Kfz-Sachverständigenbüro Rathmann

Kfz-Sachverständigenbüro Rathmann Kfz- Sachverständigenbüro
Bernd Rathmann
Altenaer Str. 13
D-58507 Lüdenscheid

Tel. 02351/84000 / 83929 Seit dem 2. der Nutzungsausfallentschädigung ist. gepr. V.

Januar 1995 bin ich als Kfz-Sachverständiger und Havariekommissar selbstständig tätig. Nach dem Start an der Werdohler Straße 51 in Lüdenscheid erfolgte im Dezember 2000 der Umzug in die heutigen Räumlichkeiten an der Altenaer Straße 13. Anfangs bearbeitete ich neben Fahrzeugschäden auch Havarieschäden, konzentriere mich jedoch seit 2012 aufgrund der hohen Belastung durch ständige Einsatzbereitsch

aft ausschließlich auf die Begutachtung und Bewertung von Kraftfahrzeugschäden. Die Anforderungen an Kfz-Sachverständige haben sich im Laufe der Zeit stark verändert. Um fachlich stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, habe ich zahlreiche Weiterbildungen und Qualifikationen absolviert. Da der Begriff „Sachverständiger“ nicht gesetzlich geschützt ist, war mir der Nachweis meiner Kompetenz durch anerkannte Prüfungen und Zertifizierungen besonders wichtig. Deshalb bin ich Mitglied im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen (VKS), dessen anspruchsvolle Prüfung ich erfolgreich abgelegt habe. Nach langjährigem Engagement wurde mir der Vorsitz der Bezirksgruppe Nordrhein-Westfalen übertragen. Zur weiteren Qualifikation habe ich die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bei dem ZAK abgelegt. Mein Fachwissen habe ich gezielt erweitert: Ich bin anerkannter Sachverständiger für Schäden und Bewertung an Wohnwagen, Wohnmobilen und Reisemobilen (Caravaning Gutachter Fachverband e.V.), TAK-geprüfter Sachverständiger für Elektro- und Hybridfahrzeuge (HV-Systeme, DGUV 200-005 S3) sowie anerkannter Sachverständiger für Hochvoltfahrzeuge (VKS). Zudem bin ich Kooperationspartner der Caravan-Gutachter Deutschland und Bewertungspartner von Classic-Analytics. Diese Mitgliedschaften und Zertifizierungen erfordern regelmäßige Gutachtenkontrollen, ganztägige Fortbildungen und wiederkehrende Prüfungen. Nur durch unabhängige Nachweise und die Anerkennung durch renommierte Verbände lässt sich die fachliche Kompetenz eines Sachverständigen klar von selbsternannten Anbietern abgrenzen. Verlässlichkeit, Objektivität und Anerkennung basieren auf nachgewiesener Qualifikation, kontinuierlicher Weiterbildung und der Bereitschaft, sich den wachsenden Herausforderungen des Marktes zu stellen. Bei einer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfall benötigen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der regulierenden Versicherung oder gegenüber dem Verursacher selbst, ein Unfallgutachten. Sie haben dann die freie Wahl einen unabhängigen und qualifizierten Unfallgutachter und einen Rechtsanwalt zu benennen. Die Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens und für ihren Rechtsbeistand müssen vom Verursacher oder von der regulierenden Versicherung übernommen werden. In dem Unfallgutachten wird insbesondere festgestellt, mit welchen Reparaturkosten zu rechnen ist. Aus dem Vergleich der anfallenden Reparaturkosten zu dem Wert Ihres Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis (Wiederbeschaffungswert) wird Ihnen dann im Unfallgutachten aufgezeigt, ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden vorliegt. Somit wird neutral und unabhängig festgestellt, ob eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug wirtschaftlich sinnvoll, technisch möglich oder sogar unwirtschaftlich ist. Im Falle eines wirtschaftlichen-Totalschadens ermitteln wir den Restwert des beschädigten Fahrzeuges. Darüber hinaus weisen wir auf mögliche Notreparaturen, etwaige Wertminderungen hin und ermitteln die Reparaturdauer, die ausschlaggebend für die Abrechnung Ihrer Mietwagenkosten bzw. Die Unfallgutachten entsprechen den jeweiligen Richtlinien und Leitsätzen für Gutachten im Bereich Kraftfahrzeugschäden und Bewertung und sie berücksichtigen selbstverständlich die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen. Ihr verlässlicher Partner für Kfz-Gutachten und Bewertungen seit 1995

Bernd Rathmann
Staatl. Kraftfahrzeugtechniker
Bachelor Professional in Technik.

