29/07/2022
Die KfW Förderungen werden nun auch im Sanierungsbereich gekürzt. Als Begründung wird angegeben, dass wegen der Fördermittelausgaben ein drohender Geldmangel bevorsteht. Fragt man sich nur, wer denn im Wirtschaftsministerium fürs Rechnen zuständig ist. Für eine Sanierung auf KfW 40 Niveau erhielt man bisher 50 % Förderung (mit Maximalgrenzen). Kaufte man für 1.000 € einen Vollwärmeschutz, spalteten sich diese Kosten in ca. 40 % Lohn (400 €), 40 % Material (400 €) und 20 % Allg. Geschäftskosten, Gewinn (200 €) auf. Wenn man davon grob die Lohnsteuer von Hersteller und Verarbeiter mit 30 % berechnet, ergeben das 2x 120 €. Steuern für Maschinen und Werkzeuge unberücksichtigt. Unternehmer von Verarbeitung und Herstellung zahlen etwa 35 % Einkommensteuer (350 €). Ergeben sich bei dieser stark vereinfachten Berechnung für 1.000 € Vollwärmeschutz, 590 € Steuern. 50 % betrug die Förderung. Somit erhält das Finanzamt stets einen Benefit, trotz staatlicher Förderungen.