Kieler Mieterverein e.V.

Kieler Mieterverein e.V. Mängel, Kündigung, Betriebskosten, Mieterhöhung - wir helfen bei Mietproblemen. Uns gibt es jetzt Mietprobleme?

Wir sind für Euch da - mehr als 20.000 Mitgliederhaushalte geben uns die Stärke, Eure Interessen kompetent, engagiert und durchsetzungsfähig zu vertreten.

01/08/2023
28/06/2022

DGB und Kieler Mieterverein:
Der Wohnungsmarkt braucht eine Kursänderung
und mehr Investitionen

28. Juni 2022

Der Kieler Mieterverein und der DGB fordern seit Jahren mehr bezahlbare Wohnungen und eine Stadt, die sich um das zentrale Bedürfnis der Menschen kümmert.

Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel Region führt dazu an:

„Nicht erst mit dem Ausbruch der Pandemie, des Krieges und den gerissenen Lieferketten gibt es ein gigantisches Problem auf dem Kieler Wohnungsmarkt. Die städtischen Anstrengungen der kommunalen Politik und der öffentlichen Verwaltung waren unzureichend: Wohnen ist nicht irgendetwas, Wohnen ist ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Menschen müssen sich auf ihre Stadt verlassen können. Sie sind darauf angewiesen, dass die öffentliche Hand tätig wird. Stadtplanung, städtische Immobilien- und Liegenschaftspolitik dürfen nicht länger dem marktradikalen und ge-winnmaximierenden Wildwuchs ausgesetzt sein. Stadtbau ist vielmehr die Organisation sämtlicher Funktionen des kol-lektiven Lebens in der Stadt. Es geht um die Sicherung gesunder Unterkünfte mit ausreichend Raum, frischer Luft, Ruhe und genügend Licht. Die Wohnung steht im Zentrum aller dringlichen Anliegen des Städtebaus. Die Stadt muss Ge-meinwesen sein und dauerhaft bleiben, andernfalls zerstört sie ihre Voraussetzungen, den sozialen Zusammenhalt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das Vertrauen in die demokratischen Strukturen, und verliert jene Bedeutungen. Die kommunale Politik und die Stadtverwaltung sind doch auch und vor allem dafür da, das Gemeinwesen und das Ge-meinwohl zu organisieren. Sie sind es, die für erschwingliche Wohnungspreise und eben hierzu für öffentliche Investi-tionen, Förderung und Ausgleich zu sorgen haben, denn nur so wird die städtische, zivilisatorische und demokratische Vielfalt geschützt.“

Die Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins e.V. Ann Sophie Mainitz ergänzt:

„Seit geraumer Zeit wies der Mieterbund gebetsmühlenartig die Politik daraufhin, dass einerseits zwar dringend be-zahlbarer Wohnraum geschaffen bzw. öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden müssen, es andererseits aller-dings auch mietregulierender Instrumente bedarf. Die Landespolitik und auch die Wohnungswirtschaft lehnten solche Regularien jedoch ab. Durch stetige Teuerungsraten im Bausegment kündigen nun mehrere Genossenschaften an, ihre Bauprojekte auf „Eis“ zu legen und folglich auch keine öffentlich geförderten Wohnungen mehr zu bauen. Da die Ge-nossenschaften mehr als andere bezahlbaren Wohnraum geschaffen haben, wird dies unweigerlich zur Folge haben, dass in naher Zukunft die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen mit Zweckbindungen dramatisch sinken und der Druck auf den bereits angespannten Wohnungsmarkt drastisch steigen wird. Die Neubauten, die aufgrund der steigen-den Preise teuer vermietet werden, befriedigen nicht nur nicht den Bedarf, sondern führen zudem zu einem weiteren Anstieg des Mietniveaus, da zum Beispiel Mietspiegel nur anhand von Mieten der letzten 6 Jahre erstellt werden.

Ein Teufelskreis, der nun umgehend von der Landesregierung unterbrochen werden muss, bevor Wohnen zu einem Luxusgut verkommt und nur noch einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.“

Der DBG und der Kieler Mieterverein sind sich einig, dass der Markt es nicht regeln wird und daher die Kommunen und die Landesregierung in der Pflicht sind, allen Mieter:innen die Anmietung einer bezahlbaren Wohnung zu ermög-lichen.

