Wertermittlung und Immobilienbewertung von den Busch

Wertermittlung und Immobilienbewertung von den Busch Immobilienbewertung, Immobiliengutachten, Wertermittlung & Erstattung von Verkehrswertgutachten mit 30-jähriger Erfahrung. Immobiliensachverständiger

20/08/2019

Wir sind ein bundesweit agierendes Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung und suchen zur langfristigen Zusammenarbeit eine Aushilfskraft bzw. Freelancer, der unsere zahlreichen Websites im Rahmen einer SEO Kampage zunächst analysiert und danach optimiert.

Insbesondere ist uns daran gelegen unser Google Ranking für verschiedene Keywords durch ein Gesamtkonzept wesentlich zu verbessern und nachhaltig zu sichern.

Wir erwarten daher nachweisbare Erfolge und Referenzen in diesem Bereich. Zudem sollte ein sicherer Umgang mit Wordpress und eigenverantwortliches Arbeiten selbstverständlich sein.

Idealerweise suchen wir jemanden aus dem Breich Krefeld und Umgebung. Nach ein bis zwei persönlichen Treffen und Besprechung der Einzelheiten, kann die Tätigkeit gerne von Zuhause aus weitergeführt werden.

Es handelt sich um insgesamt sechs verschiedene Webseiten.

Bitte zur ersten Kontaktaufnahme zunächst eine kurze Mail mit den wichtigsten Informationen zur Person und der bisherigen Erfolge und Tätigkeiten in diesem Bereich an uns senden.

03/04/2019

Due Intelligence für Anlageimmobilien

Derzeit gibt es einen regelrechten „Run“ auf Immobilien zur Kapitalanlage. Die Angst vor einer Hyperinflation und das anhaltend niedrige Zinsniveau, stellen den Markt für Anlageimmobilien auf den Kopf. Immobilien-Investments haben derzeit nicht nur bei institutionellen Investoren, absolute Hochkonjuktur. Die Nachfrage nach renditestarken Immobilien in guten bis mittelprächtigen Lagen wird derzeit massiv durch private Geldanlager angeheizt. Die Folge ist ein immer kleiner werdender Markt für Mietshäuser, Geschäftshäuser und gemischt genutzte Immobilien. Durch die teilweise überzogenen Kaufpreise, schrumpft die Rendite der Anleger und Investoren. Ein weiterer Effekt der Verknappung des Angebots in den Großstädten ist die Verlagerung des Schwerpunkts auf den Erwerb von Immobilien in Randlagen, Klein- und Mittelstädten.

Wir beraten seit mehr als 30 Jahren private und institutionelle Investoren sowie Kapitalanleger aus dem In- und Ausland umfassend bei dem Erwerb und Ankauf von Immobilien. Im Rahmen einer Due Intelligence Prüfung für Wohn- und Gewerbeimmobilien bieten wir:

-Umfassende Standortanalyse
-Überprüfung von Wirtschaftsdaten und Kennzahlen wie Kaufkraft und Zukunftsperspektiven
-Erkennung und Bewertung von Mietsteigerungspotentialen
-Überprüfung der Nachhaltigkeit von Mieterträgen
-Ermittlung von Investitions- und Modernisierungsbedarf
-Überprüfung ob Reparaturstau vorhanden ist
-Umfassende Analyse der Ertrags- und Kostensituation / Benchmarking
-Überprüfung aller Objektunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität

Im Ergebnis erhalten Sie eine vollständige Expertise über die Immobilie, die ihnen Ihre persönliche Ankaufentscheidung erleichtern wird. Wir benennen umfassend und verständlich alle Vorteile, Nachteile, Perspektiven und Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Liegenschaft ergeben können.

