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05/09/2019

Immobilienverkauf ohne Makler?
Warum nicht ! Nutzen Sie die "Starthilfe" ab 495 € vom Hausverkauf-Coach.de um Ihren Verkauf ordentlich vorzubereiten und unnötige Fehler zu vermeiden:
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28/05/2019

Jetzt neu erschienen und hier zum kostenfreien Download:

"ImmoReport Bonn/Rhein-Sieg 2019"

Teilweise konnten drastische Preissteigerungen ↗️ verzeichnet werden. Einige Beispiele:
*Bonn/freistehende EFH/Baujahre 1975-2016/+ 11,3 %absolut
*Bonn/Reihenmittelhäuser/Baujahre 2017-2018/+16,2 % absolut bzw. +24,9 % relativ (also qm-Preise)
*Bonn/Reihenmittelhäuser/Baujahre 1975-2016/+13,3 % absolut und + 13,2 % relativ
*Königswinter/freist EFH./+12,3 % absolut
* Sankt Augustin/freist. EFH/+20 % absolut
*Bad Honnef/Reihenmittelhäuser/+10 % absolut

Alle Daten aus echten Verkäufen, Experteneinschätzungen und Prognosen finden Sie in unserem Marktbericht:

Das Haus
23/05/2019

Das Haus

Professionelle Fotos sind sehr wichtig für eine erfolgreiche Vermarktug. Der Profi hat meist Perpektiven, an die der Nichtprofi gar nicht denkt. Diese Bilder zeigen ein ehemaligen Gewerbeobjekt in Frechen, welches sehr aufwendig zu einem Wohnhaus umgebaut und liebevoll ausgebaut und ausgestattet wurde. Highlight ist der große Außenpool mit Wellnessbereich in der sogenanten Remise

14/05/2019

Immobilienpreise in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Freistehende Häuser, Doppelhaushälfte, Gründerzeithäuser in Bonn, Siegburg, Königswinter und die übrigen Gemeinden im RSK. Welche Preise wurden bisher bezahlt. Wie haben sich die Preise entwickelt. Welche Trends lassen sich ablesen. Wir analysieren seit 2005 die Preise aus tatsächlichen Verkäufen und fassen diese Daten in unserem hauseigenen Marktbericht dem "ImmoReport Bonn/Rhein-Sieg" zusammen. Der aktuelle Report 2019 wird in Kürze veröffentlicht. Nicht verpassen und diesen Beitrag "liken" !!!

Hier können Sie die bisherigen ImmoReports abrufen:

12/04/2019

Eine fundierte und belastbare Prognose! Es wird in den teuren Region sehr viel gebaut. Aber die meisten potenziellen Mieter können bzw. wollen sich doch auch oft gar nicht den Luxus leisten, eine neue Wohnung zu mieten. Es werden dann alternative Wege bestritten. Es bleibt immer noch z.B. das Pendeln. Gut möglich, dass die zahlreichen Käufer von neuen Eigentumswohnungen, die als Anlage gekauft wurden, irgendwann Schwierigkeiten haben werden die Spitzenmieten zu erzielen.

Immobilie geerbt, worauf achten?Bei fast jedem zweiten Erbfall ist eine oder mehrere Immobilien Teil der Erbschaft. Nich...
27/03/2019

Immobilie geerbt, worauf achten?

Bei fast jedem zweiten Erbfall ist eine oder mehrere Immobilien Teil der Erbschaft. Nicht immer ist die Erbschaft ein Segen. Es gilt zu klären, ob man die Erbschaft annimmt oder besser ausschlagen soll. Und hier heißt es schnell zu handeln, denn es gilt Fristen einzuhalten und Wartezeiten für zwingend benötigte Informationen und Unterlagen einzuplanen.

Die Kernfrage muss lauten, übersteigt der Wert der Erbschaft den gegenüberstehenden Verbindlichkeiten und ggf. erforderlichen Investitionen.

So ist der Erbe einer Immobilie z.B. wie ein Käufer auch dazu verpflichtet gemäß Energieeinsparverordnung bei einem gewissen Alter verschiedene Gewerke in die Modernisierung der Immobilie zu investieren.

