Nordvermittlung Immobilienbüro Bianka Ostwald

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Sommerturnier Kellinghusen: Sponsoring des A-Zeitspringens. Wie immer war es ein sehr schönes und gelungenes Turnier mit...
19/08/2026

Sommerturnier Kellinghusen: Sponsoring des A-Zeitspringens. Wie immer war es ein sehr schönes und gelungenes Turnier mit tollen Prüfungen.

18/08/2026

Provisionsteilung bei Zweifamilienhäusern?

• § 656c BGB – Halbteilungsgrundsatz: Bei einem Einfamilienhaus muss die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden. Bei einem Zweifamilienhaus kann die Maklerprovision nur vom Käufer getragen werden.
• BGH, Urteil vom 16. Juli 2026, Az. I ZR 111/25 – der Fall: Makler bot ein Grundstück mit einem Zweifamilienhaus an. In diesem Verkaufsfall war eine Käuferprovision in Höhe von 6,55 % vereinbart. Der Verkäufer hatte keine Provision zu zahlen.
• Im konkreten Fall umfasste das Zweifamilienhaus zwei vollwertige Wohnungen, die jeweils an unterschiedliche Parteien vermietet waren. Erst nach Abschluss des Kaufvertrages teilte der Käufer mit, dass er das Zweifamilienhaus künftig als Einfamilienhaus selbst nutzen würde.
• Entscheidung des BGH:
Für die Anwendung des § 656c BGB muss die Nutzungsabsicht des Zweifamilienhauses als Einfamilienhaus für den Makler bereits bei Abschluss des Maklervertrags erkennbar gewesen sein oder es muss ihm mitgeteilt worden sein. Dann muss die Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.
• Fazit:
Im konkreten Fall konnte der Käufer nicht nachträglich drauf bestehen, dass die Maklercourtage wie bei einem Einfamilienhaus zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Der Käufer musste die volle Käuferprovision zahlen. Eine nachträgliche Provisionsaufteilung konnte nicht bewirkt werden.

11/08/2026

Pflegekraft sucht dringend 2 bis 3 Zimmerwohnung in Itzehoe und näherer Umgebung.

Keine Haustiere und Nichtraucherhaushalt.
Einzug sofort gewünscht.

Falls Sie eine derartige Wohnung zur Verfügung haben, melden Sie sich bitte per E-Mail: [email protected] oder per Telefon: 0160 5822 222

06/08/2026

Resthof nordwestlich von Hamburg mit 2-5ha Fläche bis zu 1.000.000 € gesucht. Bitte kontaktieren, wenn sie ein entsprechendes Objekt zu verkaufen haben.

Inkrafttreten der Neuerungen und Kostenaufteilung für Mieter durch das GModGDas Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) lös...
03/08/2026

Inkrafttreten der Neuerungen und Kostenaufteilung für Mieter durch das GModG
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und gibt Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizung. Doch nicht alle Regelungen treten gleichzeitig in Kraft. Einige Regelungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, etwa der Wegfall der 65-Prozent-Pflicht und die Bio-Treppe, gelten bereits ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung. Andere Neuerungen, darunter technische Standards (Referenzgebäude, Primärenergiefaktoren, neue DIN-Normen) sowie Vorgaben zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), etwa zur Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude oder beim Energieausweis, greifen erst sechs Monate später – voraussichtlich Ende Januar 2027. https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/update-zum-gmodg/

Mieter werden zudem finanziell abgesichert: Beim Einbau neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter ab 1. Januar 2028 die CO2-Kosten und Gasnetzentgelte je zur Hälfte. Ab 1. Januar 2029 gilt diese hälftige Kostenteilung auch für den Mehrpreis klimafreundlicher Brennstoffe in den ersten drei Stufen der Bio-Treppe.
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/05/pm-gmodg.html

Gemeinsamer Gesetzesentwurf des BMWE und BMWSB sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor.

Heizungsförderung: Diese Änderungen gelten ab Juli 2026Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erhalten Eigen...
01/08/2026

Heizungsförderung: Diese Änderungen gelten ab Juli 2026
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer mehr Freiheit bei der Heizungswahl. Begleitet wird diese Reform weiterhin durch staatliche Förderprogramme. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten dabei ab dem 21. Juli 2026 einige neue Bedingungen:
• Einkommensbonus
Haushalte mit weniger als 30.000 Euro Jahreseinkommen erhalten künftig 40 statt bisher 30 Prozent
Haushalte > 30.000 EUR und bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen bleibt es bei 30 Prozent
Haushalte > 40.000 EUR und bis 50.000 Euro sind noch 10 Prozent Bonus möglich.
• Familien werden zusätzlich entlastet: Ein neuer Kinderzuschlag senkt das für den Bonus maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro.
• Die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro und werden danach halbjährlich um weitere 750 Euro reduziert.
• Der Bonus für einen frühzeitigen Heizungstausch (Klimageschwindigkeitsbonus) wird zeitlich gestreckt und schrittweise abgesenkt.
Für die Übergangsphase rund um die technische Umstellung informiert die KfW über die Antragstellung.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird Heizen technologieoffener und flexibler. Angepasste Förderung für Heizungstausch ab 21. Juli 2026.

