24/02/2026
Seit dem 1.1.2024 gelten für die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen die Vorgaben und Fristen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für die ersten Hauseigentümer war die Heizungsprüfung bis zum 30.9.2025 Pflicht. Wer eine noch ältere Heizung besitzt, hat dafür Zeit bis 2027.