• Anerkannt u. Sachverständiger für Schäden und Bewertung durch den Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen VKS
• Vorsitzender der VKS Bezirksgruppe Nordrhein-Westfalen (NRW)
• Personenzertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeug-Schäden und -Bewertung durch ZAK-Zert GmbH
• Anerkannt u. SV für Hochvoltfahrzeuge durch den Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen, VKS
• Anerkannt u. SV für Schäden u. Bewertung an Wohnwagen, Wohnmobilen u. Reisemobilen d. den Caravaning Gutachter Fachverband e. CGF
• Kooperationspartner der Caravan-Gutachter Deutschland CGD
• TAK gepr. Sachverständiger für Elektro-/Hybridfahrzeuge und HV-Syst. DGUV 200–005, Abschnitt V, Kapitel Nr. 3S
• Bewertungspartner der Classic-Analytics Nr. S5807


0049 2351 84000
0049 171 2112000
Altenaer Str. 13 * 58507 Lüdenscheid
E-Mail: [email protected] *
Web: www.sv-rathmann.de
Fax +49 2351 861312

06/06/2026
Sollte einem zu denken geben…
27/03/2026

Sollte einem zu denken geben…

10/02/2026

In den letzten Jahren beobachten wir eine besorgniserregende Entwicklung:
Der Markt der Kfz-Sachverständigen wird zunehmend von Personen überschwemmt, die nicht über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.

Besonders alarmierend ist, dass einige dieser selbsternannten Sachverständigen bereits öffentlich – über Social Media oder Internetauftritte – Provisionen anbieten.
Das ist nicht nur unseriös, sondern unzulässig und stellt das gesamte Berufsbild des Sachverständigen in Frage.

Denn eines ist klar:
Unabhängigkeit und Neutralität sind die Grundlage unserer Tätigkeit.
Wer Provisionen anbietet oder annimmt, gibt genau diese Grundlage auf.

Deshalb appellieren wir ausdrücklich an Geschädigte.

Nach einem Verkehrsunfall, bei der Gutachten Auswahl und Beauftragung, die fachliche Qualifikation des Sachverständigen genau zu prüfen, denn die Auftragserteilung erfolgt zugunsten der Schutzwirkung Dritter, die explizit eine besondere Sachkunde vorsieht.

Die Schadenfeststellung und Gutachtenerstellung gehört in die Hände von speziell geschultem Fachpersonal – alles andere ist ein Risiko für alle Beteiligten, im Worst Case für Leib und Leben.

Hier leisten Berufsverbände, wie der VKS (Verband der unabhängigen Kfz Sachverständigen) einen wichtigen Beitrag.
Unsere Mitglieder sind geprüfte und qualifizierte Sachverständige und damit eine verlässliche Adresse für eine fachlich richtige und unabhängige Begutachtung.

Unser etabliertes VKS Berufsbild steht inhaltlich der VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 in nichts nach, an welcher unsere Mitglieder, wie andere Verbände mitwirkten.

Dies ist so wichtig, da gerade bei modernen Fahrzeugen mit Assistenz- und Sicherheitssystemen ein hochqualifiziertes Fachwissen heute so unverzichtbar ist, wie die Fahrwerkstechnik älterer Fahrzeuge.

Qualifikation ist kein Marketingargument – sie ist eine Mindestvoraussetzung.

Wir wünschen allen Kunden, Geschäftspartnern, sowie Freunden und Bekannten ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen gu...
24/12/2025

Wir wünschen allen Kunden, Geschäftspartnern, sowie Freunden und Bekannten ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und zufriedenes Jahr 2026!! 🍀✨ Ihr Sachverständigenbüro Bernd Rathmann

Wir wünschen allen Kunden, Geschäftspartnern, sowie Freunden und Bekannten ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen gu...
24/12/2025

Wir wünschen allen Kunden, Geschäftspartnern, sowie Freunden und Bekannten ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und zufriedenes Jahr 2026!! 🍀✨ Ihr Sachverständigenbüro Bernd Rathmann

11/11/2025

Dienstagstipp:
Bordsteinschäden an Reifen und Felgen – Gefahr erkennen & richtig handeln

Es passiert schnell – einmal scharf an den Bordstein und schon sind Reifen und Felge beschädigt. Unterschätzt werden vor allem Schäden an der Reifenflanke: Bemerkenswert kleine Kerben, Risse oder sogar kaum sichtbare Beulen bedeuten ein ernstes Sicherheitsrisiko. Solche sogenannten Flankenschäden schwächen das „Rückgrat“ des Reifens, die tragende Karkasse. Oft sind die Schäden nicht sofort zu sehen, weil sie sich auf der Innenseite oder tief im Reifenaufbau befinden.

