18/07/2026
Das Mietrecht steht gerade vor einer der größten Reformen seit Jahren. Zwei Themen gelten bereits, zwei sind noch im Gesetzgebungsverfahren.
Als Juristin behalte ich das genau im Blick, damit ihr es nicht selbst recherchieren müsst.
Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen, seitdem läuft das parlamentarische Verfahren.
Am 9. Juli 2026 erste Lesung im Bundestag, danach folgen Ausschussberatungen sowie zweite und dritte Lesung. Ein Inkrafttreten wird frühestens Herbst 2026 erwartet. Noch ist nichts final, aber die Grundzüge sind durch den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD politisch abgesichert.
Änderungen im Verfahren sind trotzdem möglich.
Wichtig zu verstehen: Die geplante Deckelung gilt nicht automatisch bundesweit. Sie würde nur in Gebieten greifen, die das jeweilige Bundesland per Rechtsverordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausweist, typischerweise Großstädte und deren Umland.
Wer in ländlichen Regionen vermietet, könnte gar nicht betroffen sein. Außerdem: Eine überschießende Erhöhung verfällt, sie kann nicht in späteren Jahren nachgeholt werden.
Bisher war möblierte Vermietung eine der beliebtesten Möglichkeiten um die Mietpreisbremse zu umgehen, weil Zuschläge kaum kontrollierbar waren. Das soll sich ändern.
Zusätzlich zur Deckelung ist eine Offenlegungspflicht geplant.
Auch Kurzzeitmietverträge sollen auf maximal 6 Monate begrenzt werden. Noch ist nichts final, aber die Richtung ist durch den Koalitionsvertrag politisch klar abgesichert.
Viele Vermieter wissen das noch immer nicht: Das CO2KostAufG gilt bereits seit Januar 2023.
Wer die CO₂-Kosten weiterhin vollständig auf den Mieter umlegt, riskiert Rückforderungen. Maßgeblich ist dabei nicht die Energieeffizienzklasse des Energieausweises, sondern der tatsächliche spezifische CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg CO₂ pro m² und Jahr.
Ab 2027 wird der nationale CO₂-Preis zudem durch das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ersetzt, die Kosten dürften dann nochmal deutlich steigen.
Die Mietpreisbremse ist kein neues Thema, aber sie wird zunehmend schärfer durchgesetzt.
Mieter können zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern, die Beweis