09/02/2024
AUSSETZUNG EINER BELOHNUNG
durch den Inhaber der Immobilien Gustav-Manz-Haus wird Belohnung ausgesetzt in Höhe von insgesamt bis zu
3.000 € *
(in Worten: dreitausend Euro) für sachdienliche Hinweise oder Beweismittel, die zur Ermittlung und Überführung an der Tat Beteiligter führen.
Von Dienstag auf Mittwoch (06.02 auf 07.02) und von Donnerstag auf Freitag (08.02 auf 09.02) wurden am Gustav-Manz-Haus und den umliegenden Gebäuden schwere Sachbeschädigungen durch Graffiti begangen.
Wer hat zur Tatzeit oder zu anderen Zeiten Beobachtungen gemacht oder von Beobachtungen gehört, die mit dem Vorfall in Verbindung stehen könnten?
Wer kann Hinweise auf den/die Täter geben?
Wenden Sie sich mit sachdienlichen Hinweisen zur Aufklärung der Straftat an die Polizei Idar-Oberstein oder mit einer Nachricht über Facebook oder Mail ([email protected]) an uns.
*Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Sollten sich mehrere Personen mit Hinweisen melden, so wird unter Berücksichtigung des Eingangs und der Wertigkeit der Hinweise entschieden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. An der Straftat beteiligte Personen sind von der Zuerkennung ausgeschlossen.
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