28/08/2026
📡 Glasfaser im Mehrfamilienhaus: Nicht ohne Zustimmung der Eigentümer!
Ein aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe schafft Klarheit:
- Ein Telekommunikationsanbieter darf Glasfaserleitungen nicht allein aufgrund eines Vertrags mit einem Mieter im Gebäude verlegen.
- Bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft.
Im entschiedenen Fall wurden Kabel verlegt, Verteilerkästen montiert und Bohrungen durchgeführt, ohne dass die Eigentümerin zugestimmt hatte. Das Gericht ordnete den Rückbau an. (Quelle: Haufe)
👉 Für WEGs und Vermieter bedeutet das: Vor einem Glasfaserausbau sollte immer geprüft werden, ob ein entsprechender Beschluss oder eine Zustimmung der Eigentümer vorliegt.