V. i. S. d. P. - DGB Kiel Region, Frank Hornschu, Kiel,
- Kieler Mieterverein e.V., Ann Sophie Mainitz, Kiel

27/06/2022

Kiel, den 27.06.2022

Koalitionsvertrag: Bei Mieterrechten ist ordentlich Luft nach oben

Im Mai 2022 fand die Landtagswahl in Schleswig-Holstein statt. Nach einigem hin und her steht nun der Koalitionsvertrag der CDU und der Grünen.

Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein hat sich mit den wohnungspolitischen Aspekten des Koalitionsvertrages auseinandergesetzt und kommt zu folgendem Schluss:

Mieter:innen werden zwar berücksichtigt, allerdings bedarf es noch einiges mehr, damit man von spürbarer Stärkung der Mieterrechte in Schleswig-Holstein sprechen kann.

Grundsätzlich positiv betrachten wir die Ziele, die Kappungsgrenzenverordnung wiedereinzuführen, qualifizierte Mietspiegel zu fördern und ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Dies sind seit langem Forderungen des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein und wir freuen uns, dass nach vielen Gesprächen und Diskussionen die aktuelle Landesregierung die Notwendigkeit dieser Instrumente erkannt hat.

Wir befürworten außerdem die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft, die Einführung einer Leerstandabgabe, die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes und die Arbeit mit Housing-First-Konzepten.

Auch die Bestrebung, 15.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen, begrüßen wir ausdrücklich. Wir vermissen allerdings eine verbindliche Zielvorgabe zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen. Gerade in diesen unsicheren Zeiten muss die Landesregierung einen konkreten Plan aufzeigen und erarbeiten, damit die Verunsicherungen und die Ängste nicht noch weiterwachsen. Bezahlbarer Wohnraum ist eines der Kernprobleme in Schleswig-Holstein und muss dementsprechend auch einen herausragenden Stellenwert in den wohnungspolitischen Planungen einnehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass zwar gute Ansätze erkennbar sind, bereits jetzt jedoch absehbar ist, dass diese die Preisspirale jedenfalls kurz oder mittelfristig nicht werden stoppen können.

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel

19/10/2021

Kiel, den 19.10.2021

GESCHÄFTSMODELL VONOVIA

Deutschland ist das Mietenland in Europa. Deutlich mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Mieter:innen. Das bedeutet, Deutschland hat den größten europäischen Mietmarkt und ist insbesondere für große Wohnungsunternehmen lukrativ. Dadurch, dass manche Wohnungsunternehmen börsennotiert sind, sind sie nicht nur den Mieter:innen, sondern auch ihren Aktionären verpflichtet und diese wollen Geld verdienen. Die Vonovia SE stellt nicht nur das größte Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von ca. 400.000 Wohneinheiten in Deutschland dar, sondern strebt danach, ihren Gewinn von aktuell ca. 1 Milliarde Euro im nächsten Jahr auszubauen.

Das „Produkt“, welches Vonovia in seinem Portfolio hat, sind Wohnungen. Aktuell können Wohnungen als die „Investition“ unserer Zeit bezeichnet werden. Der Begriff „Betongold“ ist jedermann geläufig. Doch wie verdient man mit Wohnungen Geld. In erster Linie natürlich mit dem Mietzins. Vonovia SE hat jedoch noch zusätzlich Wege gefunden, um die Wohnungsvermietung zu einem lukrativen Geschäft zu machen. Vermehrt werden Betriebskostenpositionen wie z.B. Hauswart, Winterdienst, Gartenpflege von Tochterunternehmen übernommen. Das bedeutet, dass die gezahlten Beträge im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an ein Tochterunternehmen der Vonovia SE wie z.B. die Vonovia Wohnumfeld Service GmbH fließen, was dem Grundgedanken der Betriebskostenumlage widerspricht, wonach nur tatsächlich entstandene Kosten umlagefähig sind. Dies lässt den Rückschluss zu, dass Vonovia vermutlich mit einer Vielzahl von Betriebskosten Geld verdient. Die Belege, die diese Kosten rechtfertigen sollen, werden jedoch immer undurchsichtiger. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Mieter:innen aus diesen Belegen die „entstandenen“ Kosten erkennen können sollen. Zum Teil ist dies jedoch nicht möglich, da keine Verträge und/oder keine Tätigkeitsnachweise zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommt, dass der BGH nun entschied, dass Mieter:innen auch Belege über den Zahlungsverkehr einsehen dürfen. Fraglich an dieser Stelle ist zudem, wie interessiert Vonovia SE an einer regelmäßigen Wirtschaftlichkeitsprüfung ist, wenn das Geld am Ende des Tages doch wieder seinen Weg zu Vonovia SE findet.

