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📡 Glasfaser im Mehrfamilienhaus: Nicht ohne Zustimmung der Eigentümer!Ein aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe schafft Kla...
28/08/2026

📡 Glasfaser im Mehrfamilienhaus: Nicht ohne Zustimmung der Eigentümer!

Ein aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe schafft Klarheit:

- Ein Telekommunikationsanbieter darf Glasfaserleitungen nicht allein aufgrund eines Vertrags mit einem Mieter im Gebäude verlegen.

- Bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft.

Im entschiedenen Fall wurden Kabel verlegt, Verteilerkästen montiert und Bohrungen durchgeführt, ohne dass die Eigentümerin zugestimmt hatte. Das Gericht ordnete den Rückbau an. (Quelle: Haufe)

👉 Für WEGs und Vermieter bedeutet das: Vor einem Glasfaserausbau sollte immer geprüft werden, ob ein entsprechender Beschluss oder eine Zustimmung der Eigentümer vorliegt.

BGH-Urteil: Baupflicht verpasst, Grundstück zurückWer ein vergünstigtes Grundstück nicht fristgerecht bebaut, muss mit d...
26/08/2026

BGH-Urteil: Baupflicht verpasst, Grundstück zurück

Wer ein vergünstigtes Grundstück nicht fristgerecht bebaut, muss mit dessen Rückgabe rechnen. Der BGH hat nun geklärt, wann Gemeinden ihr vertragliches Wiederkaufsrecht ausüben können.
Im entschiedenen Fall hatte eine bayerische Gemeinde ein Grundstück 2019 unter Verkehrswert verkauft. Die Käuferin sollte innerhalb von vier Jahren ein Einfamilienhaus errichten. Nachdem sie wegen finanzieller Schwierigkeiten eine fünfjährige Verlängerung beantragt hatte, lehnte die Gemeinde ab und machte später ihr Wiederkaufsrecht geltend. Der BGH hielt dies für fristgerecht. Die vereinbarte sechsmonatige Ausübungsfrist begann frühestens mit der Ablehnung des Verlängerungsantrags. Gemeinden müssen zunächst ermessensgerecht prüfen können, ob sie eine Fristverlängerung gewähren. Einen Rücktritt vom Kaufvertrag erlaubt die versäumte Bebauung dagegen grundsätzlich nicht. Die Bauverpflichtung ist laut BGH regelmäßig nur eine Obliegenheit, keine einklagbare Hauptpflicht des Käufers.

weiterlesen auf Haufe.de (https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/einheimischenmodell_84342_696126.html)

Eine im Rahmen eines Einheimischenmodells vereinbarte Bauverpflichtung begründet regelmäßig keine durchsetzbare Pflicht, sondern nur eine Obliegenheit des Grundstückskäufers. Baut der nicht rechtzeitig, kann die Gemeinde ein zur Absicherung vereinbartes Wiederkaufsrecht ausüben. Ab wann ...

Bundestag beschließt neues HeizungsgesetzDer Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und damit...
13/07/2026

Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz

Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und damit die bisherigen Vorgaben für den Heizungstausch grundlegend reformiert. Die Neuregelung sieht mehr Technologieoffenheit vor, bringt jedoch ab 2028 auch neue finanzielle Pflichten für Vermieter mit sich.
Mit der Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes hebt der Bundestag die strikte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen auf. Künftig ist die Installation von Gas- und Ölheizungen wieder gestattet, sofern diese schrittweise ansteigende Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Die sogenannte Biotreppe schreibt ab Januar 2029 einen Anteil von 10 Prozent vor, der bis 2040 auf 60 Prozent steigen muss. Bestehende Regelungen zum vollständigen Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 entfallen. Zum Schutz der Mieter werden Vermieter ab 2028 gesetzlich dazu verpflichtet, sich zur Hälfte an den anfallenden Netzentgelten und CO₂-Kosten zu beteiligen. Die staatlichen Zuschüsse für den Heizungsaustausch werden im Gegenzug reduziert.

Quelle: DieZeit

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04/01/2026

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Ihr Team von Himas Hausverwaltung mit Herz ❤️

Ein Schaden in der Wohnung ist ärgerlich – egal ob es sich um einen Wasserschaden, einen Defekt an der Heizung oder einen anderen Mangel handelt.Damit wir sc

Willkommen 2026!HIMAS Hausverwaltung mit Herz wünscht allen Eigentümern, Mietern und Geschäftspartnern ein gesundes, glü...
03/01/2026

Willkommen 2026!
HIMAS Hausverwaltung mit Herz wünscht allen Eigentümern, Mietern und Geschäftspartnern ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen – wir freuen uns auf ein weiteres gemeinsames Jahr! 🏡✨

21/05/2025

Geräumige Eigentumswohnung in familienfreundlicher Wohnanlage sucht neuen Eigentümer.

- 70 qm Wohnfläche
- 3 Zimmer
- Balkon
- Einbauküche
- Bad mit Badewanne
- Keller
- Kinderspielplatz
- PKW Stellplatz

Kaufpreis: 149.000 €

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen.

Tel.: 05454-9334674
Mail: info@ himas.eu
Web: www.himas.eu

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Rauchwarnmelder-Wartung als Betriebskosten umlagefähig
26/09/2024

Rauchwarnmelder-Wartung als Betriebskosten umlagefähig

Die Kosten für die Prüfung von Rauchwarnmeldern sind als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar.

Adresse

Eschweg 118
Hörstel
48477

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00

Telefon

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