Der Grundbesitz könnte belastet sein. Der Blick ins Grundbuch reicht dabei nicht aus, denn die dort in Abteilung 3 eingetragenen Belastungen zeigen nicht den aktuellen Stand der Restschulden. Dieser muss zunächst bei den jeweils Berechtigten geklärt werden. Nicht selten, sind die eingetragenen Berechtigten, also z.B. Banken, Versicherungen aber oft auch Bundes- oder Landesinstitutionen gar nicht mehr existent sondern sind in andere Institutionen übergegangen. Dies bedeutet in vielen Fällen intensive Detektivarbeit bis man sozusagen den genauen „Kontostand der Immobilie“ kennt.

Empfehlenswert ist auch eine Auskunft bei der Gemeinde über etwaige ausstehende oder in Zukunft anfallen Beiträge z.B. für Erschließungsmaßnahmen.

Auch das Bestehen von Mietverhältnissen, Wohnrechten, Nießbrauch usw. kann den Nettowert des Grundbesitzes einschränken.

In jedem Fall ist ein Gespräch mit einer/einem Steuerberater(in) zwingend erforderlich. Je nach Wert der Erbschaft und Verwandtschaftsgrad können erheblich Erbschaftssteuern anfallen. Diese Steuerlast kann zusätzlich durch eine viel zu hohe Bewertung des Grundbesitzes durch das Finanzamt befeuert werden, besonders besteht die Gefahr bei Objekten, die vom Markt als Abrissobjekte betrachtet werden, vom Finanzamt jedoch noch mit Restwerten für die Gebäude angesetzt werden.

Auch die Konsultierung eines spezialisierten Rechtsanwaltes verschafft Absicherung.

Die Ermittlung des Markt- bzw. des Verkehrswertes sollte immer durch einen zertifizierten bzw. öffentlich bestellten Sachverständigen erfolgen, der sich auch mit den Bewertungsgrundlagen der Finanzämter auskennt.

Wenn nicht eine einzelne Person erbt sondern eine Erbengemeinschaft bestehen zudem weitere Risiken. So würde die Verantwortung der Erbengemeinschaft obliegen. Über notwendige Reparaturen bzw. auch die zukünftige Verwertung also die Entscheidung über Verkauf, Vermietung, Übertragung obliegt der Gemeinschaft. Ein Einzelner kann alle Entscheidungen blockieren. Nicht wenige Immobilien ereilt dann das Schicksal jahrelanger, manchmal auch jahrzehnter langer Verwahrlosung und das Auflaufen von immensen Rechtsberatungskosten. Es drohen dann oft Teilversteigerungen um Schaden abzuwenden.

Natürlich soll abschließend erwähnt werden, dass wohl in den meisten Fällen, der Erblasser alles gut geregelt hat und die Erben sich über die Erbschaft freuen können.

Oft wollen Erben eine schnelle und unkomplizierte Einwertung der Immobilie und bedienen sich den zahlreichen Angeboten von kostenlosen Online-Bewertungen bzw. dem Angebot von kostenfreien Maklereinwertungen. Diese Quellen sollten immer mit großer Vorsicht verwendet werden, da die Ergebnisse im Zweifel nicht belastbar sind. Bei den Online-Bewertungen sollte in jedem Fall drauf geachtet werden, dass die Bewertung nicht nur auf der Basis von Angebotspreisen erstellt wird, wie dies leider der Regelfall ist, sonder auch echte Verkaufspreis in die Datengrundlage eingeflossen sind. Eine solche Online-Bewertung ist z.B. auf https://www.hausverkauf-coach.de/immobilie-bewerten/


Till Herrmann, Königswinter, 19.03.2019
zertifizierter Sachverständiger Sprwengnetter ZERT (S)

Was ist meine Immobilie wert?Diese Frage dürfte eine der meist gestellten im Internet sein. Man erhält direkt unzählige ...
14/02/2019

Was ist meine Immobilie wert?