Auch Modernisierungen sind lukrativ, wenn man den rechtlichen Ablauf dahinter versteht. Zwar dürfen Vermieter:innen „nur“ 8 % der Modernisierungskosten umlegen, allerdings beziehen sich diese 8 % auf ein Jahr. Somit ist die Modernisierung nach 12,5 Jahren komplett von Mieter:innen gezahlt worden. Die Modernisierungsumlage zahlen die Mieter:innen dann jedoch solange, wie das Mietverhältnis andauert.

Insofern ist es gegenüber einem „Giganten“ wie Vonovia sehr wichtig, immer richtig informiert zu sein.

Aufgrund dessen finden im Rahmen eines Aktionstages bundesweit am 21.10.2021 mehrere Pressekonferenzen statt.

So auch in Präsenz am

21.10.2021 um 11:00 Uhr im
Mieterverein zu Hamburg
Beim Strohhause 20,
20097 Hamburg

Für weitere Informationen stehen Ihnen der Mieterverein zu Hamburg und der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein zur Verfügung.

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel

30/09/2021

Kiel, den 30.09.2021

Baulandmobilisierungsgesetz:
Landesregierung muss Mieterrechte schützen

Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, eine Verordnung auf Grundlage des kürzlich verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes zu verabschieden, damit die Mieterrechte des Gesetzes in Schleswig-Holstein gelten. Es geht um die Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Nach der Reform schafft § 250 BauGB die Möglichkeit, dass die Bundesländer eine Verordnung erlassen können, welche diese Umwandlung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten erheblich erschwert. Angesichts der rasant steigenden Mieten in vielen Gebieten Schleswig-Holsteins – genannt sei nur der Mietenanstieg in der Landeshauptstadt Kiel von knapp 20 % in nur 5 Jahren und der stark ansteigenden Immobilienpreise, aufgrund derer sich immer mehr Vermieter entschließen, aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen zu machen und diese dann zu Höchstpreisen zu veräußern – ist es dringend erforderlich, dass für Schleswig-Holstein eine entsprechende Verordnung erlassen wird.

In diesem Zusammenhang, hat sich der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein an die Landesregierung gewandt und auf die Notwendigkeit eines Erlasses einer solchen Verordnung hingewiesen. Nun antwortete Innenministerin Frau Sütterlin-Waack, dass die Landesregierung keine Veranlassung sehen würde, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Das Innenministerium verweist auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Kündigungssperrverordnung. Grundsätzlich besagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass bei einer Umwandlung von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung Mieter:innen eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren haben, wenn der neue Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung ausspricht. Der Bundesgesetzgeber hat vorgesehen, dass diese Frist mit einer Landesverordnung erweitert werden kann. Dies entscheidet jedoch die Landesregierung. Vor einigen Jahren hatte Schleswig-Holstein eine solche Verordnung, die den Mietern eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren bei Eigenbedarf einräumte. Diese Verordnung ist lange Vergangenheit und soll auch aktuell nicht erneut erlassen werden. Das bedeutet, dass die Landesregierung aktuell keine Notwenigkeit sieht, die Mieter:innen in Schleswig-Holstein besser zu schützen.

