22/09/2022
Ab dem 01.01.2023 tritt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Also das Gesetz das die Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Mieter und Vermieter regelt.
Als Berechnungsgrundlage wird der Energieausweis für das Wohngebäude herangezogen.
Daher prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Energieausweises (10 Jahre),
wenn Sie nach der Erstellung des Energieausweises energetische Sanierungsmassnahmen (z.B eine neue Heizung, neue Fenster, dämmen der Keller- und oder der obersten Geschoßdecke (Decke zum Dachboden) durchgeführt haben, oder wenn Sie noch gar keinen Energieausweis haben, sollten Sie sich schon jetzt um ein aktuellen Ausweis kümmern.
Weitere Informationen https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/co2-preis-inwiefern-muessen-sich-vermieter-beteiligen_84342_525922.html
Den notwendigen Energieausweis kann ich für Sie erstellen, für einen Bedarfsausweis hat die Datenaufnahme durch den Energieberater zu erfolgen, bei einem Verbrauchsausweis können Sie mir die notwendigen zur Verfügung stellen, ein Formular für die Datenaufnahme finden hierhttps://www.wegener-bausachverstand.de/upload/0-aufnahme-verbrauchsausweis-v2.pdf
www.wegener-bausachverstand.de
Jürgen Wegener ist Ihr kompetenter Bausachverständiger und Bautechniker im Raum Ibbenbüren. ➤ Informieren Sie sich hier über seine Leistungen!