Diese Frage dürfte eine der meist gestellten im Internet sein. Man erhält direkt unzählige Angebote für kostenfreie Immobilienbewertungen. Mit nur wenigen Mausklicks sind die Angaben gemacht, die angeblich ausreichen, um den Wert einer Immobilie zu bestimmen. Aber wie gut sind die Ergebnisse solcher Online-Bewertungen und vor allem wie belastbar?

Was ist überhaupt der "Wert (m)einer Immobilie"?

Wenn man vom Wert einer Immobilie spricht, meint man meistens den Marktwert bzw. den Verkehrswert, was übrigens das gleiche bedeutet. Dieser ist im § 194 des Baugesetzbuches wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Die Frage muss also korrekt lauten: "Was ist der wahrscheinlichste Kaufpreis, der sich bei normaler Marktsituation erzielen lässt?"

Marktwertermittlung bedeutet also nichts anderes, als die Prognose des Verkaufsergebnisses, auch wenn dieser gar nicht geplant wird.

In Deutschland ist es gesetzlich normiert, dass jeder einzelne Verkaufsfall ausgewertet wird. Ergebnis dieser Auswertung sind sogenannte Marktdaten mit deren Hilfe Bewertungssachverständige Marktwerte bestimmen können. Hierzu wenden Gutachter die, ebenfalls gesetzlich normierten, Sachwert-, Ertragswert-, bzw. Vergleichswertverfahren an. Dieser, relativ große Aufwand wird betrieben, um die Marktwertermittlung objektiv nachvollziehbar zu gestallten und somit belastbar zu machen, z.B. vor Gericht oder eine anderen Streitpartei in Scheidungs- oder Erbfällen. Diese Methode ist vor allem immer dann angezeigt, wenn mehrere Parteien bzw. Personen beteiligt sind, die naturgemäß unterschiedliche Interessen haben.

Ein potenzieller Verkäufer einer Immobilie will in der Regel sehr viel schneller und einfacher die Prognose über den wahrscheinlichen Kaufpreis treffen. Meist möchte man dies auch diskret erledigen ohne Beteiligung von Dritten und ohne große Kosten. Daher sind die eingangs beschriebenen Möglichkeiten der kostenfreien Online-Bewertung natürlich sehr reizvoll für viele potenzielle Verkäufer. Oft wird auch bei Scheidungsfällen oder Erbfällen die Bestimmung des Marktwertes benötigt.

Wie gut bzw. wie genau sind die kostenlosen Onlinebewertungen im Vergleich zu der individuellen Marktwertermittlung eines Sachverständigen- dem Marktwertgutachten?

Um diese Frage wiederum beantworten zu können, muss man sich vor Augen führen, was bei der Online-Bewertung passiert. Hierzu hat der Autor eine eigene Immobilie, die er selbst vor kurzem verkauft hat, also den Marktwert zu 100% belegen kann, bewerten lassen. Die spezifischen Daten der Immobilie wurden bei den ersten 5 Anbietern von Onlinebewertungen eingegeben, die Google auf die Eingangsfrage "Was ist meine Immobilie wert?" hin geliefert hat. Die spezifischen Daten der Immobilie wurden dann in diesem Selbstversuch bei diesen Anbietern von kostenfreien Online-Bewertungen eingegeben.

Das Fazit war ganz deutlich. Die Prognosen lagen immer mehr als 10 % vom tatsächlichen Kaufpreis entfernt. Die größte Abweichung betrug fast 100 %. Woher kam diese große Abweichung? Bei der Online-Bewertung werden ca. 10-15 Daten abgefragt bei einer Sachverständigenwertermittlung dürften dies mindestens 100 Daten sein. Bei der Online-Bewertung liegen meist nur Angebotspreise zu Grunde keine echten Kaufpreise. Da aktuell in sehr vielen Regionen Deutschlands sogenannte "Verkäufermärkte" bestehen, also die Verkäufer die Preise bestimmen, kann angenommen werden, dass viele Verkäufer eher optimistische Angebotspreise aufrufen, die vermutlich oft am Markt so gar nicht realisiert werden können. Dies führt zu einem künstlich hohen Angebotspreisniveau, welches aber gar nicht (zwingend) den realen Verkaufspreisen entsprechen muss.