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Landesregierung die Mieter:innen-Interessen auch in der Vergangenheit nicht nur nicht vorangetrieben hat, sondern auch noch beschnitten hat. Sie hat zu verantworten, dass die Kappungsgrenzenverordnung trotz bestehender Notwendigkeit wegen stark steigender Mietbelastungen zum 01.12.2019 auslief und die Mietpreisbremse am selben Tag abgeschafft wurde.

Da auch eine Zweckentfremdungsverordnung, welche ebenfalls die Mieterrechte bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen gestärkt hätte, nicht erlassen wurde, ist es nunmehr an der Zeit, den Regierenden klar zu machen, dass 50 % der Bürger:innen und somit der Wähler:innen in Schleswig-Holstein Mieter:innen sind.

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel

21/09/2021

Kiel, den 21.09.2021

Bundestagswahl
und
die mietpolitischen Konzepte der Parteien 2021

Die Bundestagswahl 2021 steht vor der Tür und das „Tauziehen“ um Wählerstimmen hat begonnen.

In den Straßen begegnen einem Plakate mit Gesichtern, die viel versprechen. Die Personen kennt man jedoch nur aus den Medien. Die häufigste Plattitüde ist, dass sich etwas ändern muss. Diesem Gedanken kann grundsätzlich gefolgt werden, nur entsteht unweigerlich die Frage: Was soll sich ändern und wie? Auf diese Frage hat jede Partei ihre eigene Antwort. Problematisch ist leider häufig, dass die Antwort kompliziert dargestellt wird, sodass viele Bürger:innen sich darunter nichts vorstellen können. Dies führt leider nicht selten in der Gesellschaft zu Politikverdrossenheit, die wir uns in der aktuellen Situation nicht leisten können.

Wohnen ist die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Aus diesem Grund und um den Mieter:innen in Schleswig-Holstein eine Art „Kompass“ an die Hand zu geben, hat sich der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein die Wahlprogramme der Parteien hinsichtlich der mietpolitischen Versprechen mal genauer angesehen.

Zunächst sei festgehalten, dass nicht alle Forderungen der Parteien dargelegt werden können, da dies den Rahmen sprengen würde. Insofern wird auf die großen mietrechtlichen, wohnungs- und klimapolitischen Forderungen Bezug genommen.

Aufgrund des aktuell vielerorts angespannten Wohnungsmarktes ist der Neubau, insbesondere der öffentlich geförderte Wohnungsbau, wohnungspolitisch von entscheidender Bedeutung, denn jeder sollte ein Dach über dem Kopf haben. Das sehen auch die einzelnen Parteien so, wenngleich die Ausformulierungen der Forderungen sich unterscheiden. So nennen SPD (100.000 Sozialwohnungen/Jahr), Die Grünen (1,0 Mio. Sozialwohnungen bis 2031) und die Linke (10 Milliarden € für 400.000 bezahlbare Wohneinheiten/Jahr) konkrete Zahlen und ambitionierte Vorgehensweisen. Die CDU hingegen belässt es bei der allgemeinen Forderung, sozialen Wohnungsbau zu fördern. Als kurze Hintergrundinformation sei gesagt, dass der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen die „Achillesferse“ der vergangenen Wohnungspolitik war und ist, da die Anzahl in den letzten Jahren massiv zurückging und somit der Bedarf längst nicht mehr gedeckt ist.

