10/03/2022
Abschließend zum Thema der verschiedenen Mietarten möchten wir uns heute einmal das Thema der Vorauszahlungen anschauen.
Die Vorauszahlung beinhaltet eine Betriebskostenabrechnung (BKA) NACH der Abrechnungsperiode. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die BKA innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zu übermitteln. Mit der Abrechnung entscheidet sich, ob es zu Nacherstattungen oder Nachzahlungen kommt. Als eine Folge kann die Anpassung der Vorauszahlung vorgenommen werden.
Die Betriebskostenvorauszahlung beinhaltet Konfliktpotenzial. Zum einen ist sie oftmals mühselig und zeitaufwendig, zum anderen häufig nicht eindeutig und eher unverständlich. Die Folge können Einsprüche, Widersprüche, aufwendiger Schriftverkehr und rechtliche Auseinandersetzungen sein. Kommt es im Laufe der Abrechnungsperiode zum Mieterwechsel, entstehen dem Vermieter durch Zwischenablesungen und -abrechnungen weitere Aufwendungen.
Um einen Überblick über die Entwicklung der Betriebskosten zu gewährleisten, rechtfertigt sich der Aufwand für einen Vermieter.
Wir nutzen in unserer Hausverwaltung natürlich spezielle Programme zur BKA, mit denen wir professionell arbeiten können. Für die private Handhabung sind diese jedoch oft nicht lohnenswert.
Gern unterstützen wir auch DICH bei deiner Mietverwaltung.
Hast du eine Vorstellung, was das für deine Immobilie im Monat kosten würde, wenn wir uns um ALLES kümmern?
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