GrundbesitzPartner AG

GrundbesitzPartner AG Grundbesitzverwaltung

18/02/2023

Die GrundbesitzPartner AG mit Sitz in Haan (Rheinland) ist Bestandhalter und Projektentwickler von Gewerbe- und Wohn­objekten zwischen Köln und Wuppertal und seit über 25 Jahren auf dem Markt.

Im Zuge einer Altersnachfolge suchen wir in Voll- oder Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Immobilienverwalter (m/w/d)
Ihre Aufgabe:
In dieser vielseitigen und vielschichtigen Aufgabe übernehmen Sie als festes Team-Mitglied die Eigenverantwortliche kauf­männischer Verwaltung des Immobilienportfolios.

Hierzu zählt im Einzelnen:

Besichtigungen, Übergaben und Abnahmen von Mietflächen
Umsetzung und Verwaltung der Mietverträge
Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung
Objektüberwachung und Steuerung externer Dienstleister sowie Optimierung bestehender Dienstleister- und Versorgerverträge
Forderungsmanagement
Ihr Profil:
Wir wenden uns an kommunikationsstarke Persönlichkeiten, die auf der Basis einer abgeschlossenen Ausbildung oder Stu­diums (idealerweise im Immobilienbereich) mehrjährige Erfahrung in der Immobilienverwaltung erworben haben.

Darüber hinaus zeichnet Sie aus:

Sicherer Umgang mit Immobilienverwaltungssoftware wie z.B. Wincasa oder vergleichbar
Hohes Maß an Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
Sie erwartet:
Wir bieten eine anspruchsvolle und qualifizierte Tätigkeit, das Umfeld eines dynamischen Unternehmens sowie die Mitarbeit in einem erfolgreichen und serviceorientierten Team.

Darüber hinaus erwartet Sie:

Sicheres und unbefristetes Arbeitsverhältnis
Angenehmes Arbeitsklima
Interessante Weiterentwicklung bzw. Entwicklungsmöglichkeiten
Kurze Entscheidungswege
Eigenständiges Arbeiten mit Entscheidungsfreiheiten
Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
Attraktiver Arbeitsplatz in der Innenstadt von Haan
Wenn Sie sich mit dieser abwechslungsreichen Rolle identifizieren können und Sie darüber hinaus motiviert sind und Spaß daran haben in einem Team zum Erfolg unseres Unternehmens beizutragen, freuen wir uns Sie kennenzulernen.

Herr Dr. Arnd Bogatzki steht Ihnen für eine erste Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 0163/ 5588000 gerne zur Verfügung. Strengste Diskretion ist selbstverständlich.

Ihre Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Gehaltsvorstellung, Eintrittstermin) senden Sie bitte idealerweise per Mail an [email protected] oder an GrundbesitzPartner AG, Windhövel 1, 42781 Haan.

01/12/2022
09/11/2022

Anbei der heutige Zeitungsartikel über das Unrechtsurteil der Richter/innen Nina Tabea Zwermann-Milstein, Katrin van Rossum, Gerhard Tischner und Ira Jürging.

Insofern die OLG Sprecherin ausführt, dass wir zweifelsfrei beweisen müssen, das Wasser nicht abgenommen zu haben, verweise ich auf das Gutachten des vereidigten Sachverständigen und sämtliche Zeugen, die bestätigen, das kein Wasserhahn tropfte und keine WC Spülung durchlief (was zudem laut Gutachten niemals diese Wassermengen verursachen kann). Zudem wurde vorgetragen und unter Beweis gestellt, dass die Hebeanlage defekt war und das Wasser folglich nicht vom Keller in das Kanalsysrem abfließen konnte. Diese Beweise haben die oben genannten Richter laut ihrem eigenen Urteil genau gelesen, jedoch dann alle unter den Tisch fallen lassen.

Wasserstreit: Haaner will Klage beim BGH

Courthouse

04/11/2022

In der Sache ImmoPartner gegen Stadtwerke Haan wegen des angeblichen Verbrauchs von 15.300.000 Liter Wasser für unser Büro und ein Ladenlokal ging es nun weiter:

Das OLG Düsseldorf hat nun ohne Verhandlung unsere Berufung gegen mit beiliegendem Beschluss zurückgewiesen.

