identifiziert und denkbare Ereignisse, die zum konkreten Eintreten einer Gefährdung führen können, ermittelt werden.
Die Bewertung im Rahmen einer Gefährdungsanalyse erfolgte bis zur Novellierung der TrinkwV auf Grundlage der a.a.R.d.T. zur Identifizierung von Bereichen einer , von denen eine Gefährdung ausgehen kann, und damit allein von der Technik ausgehend. Es war dem Betreiber auferlegt, mögliche (technische oder betriebstechnische) Mängel bzw. Schadensquellen zu identifizieren; die Bewertung erfolgte rein auf Grundlage der vorliegenden Installation, deren Instandhaltungszustand und Betriebsweise.

Mit der in der novellierten TrinkwV neu eingeführten Bezeichnung „ “ steht nun unmittelbar die Schadensabwehr und damit der Nutzer im Fokus der Bestrebungen. Die Beurteilung möglicher Risiken erfolgt hierbei im Sinne des § 37 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausgehend vom Menschen, der bei Exposition gegenüber einer oder gefährdenden Umständen einem konkreten Risiko ausgesetzt sein kann.
Bei der Bewertung von Trinkwasserinstallationen im Sinne einer Risikoabschätzung handelt es sich um individuelle, anlagen-/gebäude-/aufgabenspezifische sowie anlassbezogene oder präventive Gutachten. Die Ausprägung und die Grundlage der gutachterlichen Bewertung ist dabei jedoch auch abhängig von den jeweiligen Nutzergruppen (z.B. immungeschwächte Personen) und den unterschiedlichen rechtlichen oder hygienisch-technischen Anforderungen an die Trinkwasserinstallation (z.B. Arbeitsstättenrichtlinien, RKI-Empfehlungen).

Herzlichen Glückwunsch!!
19/12/2024

Herzlichen Glückwunsch!!

Erste gemeinsame Prüfung zum VDI/DVQST-zertifizierten Sachverständigen für nach Blatt 2

Am 17. und 18. Dezember 2024 haben sich die ersten zwölf Anwärter der Prüfung zum /DVQST-zertifizierten ̈ndigen für Trinkwasserhygiene gestellt.
Die Prüfung 🔬bestand aus einer schriftlichen Kenntnisprüfung, einer praktischen Prüfung an einer realen Anlage sowie einem ausführlichen Fachgespräch, in dem die Kandidaten zu einer jeweils vorgegebenen Situationen im Austausch mit den drei Fachprüfern Problemstellungen erarbeiten und erläutern mussten.
Kandidaten, die bereits eine Prüfung zum -qualifizierten bzw. DVQST-anerkannten Sachverständigen oder eine erfolgreiche Zertifizierung zum VDI/BTGA/ZVSHK-zertifizierten Sachverständigen absolviert hatten, mussten nur noch das 30-minütige Fachgespräch ablegen. Schriftliche und praktische Prüfung entfallen hierbei.

Die Kandidaten zeigten durchweg ein sehr hohes fachliches Niveau, so dass es uns eine Freude war, noch so kurz vor Weihnachten 🎄 allen 12 Antragstellern zu ihrer bestandenen Prüfung gratulieren zu können 🥇.

so und nicht anders...!
13/09/2024

so und nicht anders...!

Eine Verbändeinformation interpretiert die a.a.R.d.T. für Trinkwasser-Installationen auf Basis von Normen und Regelwerken. Der DVQST weist auf Lücken

Der DVQST e.V. lädt Fachleute zur 2. Sachverständigen-Tagung „Trinkwasserhygiene“ Ende September nach Düsseldorf ein. Je...
13/08/2024

Der DVQST e.V. lädt Fachleute zur 2. Sachverständigen-Tagung „Trinkwasserhygiene“ Ende September nach Düsseldorf ein. Jetzt anmelden!

Der DVQST e. V. lädt Fachleute zur 2. Sachverständigen-Tagung „Trinkwasserhygiene“ Ende September ein. Jetzt anmelden!

Adresse

Bahnhofstraße 2
Höpfingen
74746

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