Sachverständigenbüro für Grundstücksbewertung Martina Deichl

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Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Grundsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrigAm 10. April 2018 h...
13/04/2018

Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Grundsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig

Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Die momentan verwendeten Einheitswerte zur Bemessung der Grundsteuer stammen aus 1964 für die alten Bundesländer bzw aus 1935 für die neuen Bundesländer und dürfen nur noch bis längstens Ende 2024 verwendet werden.
Bis Dezember 2019 müssen Bund und Länder die Grundsteuer neu regeln, bis Ende 2024 müssen rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
Als Grundstücks-Sachverständiger sehe ich spätestens mit Erteilung der neuen Steuerbescheide ein neues Auftragsfeld und muss mich deshalb eigentlich darüber freuen. Persönlich bin ich allerdings darüber betroffen, dass man nicht müde wird, Steuern und Abgaben zu erhöhen und wieder einen Weg gefunden hat, alle Bürger mehr zur Kasse zu bitten. Da die Grundsteuer zu den umlegbaren Miet-Nebenkosten zählt, würden bei einer Erhöhung der Grundsteuer sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter belastet.

Das Foto (fotalia) dient der Aufmerksamkeit.

Da das Thema aktuell in FB diskutiert wird  und ich zufällig gerade auch wieder ein entsprechendes Gutachten erstellt ha...
09/02/2018

Da das Thema aktuell in FB diskutiert wird und ich zufällig gerade auch wieder ein entsprechendes Gutachten erstellt habe, nehme ich das zum Anlass, hier einen Artikel zum Erbbaurecht zu verfassen.

Das Erbbaurecht wird oft fälschlicher Weise mit der Erbpacht gleich gesetzt. Die Erbpacht ist aber in Deutschland bereits seit 1947 verboten, relevant ist also nur noch das Erbbaurecht.
Das Erbbaurecht ist, wie der Name schon sagt, ein Recht, nämlich das Recht, auf einem Grundstück in fremdem Eigentum ein Gebäude zu errichten bzw. zu unterhalten. Damit sind Grundstückseigentümer und der Eigentümer der baulichen Anlagen nicht identisch. Erwirbt man ein Erbbaurecht an einem bereits bebauten Grundstück, wird man folglich auch nur Eigentümer des Gebäudes, nicht aber des Grundstücks.
Für die Nutzung des Grundstücks ist dem Grundstückseigentümer (=Erbbaurechtsgeber) ein Erbbauzins zu bezahlen. Dieser Erbbauzins unterliegt in der Regel einer sog. Wertsicherungsklausel. Die Wertsicherungsklausel ist oft an den Lebenshaltungsindex gekoppelt, d.h. der Erbbauzins steigt mit den steigenden Lebenshaltungskosten.
Der Erbbauzins ist über die gesamte Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags – meist 99 Jahre - zu zahlen. Bei Auslauf des Erbbaurechtsvertrags kommt es zum sog. Heimfall – das Eigentum am Gebäude geht auf den Grundstückseigentümer über. Dabei sieht der Erbbaurechtsvertrag in der Regel eine Entschädigung vor, die deutlich unter dem Verkehrswert liegt oder unter gewissen Umständen sogar komplett entfallen kann.
In aller Regel enthält der Erbbaurechtsvertrag noch eine ganze Reihe weitere Einschränkungen und Verpflichtungen für den Erbbaurechtsnehmer. So ist häufig die Nutzung des Gebäudes vorgeschrieben und eine Umnutzung, ebenso wie eine Umgestaltung bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Grundstückseigentümer kann Vorschriften machen hinsichtlich der Unterhaltung des Gebäudes und seine Zustimmung zur Belastung mit Grundschulden oder dem Verkauf fordern, sowie vieles mehr.
Der Vorteil des Erbbaurechts liegt darin, dass die Grundstückskosten als große Einmalzahlung entfallen und somit weniger Eigenkapital nötig ist. Besonders in Regionen mit sehr hohen Grundstückspreisen kann das interessant sein. Allerdings relativiert sich dies in Zeiten des Niedrigzinsniveaus erheblich, zumal dann der Erbbauzins durchaus höher sein kann als die Finanzierungskosten für das Grundstück. Gerade in Regionen mit niedrigem Bodenwertniveau kann sich dieser Effekt im Laufe der Zeit auch noch verschärfen, wenn die Entwicklung der Grundstückspreise hinter dem Lebenshaltungsindex zurück bleibt. Jedenfalls aber untergräbt der im Laufe der Zeit steigende Erbbauzins eine wichtige Funktion der Immobilie, nämlich die Altersvorsorge. Ein wirklich „mietfreies“ Wohnen im Alter gibt es auf einem Erbbaugrundstück nicht. Auch der Werterhalt der Gebäude ist auf Erbbaugrundstücken schlechter als auf anderen Grundstücken. Laut Literatur sind bei der Bewertung von Erbbaurechten zusätzliche Abschläge von 10-15% für Wohnhäuser anzusetzen.
Für eine abschließende Beurteilung ist immer der jeweilige Erbbaurechtsvertrag ausschlaggebend. Grundsätzlich sind Erbbaurechte aus meiner Erfahrung aber eher kritisch zu sehen. Sowohl eine juristische Beratung durch einen Fachanwalt als auch eine Beratung durch einen Grundstückssachverständigen sind bei Interesse jedenfalls ratsam.