Im Ergebnis kann die Onlinebewertung nur dann brauchbare Werte liefern, wenn die Immobilie wenig spezifische Besonderheiten aufweist. Zudem muss das Niveau der Angebotspreise in etwa dem Niveau der tatsächlichen Verkaufspreise nahe kommen. Eine gewisse Abweichung wird es jedoch in nahezu jedem Teilmarkt geben, da die Verkäufer meistens Puffer beim Angebotspreis einplanen, die somit auch die Ergebnisse dieser Online-Bewertungen beeinflussen.

Die individuelle Bestimmung des Marktwertes durch einen Sachverständigen kann jedoch auch vom erzielbaren Preis abweichen, besonders bei eigen genutzten Wohnimmobilien. Das hängt damit zusammen, dass der Sachverständige in gesetzlich normierten Wertermittlungsverfahren denkt, der Käufer oder die Käuferin eines Einfamilienhauses jedoch ganz anders „tickt“ und die persönliche Kaufpreisbereitschaft von ganz anderen, oft auch sehr subjektiven Faktoren abhängig machen wird. In der Praxis als Makler erlebt man sehr oft, dass Eigennutzer einen vermeintlich zu hohen Preis bereits sind zu zahlen, weil sie es können und wollen, nicht weil ihr Verstand und ihre Vernunft den Ausschlag geben. Diese Verkaufsfälle, man nennt sie „statistische Ausreißer“, dürfen dann oft auch gar nicht berücksichtigt werden, bei der Auswertung für Marktdaten im Grundstücksmarktbericht. Genau das führt dann auch dazu, dass in den extrem beliebten Lagen, die Kaufpreise durch den Sachverständigen nicht in der Höhe prognostiziert werden können, wie sie dann oft am Markt durch einen einzelnen Käufer gezahlt werden.

Der Käufer orientiert sich nämlich an Vergleichsangeboten bzw. Erfahrungswerten oft auch an den Berichten von Bekannten, Freunden, Kollegen. Dabei wird im Regelfall sehr oft nur der Bauch befragt, bzw. die „dicke-Daumen-Methode“ angewendet, eine detaillierte Vergleichsanalyse macht dabei eigentlich kaum jemand. Das bedeutet, dass die Preiseinschätzung bzw. Preisfindung des Käufers ebenfalls sehr ungenau ist.

Im Ergebnis ist die Prognose des wahrscheinlichsten Kaufpreises bei einer selbst zu nutzenden Wohnimmobilie gar nicht so leicht. Der sicherste Weg ist es, den möglichen Verkaufspreis „am Markt“ auszutesten, indem man die Immobilie anbietet und die Nachfrage bewertet.

Dieser Weg kommt aber oft nicht in Frage, z.B. bei den meisten Scheidungsfällen. In diesen Fällen empfiehlt der Autor möglichst viele Preisanalysen zu fahren.

Nicht nur einer Quelle vertrauen

Wenn man z.B. neben der Onlinebewertungen noch die Wertermittlung eines Sachverständigen heranzieht, Angebotspreise analysiert, beim örtlichen Gutachterausschuss nach Vergleichskaufpreisen fragt und aus diesen Ergebnissen den Mittelwert ableitet, sollte man der Frage „was ist meine Immobilie wert?“ doch sehr nahe kommen.

Eine Online-Bewertung, die auf über 5. Mio. Angebotspreisen bzw. über 550.000 Kaufpreisen basiert findet man z.B. auf:

Was ist meine Immobilie wert? Mit unsere kostenfreien Immobilien-Online-Bewertung / Hausverkauf-Rechner können Sie den Marktwert Ihres Hauses bestimmen. Die Prognose der Immobilienpreise ist der erste Schritt für einen erfolgreichen Verkauf.

19/11/2018

124 Reviews | overall grade : Good (4.39/5) | recommendation rate : 100% | top competencies :

02/10/2018

„Lebenswerk Eigenheim - im Alter Gold wert!“
Eine umfangreiche Analyse der Handlungs- und Planungsmöglichkeiten für das Thema "Wohnen im Alter"

Adresse

Heisterbacher Str. 106
Königswinter
53639

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
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