Leistungskatalog (stichwortartig) für die Erstellung einer Due Intelligence Prüfung für Wohn- und Gewerbeimmobilien:

Wirtschaftlichkeitsprüfung des Objekts:

-Wertermittlung im Ertragswertverfahren mit Bodenwertberechnung und Berücksichtigung
wertbeeinflussender Merkmale (Sanierungsstau, Modernisierungsbedarf, Baumängel), zusätzliche
Ausweisung des Beleihungswertes nach BelWertV
-Auswertung von Durchschnittsmieten, Spitzenmieten und Mietentwicklungspotentialen, Leerstandanalyse
des Umfelds, Prüfung auf Overrent oder Underrent sowie daraus resultierende Ermittlung von Zu- und
Abschlägen, Überprüfung der Plausibilität und Nachhaltigkeit von derzeitigen Mieteinnahmen, Überprüfung
von Mietverträgen auf nachteilige Vereinbarungen
-Analyse der Standortfaktoren (Makro- und Mikrolage), Infrastruktur, Wirtschaftsentwicklung und
Wirtschaftsstruktur, Bevölkerungsstruktur, Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsanbindung

Prüfung rechtlicher Gegebenheiten:

Überprüfung von Rechten und Lasten im Grundbuch, Legalität der baulichen Anlagen, Baulastenverzeichnis,
Nutzungsrechte Dritter, Überprüfung, dass sämtliche Auflagen/Bedingungen aus der Baugenehmigung
erfüllt und noch vorhanden sind (insbesondere erforderliche Stellplätze), Überprüfung, dass keine sonstigen
öffentlich-rechtlichen Beschränkungen (Veränderungssperre, Naturschutzgebiet, Erhaltungs-
/Sanierungsgebiet, öffentlich-rechtliche Verträge) bestehen, Überprüfung der Abgeltung von
Erschließungsbeiträgen, Überprüfung auf Vorkaufsrechte, Überprüfung auf bekannte Mängel bzw.
dokumentierter Minderungsansprüche, Wettbewerbsabsprachen mit den Mietern, Streitigkeiten mit
Mietern, einschließlich einer Aufstellung von Mietern, die sich mit Mietzahlungen in Rückstand befinden

Bautechnische Überprüfung

Überprüfung auf bautechnische Mängel und Feuchtigkeitsmessung im Rahmen der Ortsbesichtigung,
Ermittlung von Sanierungsstau und Modernisierungsstau, Einhaltung brandschutzrelevanter Vorschriften,
Ermittlung und Dokumentation von bereits getätigten Renovierungsmaßnahmen

Automatisierte Immobilienbewertungen durch Makler und Immobilienbörsen13/03/2017 von admin Häufig stellen sich Auftragge...
23/03/2017

Automatisierte Immobilienbewertungen durch Makler und Immobilienbörsen
13/03/2017 von admin

Häufig stellen sich Auftraggeber die Frage, warum eine qualifizierte Immobilienbewertung durch unser Büro oft um ein Vielfaches teurer ist als "der billige Jakob", der von Maklern und Immobilienportalen in zunehmenden Maße, teilweise bereits ab 25 Euro oder sogar kostenlos angeboten wird. Die Antwort auf diese Frage findet man bereits bei der Definition von Wikipedia zu dem vorgenannten Begriff.

"Als Billiger Jakob wird ein Händler, der Waren minderer Qualität meist auf Märkten zu Niedrigpreisen anbietet, bezeichnet."

Hiermit ist in Normalfall bereits alles gesagt. Dennoch möchten wir hier den nachstehenden Artikel, der in der Fachzeitschrift "Immobilienwirtschaft" erschienen ist zum besseren Verständnis abbilden.

Ab hier beginnt der Fremdartikel (Quellenangabe am Ende des Beitrags):

Immer öfter bewerten Makler, Immobilienbörsen oder so genannte unabhängige Plattformen Immobilien.

Kost‘ fast nichts! Sagt aber auch nichts aus. Die Ergebnisse müssen falsch sein.

Immobilienbewertung ist ein äußerst sensibles Thema. In der überwiegenden Zahl der Fälle geht es nicht um umfangreiche, komplizierte Portfoliobewertungen von großen Investmentgesellschaften.

