17/06/2026
NEIN! NEIN! NEIN!
An alle Inhaber von Hausverwaltungsfirmen:
Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern.
Heute haben sich gleich zwei Verkäufer bei mir gemeldet:
"Herr Schmeh, in einem Podcast wurde gesagt, dass es bei dem Verkauf einer Hausverwaltungsfirma üblich sei, den Kaufpreis über mehrere Jahre verteilt zu zahlen. Stimmt das?"
Meine klare Antwort:
Bei den meisten gut aufgestellten Hausverwaltungsfirmen erfolgt die Kaufpreiszahlung als Einmalzahlung zum Übergabezeitpunkt.
Und genau das empfehle ich Verkäufern grundsätzlich auch.
Warum?
Weil der Verkäufer damit unmittelbar Klarheit und Sicherheit hat. Der Kaufpreis ist bezahlt, die Transaktion abgeschlossen und beide Seiten können sich auf ihre jeweiligen Aufgaben konzentrieren. Zudem hat der Verkäufer üblicherweise keine Mitwirkungsmöglichkeiten mehr an einem zukünftigen Geschäftserfolg.
Es gibt allerdings Ausnahmen.
Zum Beispiel:
▪ wenn erhebliche Unsicherheiten über den künftigen Kundenbestand bestehen
▪ wenn die Hausverwaltung in den vergangenen Jahren Probleme hatte und deshalb mit spürbaren Kundenverlusten gerechnet werden muss
▪ wenn sogenannte Change-of-Control-Klauseln in Verwalterverträgen oder Bestellungsbeschlüssen vorhanden sind
▪ oder wenn Käufer und Verkäufer bewusst ein Modell mit erfolgsabhängigen Kaufpreisbestandteilen vereinbaren
Diese Fälle sind jedoch die Ausnahme und nicht die Regel.
Wer eine solide geführte Hausverwaltung mit stabilem Kundenbestand verkauft, sollte sich daher sehr genau überlegen, ob er über Jahre hinweg die Risiken des Käufers mittragen möchte, ohne selbst Einfluss ausüben zu können.
Oder verkaufen Sie eine Wohnung und lassen sich den Kaufpreis in den nächsten Jahren aus den vielleicht eingehenden Mieteinahmen des Käufers auszahlen?