Der wesentliche Unterschied bei den Wahlprogrammen sind die potenziellen Nutznießer der unterschiedlichen Forderungen. Die CDU, FDP und AfD gestalten ihre Wahlprogramme hauptsächlich im Interesse von Vermieter:innen. So fordern die CDU und FDP steuerliche Ersparnisse bzw. höhere prozentuale Abschreibungsmöglichkeiten sowie baurechtliche Erleichterungen bei Bauvorhaben. Dies soll für junge Paare und Familien ein Anreiz sein, sich eigene vier Wände zu schaffen. Die Belange von Mieter:innen finden in den Programmen dergestalt Berücksichtigung, dass das Wohngeld in Zukunft regelmäßig anzupassen sei. Die Forderung findet man auch bei der AfD. Allerdings sei anzumerken, dass sie nicht allein daherkommt, sondern mit der widersinnigen Begründung, dass sozialer Wohnungsbau aufgegeben werden solle, da er nichts bringe und „gescheitert“ sei. Die AfD fordert weiter, dass die Grunderwerbssteuer für selbstgenutzte Wohnimmobilien ersatzlos zu streichen sei. Käufern ohne deutsche Staatsbürgerschaft, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt, sollen 20 % Grunderwerbssteuer (aktuell beläuft sich die Grunderwerbssteuer in Schleswig-Holstein auf 6,5 %) entrichten. Insofern dürften bereits erhebliche rechtliche, nicht zuletzt verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Die Wahlprogramme der SPD, der Linken und der Grünen berücksichtigen zwar auch die Belange von (potenzielle) Eigentümer:innen durch zum Teil steuerliche Erleichterungen und Miet-Kauf-Modelle, rücken jedoch die Mieter:innen programmatisch in den Mittelpunkt. Alle drei Parteien sind sich darin einig, dass Mieterhöhungen zusätzlich begrenzt werden sollen. Die SPD fordert eine maximale Erhöhungsmöglichkeit in Höhe der Inflationsrate, die Grünen treten bei Vergleichsmieterhöhungen für eine maximale Obergrenze in Höhe von 2,5 %/Jahr und für Modernisierungsmieterhöhungen in Höhe von max. 1,50 €/m² ein. Die Linke sieht eine mietrechtliche Verbesserung in einem Mietendeckel, welcher max. eine Erhöhung um 2%/Jahr erlauben würde.

Im Übrigen wollen SPD und die Grünen qualifizierte Mietspiegel stärken und die Mietpreisbremse entfristen und nachschärfen. Diese wurde, soviel gehört zur Wahrheit dazu, in Schleswig-Holstein von der derzeitigen Regierungskoalition abgeschafft.

Die Grünen und die Linke wollen zudem das Recht auf Wohnen im Grundgesetz verankern und die rechtlichen Bestimmungen für die Eigenbedarfskündigung zu Gunsten der Mieter:innen verändern.

Darüber hinaus besteht Einigkeit bei der SPD, den Grünen und der Linken darin, dass Bauland in die Hände der Kommunen und Ländern gehört, damit diese wieder regulierend auf den Wohnungsmarkt einwirken können

Hinsichtlich der CO2-Besteuerung machen sich SPD und die Grünen dafür stark, dass diese künftig ausschließlich von Vermieter:innen zu tragen ist.

Die Linke ergänzt ihr Programm dahingehend, dass energetische Sanierungen zu fördern seien, was auch die CDU unterstützt und mehr attraktive Förderprogramme fordert.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Wahlprogramme 2021 auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind und es an den Wähler:innen ist, sich zu entscheiden, welches Wahlprogramm ihrer individuellen Wohnsituation am besten Rechnung trägt.

Sie haben die Wahl!!

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel

Kiel, den 29.07.2021Telefonanschluss: Bestandteil des Mietvertrages?Gerade während der Corona-Pandemie ist das Telefon e...
29/07/2021

Kiel, den 29.07.2021

Telefonanschluss:
Bestandteil des Mietvertrages?

Gerade während der Corona-Pandemie ist das Telefon ein enorm wichtiges Hilfsmittel für soziale Kontakte. Insofern stellt sich die Frage, wie ist es mit dem Telefonanschluss in einer Mietwohnung? Insofern ist festzuhalten, dass der Vermieter für einen funktionierenden Telefonanschluss verantwortlich ist. Bei einem Defekt des Anschlusskabels ist er zur Reparatur verpflichtet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 17/18).

Die Mieterwohnung war mit einer Telefonanschlussdose ausgestattet. Die Telefonleitung verlief vom Hausanschluss durch einen Kriechkeller zur Wohnung des Mieters. Nach einem Defekt der Telefonleitung zwischen Hausanschluss und Telefondose in der Wohnung weigerte sich der Vermieter, die Telefonleitung zu erneuern bzw. reparieren zu lassen.