Nein, der Großteil der Immobilienbewertungen findet im lokalen Markt statt. Mit Immobilienbewertungen sind meist persönliche Schicksale durch Erbschaften oder Notverkäufe verbunden. Um diesen komplizierten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, ist eine besondere Sachkunde und eine spezielle Ausbildung zum Sachverständigen notwendig. In jüngster Zeit haben mittelständische wie größere Immobilienmakler sowie Immobilienbörsen dieses Geschäftsfeld für sich entdeckt.

MAKLER ALS UNQUALIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE

Immobilienmakler bieten häufig sogenannte „Bewertungen“ an – rechtlich unverbindlich und selbstverständlich kostenlos.

Dem Kunden wird suggeriert, dass er eine umfangreiche Immobilienbewertung erhält und er natürlich in seiner Entscheidung frei sei, seine Immobilie durch den anbietenden Makler zu veräußern. Aber was passiert in der Praxis? In der Praxis kontaktiert ein möglicher Kunde den Makler, weil er das vorgenannte Angebot wahrgenommen hat. Der Kunde übermittelt dem Makler sämtliche gewünschten Informationen – meistens nicht viel: Lage, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Geschosse, Kellerangaben, gegebenenfalls Bauzustand und Grundstücksgröße.

„Weitere Daten?“ „Nicht notwendig“, heißt es seitens des Maklers oft. Eine Ortsbesichtigung findet nicht statt. Warum auch? Der Makler hat nun „alle notwendigen Daten“ und hat den Kunden – ohne dass er es merkt – gleich in seiner Kundenkartei als „Neukunde“ angelegt. Meistens wird dann im Rahmen einer groben Excel-Berechnung eine Zahl ermittelt, die den Wert der Immobilie darstellen soll – und zwar lediglich anhand der vorgenannten Merkmale. Der Makler erklärt, dass er selbstverständlich den hier ausgewiesenen Wert erzielen kann. Meistens läge man sogar hierüber.

Aber so geht Bewertung nicht. Eine Immobilie ist derart individuell, dass man sie eben nicht „vom Schreibtisch aus“ einschätzen kann, da keine Kenntnisse über ggf. vorhandene Rechte im Grundbuch, über Kontaminationen, über Instandhaltungsrückstau oder aber beispielsweise besondere Außenanlagen vorliegen bzw. vorliegen können. Daher ist die von Maklern erstellte Kalkulation im Wege einer Auftragsakquise ein legitimes Mittel – aber dann muss sie „Markteinschätzung“ und keinesfalls „Wertermittlung“ oder noch schlimmer „Bewertung“ heißen.

Ist das nur ein „kosmetisches“ Problem? Nein! Nehmen wir einmal an, ein Kunde beauftragt einen Makler – auf Basis der offensichtlich viel zu hohen Bewertung –, seine Immobilie zu veräußern. In der Konsequenz wird der Kunde länger als notwendig seine Immobilie nicht oder nur sehr schwer veräußern können, da eben kein marktgerechter Angebotspreis kommuniziert wird. Der Kunde wird dann dem Makler – wenn er unzufrieden mit dessen Dienstleistung ist – den Auftrag wieder entziehen und möglicherweise die Immobilie versuchen selbst zu veräußern oder einen anderen Makler beauftragen. Der Kunde oder vielmehr der dann ehemalige Kunde hat voraussichtlich sehr gute Chancen, Schadensersatz gegenüber dem Makler geltend zu machen, da er die Immobilie wissentlich zu hoch angeboten hat.

Immerhin weisen manche Makler den potenziellen Kunden darauf hin, dass der von ihnen ermittelte „Wert“ aufgrund der aktuellen lokalen Marktverhältnisse nicht erzielbar ist. Dennoch nennen auch diese Makler ihre Ausarbeitung „Bewertung“ und nicht „Markteinschätzung“.

