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Achtung Vermieter: Einheitliche EU-Regelung zur Kurzzeitvermietung kommt bald!Die ab 20. Mai 2026 verbindliche EU-Verord...
07/05/2026

Achtung Vermieter: Einheitliche EU-Regelung zur Kurzzeitvermietung kommt bald!

Die ab 20. Mai 2026 verbindliche EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung (in Deutschland durch das KVDG umgesetzt) regelt den Datenaustausch zwischen Plattformen (wie Airbnb) und Kommunen über die Bundesnetzagentur. Ziel ist Transparenz bei privaten Vermietungen, effektiver Wohnraumschutz und die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten.

Kernpunkte der Neuregelung:

• Zentrale Anlaufstelle: Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen digitalen Zugangsstelle, die Daten von Plattformen empfängt und an Kommunen weiterleitet.
• Registrierungspflicht: Vermieter müssen sich über ein einheitliches Verfahren registrieren, um eine Nummer zu erhalten, die auf Plattformen anzugeben ist.
• Datenaustausch: Plattformen müssen monatlich Daten (Anzahl der Gäste, Nächte, genaue Adresse) an die Behörden übermitteln.
• Diskriminierungsverbote: Die Bundesnetzagentur wird zuständig für die Durchsetzung von Regeln gegen Diskriminierung (z.B. aufgrund von Herkunft oder Wohnort) auf Plattformen.
• Zielsetzung: Effektive Durchsetzung von Zweckentfremdungsverboten und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum.

Die Regelung schafft einen einheitlichen Standard zur Regulierung des wachsenden Kurzzeitvermietungsmarktes. Weitere Einzelheiten zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz sind der Bundestagsdrucksache 21/3484 zu entnehmen.

Für Vermieter von Kurzzeitunterkünften ändert sich deswegen im Wesentlichen nichts. Vorteile ergeben sich für den Vermieter ggf. dadurch, dass in der EU-Verordnung vorgesehen ist, Registrierungsverfahren digital und (möglichst) kostenlos anzubieten. Für Verwalter könnten sich im Zuge des Datenaustauschs zwischen Online-Plattformen und Behörden möglicherweise mittelbare Vorteile durch die bessere Nachweisbarkeit von unerlaubten Nutzungen ergeben.

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Ihre Dr. Brigitta Reise

Wie viele Angebote muss eine GdWE einholen?BGH Urteil vom 27.03.2026Das Wichtigste in KürzeBisher galt bei vielen Instan...
28/04/2026

Wie viele Angebote muss eine GdWE einholen?

BGH Urteil vom 27.03.2026

Das Wichtigste in Kürze

Bisher galt bei vielen Instanzgerichten die Ansicht, dass Beschlüsse über größere Erhaltungsmaßnahmen (oft ab einer Grenze von ca. 3.000 €) nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprachen, wenn mindestens drei Vergleichsangebote vorlagen. Fehlten diese, waren die Beschlüsse häufig erfolgreich anfechtbar.
Der BGH hat nun klargestellt:
• Keine starre Pflicht: Es gibt keine gesetzliche Grundlage im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die eine feste Anzahl an Angeboten vorschreibt.
• Tatsachengrundlage zählt: Entscheidend ist, dass die Eigentümer ihre Entscheidung auf einer „ausreichenden Tatsachengrundlage“ treffen.
• Bewährtes Personal: Ein einziges Angebot kann ausreichen, wenn die WEG mit einem Unternehmen bereits in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht hat („bekannt und bewährt“).
• Wirtschaftliches Handeln: Maßstab ist, ob ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Eigentümer in der konkreten Situation so entscheiden würde.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BGH.

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Aktuelle Entwicklungen im Mietrecht – Was Mieter und Vermieter wissen solltenDas Mietrecht bleibt in Bewegung. Neue gese...
24/04/2026

Aktuelle Entwicklungen im Mietrecht – Was Mieter und Vermieter wissen sollten

Das Mietrecht bleibt in Bewegung. Neue gesetzliche Regelungen und aktuelle Gerichtsurteile bringen wichtige Änderungen für Mieter und Vermieter mit sich. Wir fassen die zentralen Punkte kurz für Sie zusammen.

✅ Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Die Mietpreisbremse gilt weiterhin bis Ende 2029. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Vermieter müssen die Vormiete transparent offenlegen und Mietspiegel sorgfältig beachten.

✅ Strengere Regeln bei Eigenbedarf
Eigenbedarfskündigungen werden von Gerichten nun deutlich kritischer geprüft. Vermieter müssen den Bedarf konkret, nachvollziehbar und plausibel begründen. Pauschale Angaben reichen nicht mehr aus.

✅ Indexmiete: Transparenz wird Pflicht
Indexmietverträge stehen stärker im Fokus der Rechtsprechung. Klauseln müssen klar formuliert sein und Mietanpassungen in beide Richtungen (Erhöhung und Senkung) ermöglichen. Unklare oder einseitige Regelungen können unwirksam sein – mit möglichen Rückzahlungsfolgen.

