Januar 1995 bin ich als Kfz-Sachverständiger und Havariekommissar selbstständig tätig. Nach dem Start an der Werdohler Straße 51 in Lüdenscheid erfolgte im Dezember 2000 der Umzug in die heutigen Räumlichkeiten an der Altenaer Straße 13. Anfangs bearbeitete ich neben Fahrzeugschäden auch Havarieschäden, konzentriere mich jedoch seit 2012 aufgrund der hohen Belastung durch ständige Einsatzbereitsch
aft ausschließlich auf die Begutachtung und Bewertung von Kraftfahrzeugschäden. Die Anforderungen an Kfz-Sachverständige haben sich im Laufe der Zeit stark verändert. Um fachlich stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, habe ich zahlreiche Weiterbildungen und Qualifikationen absolviert. Da der Begriff „Sachverständiger“ nicht gesetzlich geschützt ist, war mir der Nachweis meiner Kompetenz durch anerkannte Prüfungen und Zertifizierungen besonders wichtig. Deshalb bin ich Mitglied im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen (VKS), dessen anspruchsvolle Prüfung ich erfolgreich abgelegt habe. Nach langjährigem Engagement wurde mir der Vorsitz der Bezirksgruppe Nordrhein-Westfalen übertragen. Zur weiteren Qualifikation habe ich die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bei dem ZAK abgelegt. Mein Fachwissen habe ich gezielt erweitert: Ich bin anerkannter Sachverständiger für Schäden und Bewertung an Wohnwagen, Wohnmobilen und Reisemobilen (Caravaning Gutachter Fachverband e.V.), TAK-geprüfter Sachverständiger für Elektro- und Hybridfahrzeuge (HV-Systeme, DGUV 200-005 S3) sowie anerkannter Sachverständiger für Hochvoltfahrzeuge (VKS). Zudem bin ich Kooperationspartner der Caravan-Gutachter Deutschland und Bewertungspartner von Classic-Analytics. Diese Mitgliedschaften und Zertifizierungen erfordern regelmäßige Gutachtenkontrollen, ganztägige Fortbildungen und wiederkehrende Prüfungen. Nur durch unabhängige Nachweise und die Anerkennung durch renommierte Verbände lässt sich die fachliche Kompetenz eines Sachverständigen klar von selbsternannten Anbietern abgrenzen. Verlässlichkeit, Objektivität und Anerkennung basieren auf nachgewiesener Qualifikation, kontinuierlicher Weiterbildung und der Bereitschaft, sich den wachsenden Herausforderungen des Marktes zu stellen. Bei einer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfall benötigen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der regulierenden Versicherung oder gegenüber dem Verursacher selbst, ein Unfallgutachten. Sie haben dann die freie Wahl einen unabhängigen und qualifizierten Unfallgutachter und einen Rechtsanwalt zu benennen. Die Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens und für ihren Rechtsbeistand müssen vom Verursacher oder von der regulierenden Versicherung übernommen werden. In dem Unfallgutachten wird insbesondere festgestellt, mit welchen Reparaturkosten zu rechnen ist. Aus dem Vergleich der anfallenden Reparaturkosten zu dem Wert Ihres Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis (Wiederbeschaffungswert) wird Ihnen dann im Unfallgutachten aufgezeigt, ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden vorliegt. Somit wird neutral und unabhängig festgestellt, ob eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug wirtschaftlich sinnvoll, technisch möglich oder sogar unwirtschaftlich ist. Im Falle eines wirtschaftlichen-Totalschadens ermitteln wir den Restwert des beschädigten Fahrzeuges. Darüber hinaus weisen wir auf mögliche Notreparaturen, etwaige Wertminderungen hin und ermitteln die Reparaturdauer, die ausschlaggebend für die Abrechnung Ihrer Mietwagenkosten bzw. Die Unfallgutachten entsprechen den jeweiligen Richtlinien und Leitsätzen für Gutachten im Bereich Kraftfahrzeugschäden und Bewertung und sie berücksichtigen selbstverständlich die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen. Ihr verlässlicher Partner für Kfz-Gutachten und Bewertungen seit 1995
Bernd Rathmann
Staatl. Kraftfahrzeugtechniker
Bachelor Professional in Technik.
• Anerkannt u. Sachverständiger für Schäden und Bewertung durch den Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen VKS
• Vorsitzender der VKS Bezirksgruppe Nordrhein-Westfalen (NRW)
• Personenzertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeug-Schäden und -Bewertung durch ZAK-Zert GmbH
• Anerkannt u. SV für Hochvoltfahrzeuge durch den Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen, VKS
• Anerkannt u. SV für Schäden u. Bewertung an Wohnwagen, Wohnmobilen u. Reisemobilen d. den Caravaning Gutachter Fachverband e. CGF
• Kooperationspartner der Caravan-Gutachter Deutschland CGD
• TAK gepr. Sachverständiger für Elektro-/Hybridfahrzeuge und HV-Syst. DGUV 200–005, Abschnitt V, Kapitel Nr. 3S
• Bewertungspartner der Classic-Analytics Nr. S5807
0049 2351 84000
0049 171 2112000
Altenaer Str. 13 * 58507 Lüdenscheid
E-Mail: [email protected] *
Web: www.sv-rathmann.de
Fax +49 2351 861312