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Zwischen Rosenheim und Wasserburg - Traumhafter Neubau in ruhigem Wohngebiet am Rande von Zaisering Das geschmackvolle A...
04/04/2023

Zwischen Rosenheim und Wasserburg - Traumhafter Neubau in ruhigem Wohngebiet am Rande von Zaisering

Das geschmackvolle Anwesen ist in Haupt- und Nebenhaus aufgeteilt und bietet auf 435 m² Wohnfläche viel Platz und Raum für Ihre persönliche Wohnvorstellung. Es wurden hochwertigste Materialien und heimische Hölzer verwendet. Diese verleihen dem Neubau viel Charme und das "gewisse Etwas".

435,00 m² Wohnfläche
1.385,00 m² Grundstücksfläche

Herbst im schönen Bayern—
28/10/2022

Herbst im schönen Bayern

Lebensqualität in Bayern—
11/05/2022

Lebensqualität in Bayern

Bayerischer Wohntraum in Reit im Winkl zu verkaufen:265 m² Wohnfläche1293 m² Grundstück—
21/01/2022

Bayerischer Wohntraum in Reit im Winkl zu verkaufen:
265 m² Wohnfläche
1293 m² Grundstück

Die schönen Seiten meiner Berufung als Maklerin            —
07/07/2021

Die schönen Seiten meiner Berufung als Maklerin


Traumhaftes Landhaus im Herzen von Reit im Winkl zu verkaufen:353 m² Wohnfläche1000 m² Grundstück —
29/06/2021

Traumhaftes Landhaus im Herzen von Reit im Winkl zu verkaufen:
353 m² Wohnfläche
1000 m² Grundstück



Einfach mal die schöne Aussicht genießen… 🐄⛰☀️           —
27/06/2021

Einfach mal die schöne Aussicht genießen… 🐄⛰☀️



Reizvolle Doppelhaushälfte in traumhaft idyllischer Lage im Herzen des Chiemgaus zu verkaufen:184 m² Wohnfläche418 m² Gr...
01/06/2021

Reizvolle Doppelhaushälfte in traumhaft idyllischer Lage im Herzen des Chiemgaus zu verkaufen:
184 m² Wohnfläche
418 m² Grundstück

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dabei den Spagat zwischen dem bestmöglichen Verkaufspreis und einer möglichst mühe...
17/05/2021

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dabei den Spagat zwischen dem bestmöglichen Verkaufspreis und einer möglichst mühelosen & schnellen Abwicklung schaffen - gleichzeitig Ihre eigenen Gefühle, die ein solcher Verkauf auf den Kopf stellen kann, nicht vernachlässigen?

Als Ihr kompetenter Partner schafft Messner Immobilien für Sie genau diesen Spagat - ohne dass Sie sich verrenken müssen!

Als unabhängiger Immobilienspezialist finden wir für Sie die optimale Lösung rund um die erfolgreiche Vermarktung & Verm...
03/05/2021

Als unabhängiger Immobilienspezialist finden wir für Sie die optimale Lösung rund um die erfolgreiche Vermarktung & Vermittlung von Immobilien im gesamten Einzugsgebiet von München sowie am Starnberger See, dem Chiemgau und den Arealen rund um Ammersee und Tegernsee.

Ab dem 01. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Diese Änderungen sind für neue ...
30/04/2021

Ab dem 01. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Diese Änderungen sind für neue Energieausweise genauso relevant wie für bereits 10 Jahre alte Ausweise. Gültig sind Energieausweise generell nur für zehn Jahre und müssen also eventuell erneuert werden:

- wird ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet ist ein Energieausweis vorzulegen. Dies gilt zukünftig auch für Makler und nicht nur, wie bisher, für den Eigentümer
- keinen neuen Ausweis benötigt, wer sein Gebäude selbst bewohnt oder nicht neu vermietet

Unterschieden werden hierbei Energieverbrauchsausweise und Energiebedarfsausweise, zwischen denen Hauseigentümer in der Regel die Wahl haben:

- „Beim Bedarfsausweis zeigt eine Skala von grün bis rot den berechneten Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik.“
- „Der Verbrauchsausweis präsentiert in denselben Farben den durchschnittlichen Heizenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre.“

Bestandteil beider Energieausweise sind Modernisierungsempfehlungen. Ausstellen können das Dokument Gebäudeenergieberater und andere Fachleute.

Energieausweise: das sind die Neuerungen

Da die Treibhausgas-Emissionen ab dem 01. Mai 2021 im Energieausweis mit aufgeführt werden enthält dieser künftig Informationen, welche den CO₂-Fußabdruck deutlicher darstellen. Berechnet werden die Emissionen aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes.

Bislang nur bei Bedarfsausweisen der Fall, zählt aber ab Mai auch bei Verbrauchsausweisen: die energetische Qualität des Gebäudes muss vom Eigentümer detailliert angegeben werden – inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlage. Das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss dabei auch festgehalten werden.

Bestehende Gebäude müssen künftig vom Aussteller der Energieausweise, welcher passende Maßnahmen zur Modernisierung empfiehlt, vor Ort in Augenschein genommen oder anhand geeigneter Fotos bewertet werden. Für die Richtigkeit der Angaben sind Eigentümer selbst verantwortlich, wenn sie Informationen für den Energieausweis bereitstellen. Experten, welche Energieausweise ausstellen, müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen – verwenden dürfen sie diese nur, wenn kein Zweifel an ihrer Richtigkeit besteht.

Bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Wohngebäudes einen Energieausweis vorzulegen gilt zukünftig explizit auch für Immobilienmakler als Pflicht, nicht nur für die Eigentümer. Unverändert bleiben dabei die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Adresse

Am Alpenblick 7
Kolbermoor
83059

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Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
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Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

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