14/08/2020
Wussten Sie, dass Sie beim Finanzamt als gewerblicher Anbieter gelten, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilienverkäufe durchführen? Je nach Höhe des Gewinns werden Gewerbe- sowie Einkommenssteuer fällig.
Der gewerbliche Grundstückshandel kommt also dadurch zustande, dass Sie als Verkäufer Immobilien gekauft und sie kurze Zeit später wieder veräußert haben.
Bei der 5 Jahres Hürde handelt es sich lediglich um einen Richtwert, den die Finanzämter anwenden. Für Personen, die in Immobilien nahen Branchen beschäftigt sind, gilt eine Frist von 10 Jahren. In besonderen Fällen kann durch das Finanzamt sogar bei einem Verkauf von weniger als vier Immobilien auf einen gewerblichen Handel geschlossen werden.
⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀
👉 Ausnahmen von der Drei-Objekt-Grenze:
⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀
Handelt es sich um eine geerbte Immobilie, wird diese nur dann zur Freigrenze von drei Objekten hinzugezählt, wenn der Erblasser gewerblich mit Immobilien gehandelt hat.
Geht es um den Verkauf von mehr als drei Häusern auf demselben Grundstück, so ist auch hier der Verdacht des gewerblichen Handels ausgenommen.
Ein Grundstück, das zuvor mindestens 10 Jahre als selbstgenutztes Wohneigentum genutzt wurde, gilt unabhängig von der Zahl der verkauften Objekte, noch als private Vermögensverwaltung.
⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀
Verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren höchstens drei Immobilien, bleiben Sie im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. ☑️
⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀
Auch hierzu beraten wir Sie gerne umfassend.
•
•