Nachdem das Landgericht Oldenburg eine Reparaturpflicht des Vermieters verneinte und erklärte, er müsse lediglich entsprechende Arbeiten des Mieters dulden, stellte der Bundesgerichtshof klar: Telefonanschluss bzw. Telefonleitung zwischen Hausanschluss und Anschlussdose in der Wohnung seien Sache des Vermieters. Ein funktionierender Telefonanschluss sei wohl schon Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen. Wenn es aber in der Wohnung eine Telefonanschlussdose gebe, dann sei der funktionierende Telefonanschluss auf jeden Fall der vertragsgemäße Zustand, den der Vermieter schulde.

Fazit: Beim Abschluss des Mietvertrages müssen Telefonanschluss und Telefonleitung in Ordnung sein und während des Mieterverhältnisses in Ordnung bleiben. Treten Schäden oder Defekte auf, muss sie der Vermieter auf seine Kosten beseitigen.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel

DEUTSCHER MIETERBUND Landesverband Schleswig-Holstein: Die richtige Adresse für alle Probleme rund um Ihr Mietverhältnis. 50.000 Mitglieder geben uns die Stärke, Ihre Interessen kompetent, engagiert und durchsetzungsfähig zu vertreten... Motto: nicht ärgern sondern handeln!

23/06/2021

Kiel, den 23.06.2021

Mieterbund entsetzt über Kehrtwende der Union bei Co2-Belastung

Der Mieterbund Schleswig-Holstein kritisiert die Entscheidung der Unionsfraktion, Mieter einseitig mit den steigenden Abgaben für den CO2-Ausstoß im Rahmen der Heizenergie zu belasten. „Es ist schlicht und ergreifend nicht sachgerecht, ausschließlich die Mieter:innen mit den notwendigerweise steigenden Abgaben im Bereich der CO2-Emissionen zu belasten“, so Carsten Wendt, stellv. Geschäftsführer Mieterbund Schleswig-Holstein. Die Entscheidung, ob eine neue Heizungsanlage eingebaut wird und wie umweltfreundlich diese ist, liegt einzig und allein bei den Vermieter:innen. Es ist daher sachgerecht, wenn die Besteuerung hier ansetzt, da nur hier eine entsprechende Lenkungswirkung entfaltet werden kann. Der Umstand, dass sich die Regierungsfraktionen zuvor bereits zumindest auf eine Kostenteilung zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen geeinigt hatten, macht die jetzige Entscheidung nur noch absurder. „Dies sei weder christlich, noch sozial“, so Wendt weiter. Die Unionsfraktion macht damit kurz vor der Bundestagswahl deutlich, dass mit ihr nicht zu rechnen ist, wenn es um eine sozial ausgewogene Politik und die Stärkung der Mieter:innen-Rechte gehe. „Gerade die Mieter:innen in Schleswig-Holstein treffe diese Entscheidung besonders hart, da hier die Heizkosten wegen der geographischen Gegebenheiten, der Lage zwischen Nord- und Ostsee, naturgemäß überdurchschnittlich hoch seien“, schließt Wendt.