IMMOBILIENBÖRSEN ALS ANBIETER VON „BEWERTUNGEN“

Immobilienbörsen im Internet haben zügig festgestellt, dass sie ihre Angebotspalette wesentlich ausbauen müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Mittlerweile reicht die Angebotspalette von Baufinanzierung bis hin zu einer Umzugsunterstützung. Selbstverständlich wird auch die „Bewertung“ als wichtiger Bestandteil angeboten. Hier verhalten sich die Immobilienbörsen äußerst unterschiedlich.

IMMONET.DE

Hier wird an verschiedenen Stellen, nach mehreren Klicks, wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Wertermittlung ausschließlich durch einen Sachverständigen erfolgen kann. Dennoch können registrierte Kunden eine „Wertermittlung“ kostengünstig durchführen: Bei der so genannten „Wertauskunft“ wird der „Wert“ lediglich anhand von wenigen Parametern „ermittelt“ – für einen Preis in Höhe von 25,99 Euro (inkl. MwSt.).

Bereits der Begriff „Wertauskunft“ ist irreführend und in sich widersprüchlich, weil eben nur eine grobe Kalkulation durchgeführt wird. Alleine der Preis zeigt, dass das Bewertungsverfahren gar nicht detailliert und genau sein kann. So erfolgt beispielsweise die Bodenwertermittlung lediglich anhand eines hinterlegten Bodenwertes, dessen Quelle nicht angegeben wird. Auch ist nicht ersichtlich, auf welchen Stichtag sich der Bodenwert bezieht oder ob es sich um einen Richtwert handelt.

Bezieht sich der Bodenwert auf ein Richtwertgrundstück, so muss der Bodenwert mit so genannten Umrechnungskoeffizienten an die Grundstücksgröße des Bewertungsobjektes angepasst werden. Nach den Ausführungen von Immonet auf der Homepage geschieht dies auch – jedoch wird der Rechenweg nicht nachvollziehbar dargestellt.

Die Lage, die eben entscheidend für eine Wertigkeit ist, wird vollständig ignoriert. Und zwar mit dem Argument, dass die Lage bereits in der Höhe des Bodenrichtwerts berücksichtigt wird. Leider ist aber eine Lage sehr individuell. Auch der Verfahrensgang bei der Ermittlung eines Gebäudesachwerts ist nur grob dargestellt. Im Rahmen einer „Wertexpertise“ werden die Objektdaten etwas genauer erhoben. Jedoch ersetzt auch sie keine umfangreiche, seriöse Immobilienbewertung, die auch den Namen „Bewertung“ verdient. Eine Immobilienbörse (und vielleicht ein kooperierender Bewerter) können eine seriöse Wertermittlung gar nicht zu diesem Preis anbieten, weil sie nicht vor Ort die Immobilie besichtigen und genau analysieren.

IMMOBILIENSCOUT.DE

Hier wird mit einem zunächst kostenlosen Angebot für die Immobilienbewertung geworben. Mit nur wenigen Klicks wird geschickt eine statistische Frage gestellt, die in keinem direkten oder indirekten Zusammenhang mit einer Wertermittlung im klassischen Sinne steht: Warum wird die Immobilienbewertung benötigt? Anschließend erscheint die erste relevante, grundlegende Frage nach der Immobilienart.

Nachfolgend werden Angaben zur Wohnfläche, Grundstücksgröße, zum Baujahr, zum Zeitpunkt letzter Modernisierungen (jedoch ohne Rückfrage nach Art und Umfang), zur Qualität der Immobilie (einfach, normal, gehoben), zur Ausstattung, zur Nutzung (eigen oder fremd), zur Anschrift und zu den Kaufdaten gemacht (Letzteres ist auch nur eine statistische Angabe).