30/07/2026

Wegfallen der §§71-72 GEG – was haben diese konkret ausgesagt
Die Regelungen der §§ 71 bis 72 GEG galten grundsätzlich für alle Gebäude, sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien. Einzelne Vorschriften bezogen sich jedoch auf bestimmte Gebäudearten: Die Pflicht zur Gebäudeautomation nach § 71a betraf Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder Klimaleistung von mehr als 290 Kilowatt, die Übergangsregelung für Hallenheizungen nach § 71m bezog sich auf Gebäudezonen mit einer Raumhöhe von mehr als vier Metern. Die Mieterschutzregelung nach § 71o galt für vermietete Wohnungen sowie entsprechend für sonstige entgeltliche Nutzungsüberlassungen.
Bei Neubauten und Bestandsgebäuden bestand folgender Unterschied: Neubauten in einem Neubaugebiet mussten die 65-Prozent-Pflicht ohne Übergangsfrist erfüllen. Für Bestandsgebäude galten beim Heizungstausch gestaffelte Übergangsfristen, gestaffelt nach Gemeindegröße: In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern galt die Pflicht ab dem 1. November 2026, in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 1. Juli 2028. Diese Fristen konnten sich verkürzen, sobald im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein Gebiet als Wärme- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen wurde.
Innerhalb der Neubauten war zudem die Lage maßgeblich: Für Neubauten in Gebieten mit Bebauungsplan galt die Pflicht unmittelbar. Neubauten, die Baulücken innerhalb bestehender Bebauung schlossen (auf Grundlage von § 34 oder § 35 Baugesetzbuch), wurden dagegen wie Bestandsgebäude behandelt und unterlagen denselben Übergangsfristen.

Neues Gesetz löst das Gebäudeenergiegesetz abDie Bundesregierung hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den We...
28/07/2026

Neues Gesetz löst das Gebäudeenergiegesetz ab
Die Bundesregierung hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den Weg gebracht, dass das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt.
Kernstück der Reform ist die deutlich größere Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wahl ihrer Heizung. Die bisherigen, oft als kompliziert empfundenen Heizungsregelungen der §§ 71–71p sowie § 72 GEG entfallen komplett.
https://shop.forum-verlag.com/gmodg?wa=25323-9&utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=23945708628&utm_adgroup=199229996764&utm_term=geb%C3%A4udemodernisierungsgesetz&utm_content=813212195914&device=c&gad_source=1&gad_campaignid=23945708628&gclid=Cj0KCQjwjvfSBhDpARIsAEiOpSvljk-rEl-HsW1EaRttpDUbyAXApwShsTSEaSit1naCuqDR6aCouHYaAqfqEALw_wcB

Die feste Vorgabe, dass neue Heizsysteme mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, wird gestrichen. Künftig bleibt es den Hausbesitzern selbst überlassen, ob sie sich für eine Wärmepumpe, einen Fernwärmeanschluss, ein Hybridsystem, eine Biomasseheizung oder weiterhin für Gas- und Ölheizungen entscheiden. Wer sich jedoch für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss künftig einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beimischen. Dieses Modell wird als „Bio-Treppe" bezeichnet. Diese Stufenregelung startet 2029, die Details zur sogenannten Grüngasquote, welche ab 2028 gelten soll, will die Regierung bis Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen. Spätestens ab 2045 müssen alle Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Die Regierung betont, mit dem neuen Gesetz mehr Vertrauen, Technologieoffenheit und Planungssicherheit schaffen zu wollen. Somit soll der Pragmatismus für Eigentümer, Mieter und Unternehmen steigen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird Heizen technologieoffener und flexibler. Angepasste Förderung für Heizungstausch ab 21. Juli 2026.

Das Immobilienbüro Nordvermittlung Bianka Ostwald ist Sponsor des Sommerturniers in Kellinghusen vom 13.-16.08.2026. Die...
23/07/2026

Das Immobilienbüro Nordvermittlung Bianka Ostwald ist Sponsor des Sommerturniers in Kellinghusen vom 13.-16.08.2026. Die Prüfung Nr. 28, Zeitspringen der Klasse A wird von der Nordvermittlung mit Ehrenpreisen ausgestattet.

KfW-Ergänzungskredit (358/359)Der KfW-Ergänzungskredit hilft Eigentümerinnen und Eigentümern dabei, energetische Sanieru...
16/07/2026

KfW-Ergänzungskredit (358/359)
Der KfW-Ergänzungskredit hilft Eigentümerinnen und Eigentümern dabei, energetische Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Voraussetzung ist, dass bereits eine Förderzusage der KfW oder des BAFA vorliegt und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde.
Mit dem Kredit können die Kosten finanziert werden, die nach Abzug des Zuschusses noch offen sind. Pro Wohneinheit sind bis zu 120.000 Euro möglich. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro gibt es den Ergänzungskredit Plus (358) mit besonders günstigen Zinssätzen. Für alle weiteren Antragstellenden steht der Ergänzungskredit (359) zur Verfügung.
Der Antrag wird über eine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt und muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Förderzusage erfolgen. Der Ergänzungskredit ist besonders geeignet, um die Finanzierungslücke zwischen dem Zuschuss und den tatsächlichen Sanierungskosten zu schließen.

Quelle:

Erfahren Sie hier mehr zum Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude.

Adresse

Julius-Leber-Weg 15
Itzehoe
25524

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Montag 08:00 - 20:00
Dienstag 08:00 - 20:00
Mittwoch 08:00 - 20:00
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Sonntag 08:00 - 20:00

Telefon

+491605822222

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