Verantwortlich: Carsten Wendt, Kiel

22/06/2021

Kiel, den 22.06.2021

Mietertag 2021 digital abgehalten

Der Deutsche Mieterbund hat am 10. und 11.06.2021 den Mietertag abgehalten. Die wichtigste Veranstaltung des Verbandes fand aufgrund der Pandemie erstmals als Digitalveranstaltung statt. Der Landesverband Schleswig-Holstein war im Dienste der ihm angeschlossenen Mietervereine mit 12 Delegierten und 4 Gastdelegierten vertreten. Der öffentliche Teil der Veranstaltung war geprägt durch die bevorstehende Bundestagswahl. Olaf Scholz, Kanzlerkandidat der SPD, Robert Habeck, Co-Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, sowie CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak, hielten Impulsvorträge und stellten im Anschluss hieran ihre Positionen dar, wie dem landesweit bestehenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum begegnet werden soll. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde über 76 Anträge, davon zahlreiche auch aus Schleswig-Holstein, verhandelt, die wichtige mietrechtliche Fragestellungen ebenso beinhalteten, wie die wohnungspolitische Ausrichtung des Verbandes. Ein zentrales Anliegen der Versammlung war die nunmehr mit zahlreichen anderen Verbänden und Gewerkschaften gestartete Kampagne zum „Mietenstopp“, die eine 6-jährige Atempause für Mieter:innen fordert, bis andere dringend gebotene politische Maßnahmen, wie der Bau bezahlbarer Wohnungen und die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit, umgesetzt werden und Wirkung entfalten können. Selten war eine klare Botschaft an die politischen Entscheidungsträger so wichtig, wie in dieser Zeit, wo der Mangel an bezahlbarem Wohnraum auf die, viele Haushalte treffende, negative Einkommensentwicklung durch die Corona-Pandemie trifft. Die Sorgen und Nöte der Mieter:innen in Schleswig-Holstein und der gesamten Bundesrepublik müssen endlich ernst genommen werden! Lange genug wurde zögerlich oder gar nicht gehandelt, wenn es um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ging. „Der Sozialstaat muss sich seiner Verantwortung in diesem Bereich endlich wieder bewusst werden und unverzüglich handeln“, so Carsten Wendt vom Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein.

Verantwortlich: Carsten Wendt, Kiel

++++Es ist 5 vor 12++++ Am heutigen Tag rücken die Bedürfnisse der Mieter:innen in den Vordergrund. In über 80 Städten f...
19/06/2021

++++Es ist 5 vor 12++++



Am heutigen Tag rücken die Bedürfnisse der Mieter:innen in den Vordergrund. In über 80 Städten finden Aktionen für einen bundesweiten sechsjährigen Mietenstopp statt. So plant ein Bündnis aus dem Deutschen Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein und den Gewerkschaften eine Plakataktion mit einem kurzen Pressegespräch um 5 vor 12 am Kleinen-Kiel-Kanal.
Die Unterstützung geht jedoch weit über die Landeshauptstadt hinaus.
Auch alle anderen Mietervereine im Norden haben Aktionen zur Unterstützung des bundesweiten Mietenstopps geplant.

„Während der sechsjährigen Atempause müssen neue, bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Dazu brauchen wir eine Ausweitung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und ein soziales Bodenrecht. Zudem muss die Kommune Investoren bei Neubauprojekten stärker auf das Gemeinwohl verpflichten. Bund, Länder und Kommunen müssen sich außerdem wieder verstärkt ihrer Verantwortung als Anbieter günstiger öffentlicher Wohnungen bewusst werden“, fordert der 1. Vorsitzende Jochen Kiersch.
Der Mietenstopp ist ein langersehntes Instrument für die Mieter:innen in Schleswig-Holstein, die Mieten bezahlbar zu halten. Nachdem die Landesregierung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung in Schleswig-Holstein ein jähes Ende setzte, blieben die versprochenen Alternativen aus. Die Zeit des Wartens ist nun vorbei. Die Bedürfnisse der Vermieter:innen sollten nicht schwerer wiegen als die der Mieter:innen.

Unterstützt uns und informiert Euch unter
www.mietenstopp.de

Kiel, den 03.05.2021RauchenVermehrt auftretendes Streitthema unter Nachbarn ist das Rauchen. Der eine Mieter möchte kein...
03/06/2021

Kiel, den 03.05.2021

Rauchen

Vermehrt auftretendes Streitthema unter Nachbarn ist das Rauchen. Der eine Mieter möchte keinen Rauch(geruch) in seiner Wohnung, der andere möchte sich in seiner Wohnung nicht einschränken. Insofern ist wichtig zu wissen, dass das Rauchen in der Wohnung erlaubt und vom sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt ist. Auch über einen Formularmietvertrag kann ein Rauchverbot für die Mietwohnung nicht wirksam vereinbart werden. Zulässig sind aber Vorgaben und Regelungen im Mietvertrag, dass in Gemeinschaftsräumen, Hausfluren oder im Aufzug nicht geraucht werden darf.