Wir wünschen all unseren Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Fest! Auch wir gönnen uns eine Auszeit und sind ab 8.1....
24/12/2017

Wir wünschen all unseren Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Fest! Auch wir gönnen uns eine Auszeit und sind ab 8.1.2018 wieder gerne für Sie da.

Für alle Interessierten etwas Info zur Baufinanzierung
14/05/2017

Für alle Interessierten etwas Info zur Baufinanzierung

Was ist zu beachten?

22/02/2017

Hier mal eine ökologische Idee für zugewachsene Grundstücke 😃👍

Baupreisindex im November 2016 um 2,2% gestiegen!Gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts vom 10.01.2017 stie...
19/01/2017

Baupreisindex im November 2016 um 2,2% gestiegen!
Gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts vom 10.01.2017 stieg der Baupreisindex für den Neubau konventionell errichteter Wohngebäude in Deutschland um 2,2 % in Vergleich zum Vorjahr (November 2015), das ist eine weitere leichte Steigerung im Vergleich von August 2015 bis August 2016 (2,1%).
Auf Basis 2010 liegt der Baupreisindex somit mit Stand November 2016 bei 114,1.
Rohbaumaßnahmen sind mit 1,9% Preissteigerung weniger betroffen als Ausbaumaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen mit 2,5%. Besonders deutliche Preissteigerungen gab es bei Wärmedämm-Verbundsystemen (3,4%), Nieder- und Mittelspannungsanlagen (3,3%) sowie Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen (3,2%).
Quelle: Pressemitteilung des Statischen Bundesamtes Nr. 008/17 vom 10. Januar 2017
Foto: Fotolia

Aktuelle Grunderwerbssteuersätze ab 01.01.2017: Bis zur Föderalismusreform vom 01.09.2006 galt ein bundeseinheitlicher G...
02/01/2017

Aktuelle Grunderwerbssteuersätze ab 01.01.2017: Bis zur Föderalismusreform vom 01.09.2006 galt ein bundeseinheitlicher Grunderwerbssteuersatz von 3,5%. Seitdem dürfen die Bundesländer ihre eigenen Steuersätze festlegen. Lediglich Bayern und Sachsen haben seitdem den Grunderwerbssteuersatz nicht angehoben. Ab dem 01.01.2017 erhöht jetzt Thüringen auf 6,5% und schließt damit zu den Spitzenreitern im Ländervergleich auf. Die Grunderwerbssteuer wird auf den Kaufpreis von Grundstück und den aufstehenden baulichen Anlagen erhoben. Nicht grunderwerbssteuerpflichtig ist mit verkauftes Inventar, das dann aber wertmäßig im Kaufvertrag ausgewiesen werden muss.

Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2017!
01/01/2017

Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2017!

Diese Woche war ich mit meinem engsten Mitarbeiter, unserem Bully Bruno, beim Gutachterausschuss in Saarbrücken zur Able...
22/12/2016

Diese Woche war ich mit meinem engsten Mitarbeiter, unserem Bully Bruno, beim Gutachterausschuss in Saarbrücken zur Ableitung der Sachwertfaktoren für die Landeshauptstadt. Dass Bruno seine Sache gut gemacht hat, sieht man ja. Und dass es sich für ihn gelohnt hat, auch. Vielen Dank für das Weihnachtsgeschenk an den noch immer nicht identifizierten Spender! Und was sind Sachwertfaktoren oder auch Marktanpassungsfaktoren? Das sind diejenigen Faktoren, die den im Sachwertverfahren errechneten "Substanzwert" eines Grundstücks samt Gebäuden an die Lage anpassen. Denn das ein und das selbe Haus in Saarbrücken einen ganz anderen Wert hat als in einem kleinen Örtchen hinter Kusel oder aber in München ist ja völlig klar. Diese Faktoren werden aus tatsächlich Kaufpreisen empirisch abgeleitet, natürlich auch in SB noch nach Lageklassen unterteilt. Viel Rechnerei und Statistik, aber macht Spass! Und ist natürlich ein immenser Vorteil, wenn ausser dem Sachverstand der Sachverständigen nicht nur landes- oder gar bundesweite Faktoren zur Verfügung stehen.

18/12/2016

Seit Kurzem ist die neue Homepage des Sachverständigenbüros Martina Deichl online. Wir freuen uns über Besucher!

17/12/2016

Das Sachverständigenbüro für Grundstücksbewertung Martina Deichl in Homburg hat jetzt auch eine Facebook-Seite! Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro, das auf die Wertermittlung von Immobilien spezialisiert ist. Auf dieser Seite informieren wir alle Immobilien-Interessierten über Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen der Immobilienbranche.

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