✅ CO₂-Kosten: Gerechtere Aufteilung
Die CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasser werden zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Maßgeblich ist der energetische Zustand des Gebäudes: Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Vermieteranteil. Fehlerhafte Abrechnungen können zu Kürzungsrechten führen.

✅ Modernisierung & Nebenkosten
Modernisierungen bleiben möglich, unterliegen aber strengen Informationspflichten. Auch bei Nebenkostenabrechnungen gilt: mehr Transparenz, mehr Nachvollziehbarkeit – Belege müssen auf Wunsch einsehbar sein, zunehmend auch digital.
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Fazit:
Das Mietrecht verlangt aktuell erhöhte Sorgfalt und klare Kommunikation. Wer rechtssicher handeln möchte, sollte Verträge, Abrechnungen und Kündigungen regelmäßig überprüfen – insbesondere vor dem Hintergrund neuer Urteile und gesetzlicher Anpassungen.

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Frohe Ostern!Wir wünschen allen Eigentümerinnen und Eigentümern,allen Mieterinnen und Mietern sowie unseren geschätzten ...
27/03/2026

Frohe Ostern!

Wir wünschen allen Eigentümerinnen und Eigentümern,
allen Mieterinnen und Mietern sowie unseren geschätzten Geschäftspartnern ein wunderschönes Osterfest.

Möge diese besondere Zeit Ihnen Ruhe, neue Energie und viele angenehme Momente im Kreise Ihrer Lieben bringen.

Ihre Brigitta Reise
und das Team der Dr. REISE & PARTNER GmbH

Unser neues Objekt „Loux“ – Urban leben, Leipzig liebenSeit Ende dieses Jahres verwalten und vermieten wir das spannende...
27/03/2026

Unser neues Objekt „Loux“ – Urban leben, Leipzig lieben

Seit Ende dieses Jahres verwalten und vermieten wir das spannendes Neubauprojekt „Loux“ in Volkmarsdorf. Hier verschmelzen kreativer Aufbruch, urbanes Lebensgefühl und grüne Ruhepole zu einem Wohnumfeld, das inspiriert und begeistert.

Die nunmehr fertig gestellte Wohnbebauung „Loux“ besteht aus insgesamt 122 Wohnungen und einer Tiefgarage.
Die exklusiven, mit Einbauküche ausgestatteten 2- bis 5-Zimmerwohnungen mit 38 – 147 qm Größe sind ganz auf verschiedene Lebenskonzepte zugeschnitten und bieten ein neues Zuhause für Jung und Alt.

Der Vermietungsstart ist erfolgt: die Angebote dazu finden sich unter unseren aktuellen Mietangeboten hier https://loux-living.de/ auf der Website. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

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Hochwertige Mietwohnungen im LOUX Living Leipzig-Volkmarsdorf. 2-5 Zimmer Apartments mit Premium-Ausstattung. Jetzt Wohnung mieten!

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2026!Liebe Eigentümerinnen und Eigentümer, liebe Geschäftspartner, liebe Mieteri...
16/12/2025

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2026!

Liebe Eigentümerinnen und Eigentümer, liebe Geschäftspartner,
liebe Mieterinnen und Mieter,

zum Jahresende möchten wir uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit bedanken. Gemeinsam blicken wir auf ein Jahr zurück, das von konstruktivem Austausch, wertschätzendem Miteinander und vielen erfolgreich gemeisterten Herausforderungen geprägt war.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Feiertage und einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr.

Auch im kommenden Jahr stehen wir Ihnen mit Engagement, Verlässlichkeit und persönlichem Service zur Seite.

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Brigitta Reise
und das Team der Dr. REISE & PARTNER GmbH

25/09/2025

Sportevent des VDIV in Moritzburg

Am 28. August 2025 fand in Moritzburg bei Dresden das 8. Sportevent des Verbandes der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e.V. statt. Über 80 Sportlerinnen und Sportler sowie zahlreiche Begleiterinnen und Begleiter folgten der Einladung in den historischen Adams Gasthof.

Auf den Strecken von 5,5 und 9 Kilometern wanderten oder liefen die Teilnehmenden entlang des traditionsreichen Königswegs durch die malerische Teich- und Waldlandschaft rund um Schloss Moritzburg. Ergänzt wurde das sportliche Programm durch Teamwettbewerbe wie Rope Skipping, Reaktionswand und Pendelkegeln, die trotz eines sommerlichen Regenschauers für gute Stimmung sorgten.

Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Sportevent in 2026 und werden am Start sein!

15/09/2025
📣 Wir suchen DICH!Office-Allrounder (m/w/d) | Teilzeit (20h/Woche)🔎 Du bist organisiert, herzlich und behältst immer den...
26/08/2025

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