Kommt es allerdings durch exzessives Rauchen zu derart gravierenden Verschlechterungen in der Wohnung, dass die Schäden durch normale Schönheitsreparaturen, das heißt Anstreichen, Tapezieren und Lackieren, nicht mehr beseitigt werden können, hat der Vermieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem rauchenden Mieter. Das Landgericht Hannover (12 S 9/13) sprach dem Vermieter beispielsweise Schadensersatz in Höhe von 3.439,16 Euro zu, weil nach dem Auszug des Mieters umfassende Instandsetzungsarbeiten notwendig wurden. Allein durch ein Überstreichen bzw. Neutapezieren war keine Wiederherstellung der Wohnung möglich. Von der Versottung mit Nikotin waren Wände und Decke, der dahinterliegende Putz und entsprechende Lacke betroffen.

Auch auf Balkonen und Terrassen darf grundsätzlich geraucht werden. Unwesentliche Geruchsbelästigungen muss ein Nachbar hinnehmen. Kommt es aber zu wesentlichen Beeinträchtigungen, kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH V ZR 110/14) das Rauchen auf dem Balkon zeitlich beschränkt werden. Können sich die Nachbarn nicht verständigen, muss ein Gericht entscheiden. Das Landgericht Dortmund (1 S 451/15) erklärte: Das Rauchen auf der Terrasse ist verboten in der Zeit von 0 bis 3 Uhr, 6 bis 9 Uhr, 12 bis 15 Uhr und 18 bis 21 Uhr. Hält sich der rauchende Nachbar nicht an diese Zeiten, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro (das entspricht dem Gegenwert von etwa 40.000 Schachteln Zi******en).

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel

DEUTSCHER MIETERBUND Landesverband Schleswig-Holstein: Die richtige Adresse für alle Probleme rund um Ihr Mietverhältnis. 50.000 Mitglieder geben uns die Stärke, Ihre Interessen kompetent, engagiert und durchsetzungsfähig zu vertreten... Motto: nicht ärgern sondern handeln!

31/05/2021

Kiel, den 31.05.2021

Kieler Mieterverein zum neuen Mietspiegel
Große Sorge wegen stark steigender Mieten

Der neue Mietspiegel in Kiel wurde am 31.05.2021 offiziell vorgestellt.

„Leider wurde unsere Befürchtung bestätigt, dass die Mieten in Kiel sich drastisch erhöht haben“, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins. „Eine Wohnung im Kieler Stadtgebiet ist durchschnittlich 15 % teurer als noch bei der letzten Erhebung im Jahr 2017.“

Dies ist maßgeblich zum einen auf die Abschaffung von Mietpreisbremse und insbesondere auch der Kappungsgrenzenverordnung durch die Landesregierung Ende 2019 zurückzuführen.

Auch war zu beobachten, dass während der Corona-Pandemie kein Rückgang, sondern eher eine Zunahme von Mieterhöhungen im Wohnungsbestand erfolgte. Durch diese Entwicklung rächte sich einmal mehr der Umstand, dass nur solche Mietverhältnisse bei der Erhebung berücksichtigt wurden, deren Mieten innerhalb der letzten 6 Jahre angepasst wurden bzw. die neu abgeschlossen wurden. Diese unsinnige Regelung muss vom Bundesgesetzgeber endgültig abgeschafft werden, damit sämtliche Mietverhältnisse in die Betrachtung einfließen.

„Der Kieler Mieterverein als Mitglied des Arbeitskreises hat dort, wo es möglich war, auf die Ausgestaltung des neuen Mietspiegels im Sinne der Mieterinnen und Mieter eingewirkt“, so Ann Sophie Mainitz. „Da die Ausgangsmieten jedoch das Ergebnis der Umfrage unter Mietern und Vermietern sind, habe der Arbeitskreis hierauf keinen Einfluss.“

Der Kieler Mieterverein trägt den Mietspiegel im Ergebnis jedoch mit, da anderenfalls große Rechtsunsicherheit bei der ortsüblichen Vergleichsmiete entstünde.

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel

Adresse

EggerstedtStr. 1
Kiel
24103

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