Obwohl die Richter des OLG den Fall vollständig erfasst haben und aus dem Gutachten und den Zeugenaussagen zitieren, lassen sie alles unberücksichtigt, dass nicht zu dem gewünschten Urteil passt:


Beschluss OLG Seite 11: „der hohe Verbrauch ggfs. durch defekte Wasserverbrauchsstellen wie Druckspüler. Toilettenspülkästen…verursacht worden ist.
Vereidigter Sachverständige: „Durchlaufende WC-Spülkästen sowie Auslaufarmaturen an Spülen, Waschtischen oder Ausgussbecken sind nicht annährend in der Lage, einen derart hohen Wasserverbrauch zu verursachen.“ (Gutachten, Punkt 5. Beurteilung Seite 10)

Beschluss OLG: keine Ausführungen zu den Zeugen
Sitzungsprotokoll: Zeugenaussagen vom 18.09.2022 von Andreas Della Mora: „Einen Wasserschaden habe ich im Jahr 2014 nicht festgestellt. Ich kann sicher sagen, dass jedenfalls in einer Größenordnung, um die es hier geht, kein Wasser irgendwo im Haus vorhanden war oder ausgetreten ist. Dies hätte ich bemerkt. Ich habe nach der Übernahme des Gebäudes durch die Firma Bilfinger wöchentlich das Gebäude überprüft und bin im Zuge dessen durch alle Räume durchgegangen. Ich habe im Basement in alle Räume einmal reingesehen und dort ist mir nie aufgefallen, dass irgendwo nasse Stellen vorhanden waren.“ Und weiter: „Wenn dort (WC Anlage) durch eine Spülanlage das Wasser permanent gelaufen wäre, dann hätte ich das gehört. Dann wäre zu hören gewesen, wie ein Spülkasten permanent mit Wasser gefüllt wird, weil der Schwimmer die Wasserzufuhr nicht stoppt. Das habe ich aber niemals gehört.“ Auf Nachfrage des gegnerischen Rechtsanwalts: „Ich habe bei meinen wöchentlichen Rundgängen üblicherweise einmal bis in die Räume mit den Waschbecken hineingeguckt. Darüber hinaus habe ich etwa alle zwei Monate auch die Toiletten selbst angesehen. Das habe ich aber üblicherweise nicht gemacht, weil man das nicht macht. Das war auch nicht erforderlich, weil ich gehört hätte, wenn in den Toiletten das Wasser gelaufen wäre. Die Toiletten hatten Spülkästen, in die das Wasser hineingezischt wäre. Wenn ich mir die Toiletten angeguckt habe, dann habe ich nicht gesehen, dass dort das Wasser in die Toiletten gelaufen ist.

Dr. Bogatzki bekundete, dass die WC Anlagen, Waschbecken und die Hebeanlage nicht in Betrieb waren. Das Wasser war dort abgedreht. Nur im EG und im 1. OG sind die Wasserinstallationsanlagen in Betrieb, im Kellergeschoß aber nicht.
Tatsächlich ist es so, dass die gesamte Hebeanlage seit Übernahme Anfang Januar 1014 nicht in Betrieb war, da die Sicherungen fehlten. Erst im Jahre 2016 stellte sich heraus, nachdem versucht wurde, die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen, dass die Hebeanlage, zumindest eine Pumpe defekt ist. Bis heute befinden sich die Pumpen noch im Zustand von 2014, aus Kostengründen haben wir keine Reparaturen durchgeführt.
Weiterhin teilte der Zeuge mit, dass ein Hinweise auf Wasserschäden oder Rohrbrüche nicht gegeben hat und auf Seite 13: „Ich kann bestätigen, dass es seit 2014, d.h. seit der Zeit, als wir das Objekt übernommen haben, keinen einzigen Wasserschaden in dem Objekt gab.“

Die Tatsache, dass die 15.300.000 Liter Wasser nicht abfließen konnten, da die Hebeanlage defekt und außer Betrieb war, behandeln die Richter auch nicht.


Es drängt sich die Vermutung auf, dass hier zum Nachteil einer Partei geurteilt wurde indem man in beispielloser Art alle Argumente unter den Tisch fallen lässt, Spekulationen zugunsten einer Seite anführt und sich über das Gutachten eines Sachverständigen mit laienhaften Aussagen (WC Spülungen laufen durch) hinwegsetzt. Auf ein eigenes Gutachten, welches diese Fehler aufdeckt, verzichtet das OLG bewusst. Dies ist meines Erachtens die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch die Richter zugunsten einer Partei. Physikalische Gesetze lassen sie unberücksichtigt.

15/10/2022

Die Justiz im Jahre 2022.

Meiner Meinung nach eine klare Rechtsbeugung:

In unserem Bürohaus, dass nur über WCs, Waschbecken und 2 Teeküchen verfügt hatten man bis zum Jahre 2013 und ab dem Jahre 2015 immer jährliche Wasserkosten in Höhe von wenigen hundert Euro. Im Jahre 2014 führte die Stadtwerke Haan Arbeiten in direkter Nähe zu einer Wasseruhr durch. Hierbei ist es offensichtlich zu einem Rollensprung gekommen. Die Wasseruhr zeigte einen Verbrauch von über 15.300.000 Litern (15.300 Tonnen) für die Zeit von 301 Tagen an. Das entspricht einem Verbrauch von über 339 voll gefüllten Badewannen - an jedem Tag! Die Stadtwerke baute die Wasseruhr aus und zerstörte sie dabei. Danach ließ sie die Wasseruhr überprüfen und konnte keine Fehlfunktion feststellen.

