03/11/2026
📐🏠 In der Immobilienbewertung ist eine genaue Wohnflächenberechnung entscheidend –
Denn sie entscheidet über Preis, Finanzierung und Erwartungen.
Nur Räume, die zum Wohnen geeignet und baurechtlich genehmigt sind, zählen zur Wohnfläche – wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Nicht alles wird zu 100% angerechnet:
🪴 Balkon & Terrasse in der Regel 25 %, höchstens 50 %
🪟 Wintergarten (unbeheizt): 50 %
🏠 Dachschrägen zwischen 1 und 2 Meter Höhe: 50 %
❌ Flächen unter 1 Meter Höhe: 0 %
🚫 Unausgebaute Dachböden, Keller und Garagen werden nicht gezählt.
Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist? Lassen Sie Ihre Flächen professionell und rechtssicher bewerten
Armin Baier
0831 7049715
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