Achten Sie deshalb nicht nur auf sichtbare Schnitte, Ausbeulungen oder Risse, sondern auch auf Warnzeichen wie ungewohnte Fahrgeräusche, Vibrationen im Lenkrad oder einen schleichenden Luftverlust. Drehen Sie das Lenkrad bei der Kontrolle, um beide Seiten der Reifen zu inspizieren. Wer sich unsicher ist oder Veränderungen bemerkt, sollte immer einen Experten aufsuchen – denn ein versteckter Flankenschaden kann spätestens bei höheren Geschwindigkeiten zum Reifenplatzer führen.

Mein Tipp: Bordsteinkontakte niemals auf die leichte Schulter nehmen, selbst kleine Schäden fachmännisch prüfen lassen und im Zweifel rechtzeitig tauschen. Das schützt vor gefährlichen Situationen und schont langfristig Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel.

28/10/2025

Dienstagstipp:
Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fiktiv abrechnen, also auf Gutachtenbasis und in Eigenregie reparieren, sollten Sie nach Abschluss der Reparatur unbedingt eine Reparaturbestätigung durch Ihren Sachverständigen erstellen lassen.

Diese Bestätigung dokumentiert, dass der Unfallschaden fachgerecht beseitigt wurde. Alternativ können Sie auch selbst aussagekräftige Fotos des reparierten Fahrzeugs machen und diese über Ihren Rechtsanwalt an die Versicherung weitergeben. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schaden in der HIS-Datenbank als „repariert“ hinterlegt wird. Nur so vermeiden Sie bei einem zukünftigen Unfall mögliche Probleme beim Nachweis der instand gesetzten Vorschäden.

Ein kleiner Schritt, der Ihnen später viel Ärger ersparen kann!

Der DienstagstippAb dem 1. Oktober 2024 ist bei winterlichen Straßenverhältnissen ausschließlich die Verwendung von Wint...
21/10/2025

Der Dienstagstipp

Ab dem 1. Oktober 2024 ist bei winterlichen Straßenverhältnissen ausschließlich die Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gesetzlich vorgeschrieben. Die MS-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus – Reifen ohne Alpine-Symbol gelten jetzt als Sommerreifen und sind damit bei Schnee, Glatteis, Reif- und Eisglätte generell unzulässig.
Wird bei Glätte oder Schnee dennoch mit Sommerreifen oder veralteten MS-Reifen gefahren, drohen mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Kommen dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden oder werden behindert, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 100 Euro. Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist Pflicht, jedoch sind Reifen unter 4 mm Profiltiefe in der Praxis nicht mehr wintertauglich – moderne Winterreifen verlieren unterhalb von 4 mm signifikant an Haftung und damit an Sicherheit.
Wichtig ist: Bei einem Unfall mit ungeeigneter oder abgefahrener Bereifung steigt das persönliche Risiko erheblich. Die Kfz- Versicherung kann wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen oder verweigern. Unter Umständen droht sogar volle Haftung für die Unfallfolgen oder
eine Mithaftung im Haftpflichtschadensfall – vor allem wenn der Unfall mit geeigneter Winterbereifung vermeidbar gewesen wäre.
Mein Rat: Wer im Winter mit sicherem Gefühl unterwegs sein will, sollte auf Reifen mit Alpine-Symbol wechseln – und dabei auf eine Profiltiefe von mindestens 4 mm achten. So werden sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleistet.


So erkennen Ihr die Wintertauglichkeit
Das Alpine-Symbol (3PMSF, siehe Bild): Ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte ist das offizielle Zeichen für Wintertauglichkeit.
Bedeutung: Das Symbol steht für "Three Peak Mountain Snow Flake" und wurde in Nordamerika eingeführt, um die Eignung für winterliche Bedingungen zu prüfen.
Pflicht: Seit dem 1. Oktober 2024 ist dieses Symbol für alle Winter- und Ganzjahresreifen in der EU zwingend erforderlich, um sie bei winterlichem Wetter nutzen zu dürfen.

Was ist mit M+S-Reifen?
Auslaufmodell: Reifen mit der alten M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) waren nur noch unter bestimmten Bedingungen gültig.
Übergangsfrist: M+S-Reifen mit einem Herstellungsdatum vor dem 1. Januar 2018 durften noch bis Ende September 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen genutzt werden, jetzt nicht mehr.
Aktuelle Regel: Nach dem 1. Oktober 2024 sind reine M+S-Reifen bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr erlaubt.

Adresse

Altenaer Str. 13
Lüdenscheid
58507

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 17:00
Freitag 08:30 - 15:00

Telefon

+49235184000

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Kfz-Sachverständigenbüro Rathmann erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Kfz-Sachverständigenbüro Rathmann senden:

Teilen

Kategorie