Der Fall landete vor dem Landgericht Wuppertal. Um festzustellen, ob es die Wassermengen überhaupt durch die Zuleitungen und Abflüsse unseres Hauses fließen konnten, haben wir die IHK gebeten einen vereidigten Sachverständigen zu benennen, der diese Frage beantworten kann. Der Sachverständige hat sich vor Ort die Wasserleitungen angeschaut und kam zu dem Ergebnis, dass der für das Jahr 2014 durch die defekte Wasseruhr angezeigte Verbrauch „sowohl praktisch als auch theoretisch gar nicht möglich“ war. Diese Wassermengen hätten weder durch die Zuleitungen noch durch die Abwasserleitungen fließen können. Das Gutachten wurde der Richterin am Landgericht Wuppertal, Dr. Zwermann-Milstein vorgelegt, deren Aufgabe es gewesen wäre, es zu überprüfen.
Offenbar wollte sie zu Gunsten des Staatsunternehmens Stadtwerke Haan urteilen und negierte physikalischen Gesetze.
Das Gutachten überprüft sie nicht sondern relativierte es. Sie führte aus, dass der Gutachter die defekte Wasseruhr nicht gesehen habe. Seine Aufgabe bestand jedoch darin zu überprüfen ob die Leitungen für die strittige Wassermenge ausreichend dimensioniert waren, ob die Wassermengen durch diese fließen konnten.
Analog kann man behaupten, ein Mensch sei mit dem Fahrrad von Düsseldorf zum Mond gefahren. Ein Gutachten, das darlegt, dass dies aufgrund der physikalischen Gesetze nicht möglich ist, würde die Richterin relativieren, indem sie ausführt, der Gutachter habe die Reifen des Fahrrades nicht gesehen.

Wir haben das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal vollständig verloren und müssen Gerichts- Anwalts- Gutachter, Wasser und Kanalbenutzungskosten, zusammen weit über 100.000 Euro zahlen.

Gegen dieses Fehlurteil haben wir Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt. Die Richterinnen van Rossum, Dr. Jürging und der Richter Tischner haben einen Hinweisbeschluss erteilt, in dem sie ausführen, dass unsere Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Mit den Fehlern des Landgerichts beschäftigten sie sich nicht sondern phantasieren, dass durch tropfende Wasserhähne oder durchlaufende Toilettenspülungen die 15.300.000 Liter Wasser = 102.00 bis zum Rad gefüllte Badewannen = 339 bis zum Rand gefüllte Badewannen täglich über 301 abgeflossen sein könnten, obwohl der vereidigte Sachverständige ausführte das „durchlaufende WC-Spülkästen sowie Auslaufarmaturen an Spülen, Waschtischen oder Ausgussbecken … nicht annährend in der Lage (sind) einen derart hohen Wasserverbrauch zu verursachen.“

Alle Mitarbeiter haben vor dem Landgericht bezeugt, dass niemandem auch nur einen tropfenden Wasserhahn oder eine einzelne durchlaufende WC Spülung aufgefallen ist. Die Gerichte ließen auch diese Aussagen unberücksichtigt.

Passieren kann dass jedem in Deutschland. Sollte der Zählersprung zu eine Zahlenreihe weiter vorne stattfinden, liegt der Schaden für den Endverbraucher nicht wie in diesem Fall (Gerichtsgebühren, Gutachter Gebühren, Kanalgebühren) bei über 120.000 € sondern vielleicht bei 1, 10 oder 100 Millionen €.
Die Richter Dr. Zwermann-Milstein, von Rossum, Dr. Jürging und Tischner stellen sich über physikalische Gesetze. Sie erfinden Sachverhalte die technisch und physikalisch unmöglich ist, obwohl ihnen die Gutachten vorliegen, die genau Gegenteiliges attestieren.
Der Bürger ist diesen Handlungen, die meines Erachtens eine Rechtsbeugung darstellen, hilflos ausgeliefert.

Wir haben aufgrund dieser Erfahrungen alle Investitionen in Deutschland sofort gestoppt, da wirtschaftliches Handeln ein Mindestmaß an Rechtssicherheit erfordert. Alle sozialen Engagements in Deutschland stellen wir ein.

Unser Team braucht VerstärkungBuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit oder 520 Euro bei bester Bezahlung...
15/08/2022

Unser Team braucht Verstärkung

Buchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit oder 520 Euro bei bester Bezahlung

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Dann sind Sie bei uns genau richtig.

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Sie arbeiten im Zentrum der Stadt Haan
Die Aufgaben sind vielseitig
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Home-Office ist zeitweise möglich – Sie erhalten einen Laptop mit Datev-Zugang

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an: [email protected]
ImmoPartner GmbH
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Windhövel 1
42781 Haan

Leckeres Essen 🥘 top Qualität
22/06/2022

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Adresse

Windhövel 1
Haan
42781

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Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
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Freitag 08:00 - 17:00

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