REGINA HESSE IMMOBILIEN

REGINA HESSE IMMOBILIEN REGINA HESSE IMMOBILIEN
ist ein junges, engagiertes Immobilienunternehmen mit Sitz in Hannover-Kirchrode sowie einem ganz neuen Immobilien-Shop in Garbsen.

Wir haben uns auf die Vermietung und den Verkauf sowie die Verwaltung von ausgesuchten TOPP-IMMOBILIEN spezialisiert. OFFICE HANNOVER:
Muthesiusweg 40a,
30556 Hannover

+40 511 9523576

SHOP GARBSEN
Hauptstraße 223,
30826 Garbsen

+49 5131 4408989

Hallo Berlin!in Hannover sprechen wir emotionsloses "Hochdeutsch" aber ich gebe mir mal Mühe im Berliner Dialekt, den wi...
24/04/2023

Hallo Berlin!
in Hannover sprechen wir emotionsloses "Hochdeutsch" aber ich gebe mir mal Mühe im Berliner Dialekt, den wir sooo lieben zu schreiben;
" Wir sitzen janz schön inner Bredullje .
Unser Sohn 27 un sen janz lange Freundin 26 (beede echt jut haushaltsfähig) arbeiten schon in Berlin in tippi toppi Jobs- pendeln aber noch aus Leibzsch.
Suchen daher dringend ne 2-3 Zi. Whg. 55-89 m2- och janz jerne mit Balkon.
KM ca. 1.200,00 €.
Janz weit draußen nüscht so jern. "Moabit, Neukölln, Kreuzberg, Charlottenburg, Prenzlauer Berg" det fänden die beeden richtig knorke.
Bieten selbstverständlich allet wat zu nem jesicherten Mietvertrag jehört. Die beiden san och rauchfrei. Ick stehe euch jern für alle Rückfrachen zur Verfügung. Det würd mich freuen wenn ihr mir jreicht, na klar.
Wenn ihr was wißt, eenfach melden, , würd sich keenen Kopp drüber jagen.
Und klar, Tipps wenns klappt zahlen wir och jut. PN oder
mobil 0177-8190888.
Janz lieben Dank Regina

Opening🍾🥂
08/10/2018

Opening🍾🥂

...ist für uns ein Ort, an dem es um mehr als Arbeit geht. Ein Ort, der dich mit Gleichgesinnten verbindet. An dem man sich gut fühlen kann und gut aufgehoben ist. Zentral aber dennoch ländlich in Garbsen gelegen, bietet das CO-WORKING.HOUSE eine inspirierende Atmosphäre und beste Voraussetzunge...

24/07/2018

Die Dynamik beim Kaufpreisanstieg für Wohnimmobilien hat sich abgeschwächt. Laut F+ B legten nur die Kaufpreise für Einfamilienhäuser deutlich zu.

23/04/2018

Verwalterbestellung und Verwaltervertrag hängen zwar miteinander zusammen – sind aber trotzdem rechtlich zwei verschiedene Vorgänge. Nach der sogenannten Trennungstheorie ist zwischen Organstellung (organisationsrechtlicher einseitiger Bestellungsakt) und Verwaltervertrag (zivilrechtlicher entge...

15/03/2018

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16/07/2017

Entdecken Sie interessante Karrieremöglichkeiten bei Regina hesse Immobilien

13/06/2017
05/09/2016

Kleine Welt ganz groß... Wir bauen dieses Kleinod gerade komplett um und richten die Wohnung im "Sylter Stil" komplett neu ein. Die Umbauphase wird voraussichtlich in der Winterzeit abgeschlossen sein. Gerne senden wir Ihnen aktuelle Fotos und die genaue Ausstattungsdetails bei Buchungsanfrage zu.

06/06/2016

Räume perfekt zu gestalten und anschließend im besten Licht zu präsentieren, ist Ziel unseres Home Stylings. Wir setzen hochwertige und niveauvolle Gestaltungen sowohl in privaten (auch seniorengerechtes Wohnen) als auch gewerblichen Räumen (Ferienwohnungen, Ladenlokale, Geschäftsräume...) kompetent...

06/06/2016

Westerland Ferienwohnung für max. 2 Personen ab 89 € pro Nacht | Objekt Nr. 105385 | Jetzt Ihren Traumurlaub auf Sylt finden.

11/02/2015

Bestellerprinzip ab 2015 gilt nicht bei Kauf oder Verkauf von Immobilien!

Ab 2015 soll das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Mietwohnungen gelten: „Wer bestellt, der bezahlt“. Das bedeutet, dass nicht mehr der Mieter sondern der Vermieter den Makler bezahlt (wenn er einen beauftragt hat). Immer mehr Kunden fragen uns nun, ob das Bestellerprinzip auch beim Kauf oder Verkauf eines Hauses gilt. Die Antwort ist nein. Das Bestellerprinzip gilt – so wie es die Bundesregierung in den Bundestag und Bundesrat eingebracht hat – ausschließlich für die Vermietung von Wohnungen in Ballungsräumen und nicht für den Verkauf von Immobilien.

Verunsichert überlegen nun manche Verkäufer den Verkauf einer Immobilie abzusagen. Sie fürchten, dass nun Sie die Provision für den Makler bezahlen müssen. Das ist ein Irrtum. Wie bisher zahlt der Käufer bei einem Hauskauf die Maklerprovision – nicht der Verkäufer! Hier merken wir ganz besonders die Verunsicherung durch ungenaue Berichterstattung der Medien. Es wird in der öffentlichen Wahrnehmung kaum zwischen Vermietung und Verkauf entschieden.

In dem Gesetzentwurf geht es aber ausschließlich um Mietwohnungen.

Zwar überlegt der Berliner Senat einen Antrag einzubringen, der auch beim Kauf und Verkauf das Bestellerprinzip einführen könnte, aber dazu müsste erst der Senat einen Beschluss fassen (was in weiter Ferne ist) und dann müsste der Antrag über den Bundesrat im Bundestag beschlossen werden (auch damit ist auf absehbare Zeit in 2015 oder 2016 nicht zu rechnen). Realistischer ist, dass die Bundesregierung erst einige Jahre die Auswirkungen des Bestellerprinzips auf die Vermietung beobachten wird, bevor das Gesetz möglicherweise auf Verkäufe ausgeweitet wird.
Wer jetzt überlegt seine Immobilie zu verkaufen oder eine Immobilie zu kaufen, sollte seine Entscheidung von vielen wichtigen Kriterien abhängig machen (z.B. aktuelle Marktpreisentwicklung und eigene Lebensumstände) – jedoch nicht vom Bestellerprinzip.

Fragen Sie uns einfach unverbindlich zur Provisionsregelung 2015 beim Verkauf Ihrer Immobilie. Wir helfen Ihnen gerne weiter – auch sofort am Telefon.

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Hanover
30559HANNOVER

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Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
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