Markus Gerhartz Immobilienbewertungen

Markus Gerhartz Immobilienbewertungen Immobilienbewertung ist Vertrauenssache. Ich bin DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen D1 Plus.

11/06/2024

Vielen herzlichen Dank für die lieben Glückwünsche. Tja, nun beginnen die zweiten 50 Jahre 😉. Euer Markus

Sie möchten eine Immobilie verkaufen, dann ist es wichtig, den richtigen Wert Ihres Objektes zu kennen. Bei einem regulä...
21/08/2020

Sie möchten eine Immobilie verkaufen, dann ist es wichtig, den richtigen Wert Ihres Objektes zu kennen. Bei einem regulären Verkauf ist die Ermittlung des Marktwertes im Rahmen einer Immobilienbewertung das richtige Mittel der Wahl. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Mögliche Nachteile bei zu hoch angesetztem Verkaufspreis.

Machen Sie Ihre Immobilie nicht zum Ladenhüter! Beim Privatverkauf einer Immobilie werden die Objekte oft zu teuer angeboten. Dies liegt in der Regel an fehlenden Marktkenntnissen, keine Erfahrungen im Verkauf von Immobilien oder am emotionalen Wert, den die Immobilie für den Eigentümer hat. Ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis führt jedoch zu einem sehr langwierigen Verkaufsprozess. Potentielle Kaufinteressenten sind heute dank Internet gut informiert. Entsprechend günstigere Angebote erhalten verständlicherweise dabei den Vorzug. Der falsche Preis führt häufig zu einer langen Vermarktungszeit, einem längeren Vermarktungsprozess und diese wiederum zu einem Verkaufspreis, der letztendlich unter dem Marktwert liegt. Sparen Sie sich den Ärger und den damit verbundenen Zeitverlust.

Mögliche Nachteile bei zu niedrig angesetztem Verkaufspreis.
Ein zu niedrig angesetzter Verkaufspreis birgt ebenfalls Nachteile für den Verkäufer. Bei der aktuellen Angebots-/Nachfragesituation wird man bei einem zu niedrig angesetzten Verkaufspreis regelrecht von Interessenten überrannt. Dann wird die Situation schnell unübersichtlich und die Sondierung seriöser und solventer Käufer ist aufwändig und zeitintensiv.

Unsere Empfehlung - Starten Sie mit dem optimalen Angebotspreis. Wir ermitteln für Sie den optimalen Angebotspreis Ihrer Immobilie.

Optimal bedeutet marktgerecht! Die Erfahrung zeigt, dass Immobilien, die mit einem marktgerechten Angebotspreis auf den Markt kommen, die besten Ergebnisse und somit höhere Verkaufspreise erzielen. Warum ist das so? Ein marktgerechter Angebotspreis spricht schon in der Präsentationsphase eine größere Anzahl von Kaufinteressenten an. Kann das Objekt auch in der Besichtigung punkten, haben Sie rasch mehrere kaufwillige Interessenten, die in Konkurrenz zueinander stehen. Die Gesetzmäßigkeit von Angebot und Nachfrage führt zum besten Ergebnis.
Maximieren Sie den Verkaufspreis im Rahmen eines Gebotsverfahrens. Der optimale Angebotspreis ist die Grundlage für den reibungslosen und erfolgreichen Immobilienverkauf. Lassen Sie sich vom Profi beraten und starten Sie mit unserer kostenlosen Wertermittlung.

www.immobilien-bewertung-koblenz.de

14/08/2017

Allgemeine Informationen zu den Bewertungsverfahren:

Die Bodenwertermittlung

Gemäß Wertermittlungsverordnung ist der Bodenwert bei einer ausreichenden Anzahl von Vergleichsdaten im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Der Bodenwert kann aber auch auf Grundlage von Bodenrichtwerten ermittelt werden. Der Bodenrichtwert wird aus der Kaufpreissammlung des zuständigen Gutachterausschusses abgeleitet. Er entspricht dem durchschnittlichen Lagewert für baureife, altlastenfreie Grundstücke. Erschließungs- und Kostenerstattungsbeiträge nach dem BauGB sind im Bodenrichtwert bereits enthalten. Weist das zu bewertende Grundstück wesentliche Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften auf, z. B. Bodenbeschaffenheit, Grundstückszuschnitt, Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung etc., so weicht auch der Bodenwert vom Bodenrichtwert ab.

Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird bei Objekten angewendet, die vornehmlich der Eigennutzung dienen und nicht zur Erwirtschaftung von Erträgen errichtet wurden. Die Wertermittlung basiert auf der Feststellung der Herstellungskosten der baulichen Anlagen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zuzüglich des ermittelten Bodenwertes. Der Wert der baulichen Anlagen und der Bodenwert sind jeweils separat zu ermitteln. Das Sachwertverfahren findet vornehmlich bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen, sowie Ein- und Zweifamilienhäusern Anwendung.

Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird bei Objekten angewendet, deren vordergründiger Zweck die Erwirtschaftung von nachhaltig erzielbarem Ertrag ist. Die Verzinsung der Investition ist maßgeblich für die Preisbildung. Der Ertragswert wird aus der Summe der baulichen und sonstigen Anlagen und dem Bodenwert ermittelt. Der Wert des Bodens und der Wert der baulichen und sonstigen Anlagen ist separat zu ermitteln. Das Ertragswertverfahren wird vornehmlich bei vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Wohn- u. Geschäftshäusern angewendet.

Das Sach- und Ertragswertfahren führt nicht unmittelbar zum Verkehrswert, da nach der Ermittlung des „vorläufigen“ Sach- bzw. Ertragswertes noch wertbeeinflussende Gegebenheiten (Marktanpassungen und/oder boG’s) berücksichtigt werden müssen.


Das Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertfahren erfolgt die Wertermittlung anhand der Gegenüberstellung einer ausreichenden Anzahl von Vergleichsgrundstücken. Das Bewertungsobjekt und die Vergleichsgrundstücke müssen in Ihrer Art, Größe und Beschaffenheit vergleichbar sein. Kann das Vergleichswertfahren angewendet werden, so führt es im Ergebnis direkt zum Verkehrswert, da wertbeeinflussende Gegebenheiten bei der Auswahl der Vergleichsgrundstücke bereits berücksichtigt wurden.

Liebe Kunden, Sie interessieren sich rund um die Themen Immobilienbewertung und Gutachtenerstellung? Ich berate Sie gern...
14/08/2017

Liebe Kunden, Sie interessieren sich rund um die Themen Immobilienbewertung und Gutachtenerstellung? Ich berate Sie gerne vorab ausführlich und kostenlos. Rufen Sie mich an oder schreiben eine Nachricht. Ich freue mich!

Immobilienbewertung ist Vertrauenssache. Ich bin DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen D1 Plus.

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Fritz-von-Unruh-Str. 22
Koblenz
56077

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Dienstag 09:00 - 19:00
Mittwoch 09:00 - 19:00
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Freitag 09:00 - 19:00
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