Immobilienscout selbst erläutert in einem Video, dass sie auf die angeblich größte Immobiliendatenbank Deutschlands zurückgreifen. Dumm nur, dass es nicht die Daten von Immobilienscout sind, sondern die Daten der Makler bzw. privaten Grundstückseigentümer. Beide Kundengruppen werden für die Verwendung der Daten nicht entschädigt. Immobilienscout ist lediglich Eigentümer der Datenbankstruktur – jedoch nicht der Daten selbst (das gilt für alle Immobilienbörsen gleichermaßen). Im Rahmen der „Bewertung“ werden lediglich 14 ähnliche Immobilien hinsichtlich der Lage, des Baujahrs, der Wohnfläche wie auch der Ausstattung berücksichtigt.

Um „die Kalkulation zu verbessern“, werden jeweils die beiden günstigsten und teuersten Objekte aus der Auswertung entfernt. Aus den zehn verbleibenden Objekten wird ein Mittelwert durch das klassische arithmetische Mittel gebildet. Das war’s. Das war’s mit der „Immobilienbewertung“. In der Auswertung, die dem Kunden per Mail übermittelt wird, werden die Daten noch mit Karten und „statistischem Beiwerk“ ergänzt. Leider hat dieser gesamte Vorgang weder inhaltlich noch verfahrenstechnisch etwas mit einer Wertermittlung bzw. einer Bewertung zu tun: Es wird nicht kommuniziert, ob das dargestellte grobe Vergleichswertverfahren auch für andere Immobilienarten verwendet wird.

Selbst wenn es, wie im Video dargestellt, bei Einfamilienhäusern zum Greifen kommt, muss nicht zwangsläufig „eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen“ nach § 15 ImmoWertV vorhanden sein, da Immobilien in ihrer Eigenart einfach zu individuell sind. Im üblichen Geschäftsverkehr werden in der Regel Einfamilienhäuser im Sachwertverfahren, Mehrfamilienhäuser im Ertragswertverfahren und Eigentumswohnungen entweder im Vergleichswert- oder im Ertragswertverfahren bewertet. Hier fehlt es also eindeutig an Transparenz und der richtigen Verfahrenswahl. Um diese irreführenden Vorgänge noch zu toppen, machen es sich Makler leicht und präsentieren dem Kunden im Rahmen der Objektakquise gar nicht erst eigene Berechnungen, sondern gleich die Ermittlung „des Wertes“ eines Immobilienportals (z.B. eine Wertexpertise von Immonet) und kommunizieren, dass ein solcher „Kaufpreis“ realistisch sei. Das Verhängnisvolle dabei: Die in der Datenbank hinterlegten Werte sind Angebotspreise (logischerweise keine beurkundeten Kaufpreise) und unterliegen daher – je nach lokalem Markt – einem kleineren oder größeren Verhandlungspuffer. Die Bewertungen fallen also automatisch regelmäßig viel zu hoch aus.

FAZIT
Das Ergebnis wird vom Kunden in den meisten Fällen nicht hinterfragt, weil die entsprechende Sachkunde und der richtige Verfahrensweg unterstellt wird. Leider zeigen die dargestellten Abläufe aber sehr deutlich, dass eine „Bewertung“ seitens einer Immobilienbörse nichts – aber wirklich gar nichts – mit einer klassischen seriösen Wertermittlung zu tun hat, da die Verfahrensabläufe entweder viel zu oberflächlich oder aber nicht nachvollziehbar sind. In vielen Fällen wird nicht einmal das richtige Verfahren gewählt (jedenfalls wird es so kommuniziert). Es hat also eine Verschiebung des Wettbewerbs zu Ungunsten der qualifizierten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stattgefunden. Es sollte in Bälde eine praxisnahe Lösung für dieses sensible Thema geben …


Autor:
Christoph Ziercke, Wertmanagement GmbH, Hameln

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Haufe Verlags, Herausgeberin der Zeitschrift "Immobilienwirtschaft" im Original in Ausgabe 3/2017 veröffentlicht.

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Krefeld
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